Corona Maßnahmen bei Hornbach

warum wird es von der Bundesregierung zugelassen, dass zum Beispiel bei Hornbach Handwerker oder gewerbetreibende ohne Test und Terminbuchung im Vergleich zu Privatpersonen im Gesamten Markt einkaufen können. Geht von potentiell infizierten Handwerkern keine Gefahr für andere aus?

Ich würde mich über eine logische Begründung freuen die man nachvollziehen kann.

https://www.hornbach.de/mein-markt/baumarkt-muenchen-froettmaning/

Vielen Dank und viele Grüße

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. April 2021
  • Frist
    29. Mai 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: warum wird es von der Bund…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corona Maßnahmen bei Hornbach [#219310]
Datum
27. April 2021 10:27
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
warum wird es von der Bundesregierung zugelassen, dass zum Beispiel bei Hornbach Handwerker oder gewerbetreibende ohne Test und Terminbuchung im Vergleich zu Privatpersonen im Gesamten Markt einkaufen können. Geht von potentiell infizierten Handwerkern keine Gefahr für andere aus? Ich würde mich über eine logische Begründung freuen die man nachvollziehen kann. https://www.hornbach.de/mein-markt/baumarkt-muenchen-froettmaning/ Vielen Dank und viele Grüße
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219310 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219310/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Sehr Antragsteller/in dem Anhang beigefügt erhalten Sie den Bescheid zu untenstehendem Antrag. Da Sie uns keine P…
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Betreff
AW: Corona Maßnahmen bei Hornbach [#219310]
Datum
26. Mai 2021 18:54
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
859,5 KB
Sehr Antragsteller/in dem Anhang beigefügt erhalten Sie den Bescheid zu untenstehendem Antrag. Da Sie uns keine Postanschrift mitgeteilt haben, wird Ihnen der Bescheid ausschließlich elektronisch zugestellt. Mit freundlichen Grüßen