corona-Maßnahmen aktuell

Rechtsgrundlage und Begründung für die Beschränkungen folgender Grundrechte gem. Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland:
1. Die Würde des Menschen ist unantastbar
2. Freie Entfaltung der Persönlichkeit
3. Freie Religionsausübung
4. Recht auf Versammlungen
5. Freizügigkeit

Begründung:
95 % der Bevölkerung sind durch sars cov 2 nicht lebensbedrohlich gefährdet, werden aber ohne wissenschaftliche Evidenz in dramatischer Weise in ihren Grundrechten eingeschränkt und teilweise in ihrer Existenz bedroht (wirtschaftlich durch Verlust des Einkommens oder gesundheitlich durch Versagen von Operationen und Pflege) ohne Alternativen geprüft zu haben, wie z. B. möglichst schnelle, natürliche Immunisierung von 95% der Bevölkerung und Schutz der restlichen 5%. Derzeit sind also 100% wegen 5% vom normalen Leben ausgeschlossen, auch die bereits Immunisierten. Es stellt sich die Frage der Verhältnismäßigkeit. Schutz von Minderheiten greift hier nicht, weil andere Möglichkeiten nicht geprüft wurden, die die Mehrheit weniger belasten würden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. April 2020
  • Frist
    9. Mai 2020
  • 6 Follower:innen
Reinhard Bertlein
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Rechtsgrund…
An Bundesverfassungsgericht Details
Von
Reinhard Bertlein
Betreff
corona-Maßnahmen aktuell [#184198]
Datum
7. April 2020 21:31
An
Bundesverfassungsgericht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Rechtsgrundlage und Begründung für die Beschränkungen folgender Grundrechte gem. Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland: 1. Die Würde des Menschen ist unantastbar 2. Freie Entfaltung der Persönlichkeit 3. Freie Religionsausübung 4. Recht auf Versammlungen 5. Freizügigkeit Begründung: 95 % der Bevölkerung sind durch sars cov 2 nicht lebensbedrohlich gefährdet, werden aber ohne wissenschaftliche Evidenz in dramatischer Weise in ihren Grundrechten eingeschränkt und teilweise in ihrer Existenz bedroht (wirtschaftlich durch Verlust des Einkommens oder gesundheitlich durch Versagen von Operationen und Pflege) ohne Alternativen geprüft zu haben, wie z. B. möglichst schnelle, natürliche Immunisierung von 95% der Bevölkerung und Schutz der restlichen 5%. Derzeit sind also 100% wegen 5% vom normalen Leben ausgeschlossen, auch die bereits Immunisierten. Es stellt sich die Frage der Verhältnismäßigkeit. Schutz von Minderheiten greift hier nicht, weil andere Möglichkeiten nicht geprüft wurden, die die Mehrheit weniger belasten würden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Reinhard Bertlein Anfragenr: 184198 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184198 Postanschrift Reinhard Bertlein << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Reinhard Bertlein
Bundesverfassungsgericht
Wichtiger Hinweis: Ihre E-Mail ist beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe eingegangen. Dieser Kommunikationsweg…
Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
autoreply to corona-Maßnahmen aktuell [#184198]
Datum
7. April 2020 21:31
Status
Warte auf Antwort
Wichtiger Hinweis: Ihre E-Mail ist beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe eingegangen. Dieser Kommunikationsweg steht ausschliesslich fuer Verwaltungsangelegenheiten zur Verfuegung. Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Kommunikationsmittel Verfahrensantraege oder Schriftsaetze nicht rechtswirksam eingereicht werden koennen. Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz beinhalten, ist eine Wiederholung der Uebermittlung mittels Telefax (Nr.: 0721-9101382) oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich. Sonstige Anfragen und andere Anschreiben per E-Mail koennen nur bei Angabe einer postalischen Adresse beantwortet werden. Personenbezogene Informationen (bspw. Name, Vorname, Anschrift, E-Mailadresse usw.), die Sie uns uebermitteln, werden von uns ausschliesslich zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Anliegens bzw. Ihrer Eingabe verarbeitet. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DSGVO i.V.m. �� 3 BDSG. Weitere Informationen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten nach Art. 13 und 14 DSGVO finden Sie in unserer Datenschutzerklaerung, die Sie auf unserer Internetseite ueber den Button ���Datenschutz��� erreichen. Auf Wunsch koennen Ihnen diese Informationen auch in Papierform zugesendet werden. Dies ist eine automatisch erstellte Rueckantwort. ---------------- Important notice: Your email has been received by the German Federal Constitutional Court. This communication channel may only be used for administrative matters. Please note that procedural motions or briefs cannot be submitted by email with legal effect. If your email contains such a document, it is mandatory to send the procedural motion or brief again by mail or by telefax (no. +49 721 9101382). A reply to other email enquiries or communications will only be made if a postal address is provided. We will only process personal data (e.g. name, first name, address, e-mail address etc.) that you have transmitted to us for the purpose of handling your request or your submission. Art. 6(1) first sentence letter a of the General Data Protection Regulation (GDPR) in conjunction with �� 3 of the Federal Data Protection Act (Bundesdatenschutzgesetz) provides the legal basis in this regard. For further information regarding the protection of your personal data pursuant to Arts. 13 and 14 GDPR, please refer to our data protection statement. You can access it on our website by clicking on the button ���Data Protection���. You may also request a paper-based version of the data protection statement. This is an automatically generated reply.
Reinhard Bertlein
Sehr geehrte<< Anrede >> ich dachte, dass die Beantwortung recht zügig erfolgen würde, weil die Maßna…
An Bundesverfassungsgericht Details
Von
Reinhard Bertlein
Betreff
AW: autoreply to corona-Maßnahmen aktuell [#184198]
Datum
23. April 2020 23:22
An
Bundesverfassungsgericht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich dachte, dass die Beantwortung recht zügig erfolgen würde, weil die Maßnahmen doch sicher verfassungsrechtlich abgesichert sind und die Länderregierungen ähnliche Fragestellungen vorab klärten. Auf die Anfrage sollten daher eigentlich Standardantworten existieren. Ich bitte um kurze Mitteilung, ob eine eingehendere Prüfung erforderlich ist und wenn ja, welchen Zeitrahmen Sie abschätzen. Sollten Grundrechte in unzulässiger Weise beeinträchtigt sein, was ich nicht annehme, dann wäre doch schnellstes Handeln erforderlich. Auch im Umgang mit Gegnern und Verschwörungstheoretikern wäre eine klare, begründete und nachvollziehbare Positionierung des Verfassungsgerichts äußerst hilfreich und nötig. Danke für Ihre Bemühungen, auch wenn Sie derzeit wahrscheinlich mit Anfrage überhäuft werden. Mit freundlichen Grüßen Reinhard Bertlein Anfragenr: 184198 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184198
Bundesverfassungsgericht
autoreply to Wichtiger Hinweis: Ihre E-Mail ist beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe eingegangen. Dieser Komm…
Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
autoreply to
Datum
23. April 2020 23:22
Status
Warte auf Antwort
Wichtiger Hinweis: Ihre E-Mail ist beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe eingegangen. Dieser Kommunikationsweg steht ausschliesslich fuer Verwaltungsangelegenheiten zur Verfuegung. Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Kommunikationsmittel Verfahrensantraege oder Schriftsaetze nicht rechtswirksam eingereicht werden koennen. Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz beinhalten, ist eine Wiederholung der Uebermittlung mittels Telefax (Nr.: 0721-9101382) oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich. Sonstige Anfragen und andere Anschreiben per E-Mail koennen nur bei Angabe einer postalischen Adresse beantwortet werden. Personenbezogene Informationen (bspw. Name, Vorname, Anschrift, E-Mailadresse usw.), die Sie uns uebermitteln, werden von uns ausschliesslich zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Anliegens bzw. Ihrer Eingabe verarbeitet. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DSGVO i.V.m. �� 3 BDSG. Weitere Informationen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten nach Art. 13 und 14 DSGVO finden Sie in unserer Datenschutzerklaerung, die Sie auf unserer Internetseite ueber den Button ���Datenschutz��� erreichen. Auf Wunsch koennen Ihnen diese Informationen auch in Papierform zugesendet werden. Dies ist eine automatisch erstellte Rueckantwort. ---------------- Important notice: Your email has been received by the German Federal Constitutional Court. This communication channel may only be used for administrative matters. Please note that procedural motions or briefs cannot be submitted by email with legal effect. If your email contains such a document, it is mandatory to send the procedural motion or brief again by mail or by telefax (no. +49 721 9101382). A reply to other email enquiries or communications will only be made if a postal address is provided. We will only process personal data (e.g. name, first name, address, e-mail address etc.) that you have transmitted to us for the purpose of handling your request or your submission. Art. 6(1) first sentence letter a of the General Data Protection Regulation (GDPR) in conjunction with �� 3 of the Federal Data Protection Act (Bundesdatenschutzgesetz) provides the legal basis in this regard. For further information regarding the protection of your personal data pursuant to Arts. 13 and 14 GDPR, please refer to our data protection statement. You can access it on our website by clicking on the button ���Data Protection���. You may also request a paper-based version of the data protection statement. This is an automatically generated reply.
Reinhard Bertlein
AW: autoreply to [#184198] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „corona-Maßnah…
An Bundesverfassungsgericht Details
Von
Reinhard Bertlein
Betreff
AW: autoreply to [#184198]
Datum
9. Mai 2020 08:56
An
Bundesverfassungsgericht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „corona-Maßnahmen aktuell“ vom 07.04.2020 (#184198) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Reinhard Bertlein Anfragenr: 184198 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184198
Bundesverfassungsgericht
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
Betreff versteckt
Datum
9. Mai 2020 08:56
Status
Warte auf Antwort

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Bundesverfassungsgericht
Auskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz *Auskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz* *Ihr Antrag vom 7. April …
Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
Auskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz
Datum
25. Mai 2020 14:18
Status
Anfrage abgeschlossen
*Auskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz* *Ihr Antrag vom 7. April 2020*