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Corona-Maßnahmen in der Ulrich-Pfeifle-Halle

am 28.11.2020 kam es vor der Aalener Ulrich-Pfeifle-Halle zu einer Demonstration von Kritikern der Corona-Maßnahmen.
Im Rahmen dieser Demonstration wurden Ausschreitungen befürchtet. Laut Gerüchten wurde aufgrund dieser Sorge die Kontaktnachverfolgung in der Ulrich-Pfeifle-Halle abgesagt. Ist dieses Gerücht korrekt?
Zur Eindämmung des Coronavirus ist die Kontaktnachverfolgung ein wichtiges Werkzeug. Mit welcher Begründung wurde einer potentiell gewalttätigen Demonstration eine höhere Priorität eingeräumt als die Eindämmung des Coronavirus? Weshalb wurde die Kontaktnachverfolgung nicht mit einem ausreichenden Schutz durch die Polizei durchgeführt?
Momentan ist davon auszugehen, dass die Ulrich-Pfeifle-Halle als Impfzentrum des Ostalbkreises dienen wird. Wie wird dann mit entsprechenden Demonstrationen umgegangen? Wie wird der Schutz der Mitarbeiter und zu impfenden Personen gewährleistet?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Dezember 2020
  • Frist
    19. Januar 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: am 28.11.2020 kam…
An Landratsamt Ostalbkreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corona-Maßnahmen in der Ulrich-Pfeifle-Halle [#206620]
Datum
16. Dezember 2020 17:00
An
Landratsamt Ostalbkreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
am 28.11.2020 kam es vor der Aalener Ulrich-Pfeifle-Halle zu einer Demonstration von Kritikern der Corona-Maßnahmen. Im Rahmen dieser Demonstration wurden Ausschreitungen befürchtet. Laut Gerüchten wurde aufgrund dieser Sorge die Kontaktnachverfolgung in der Ulrich-Pfeifle-Halle abgesagt. Ist dieses Gerücht korrekt? Zur Eindämmung des Coronavirus ist die Kontaktnachverfolgung ein wichtiges Werkzeug. Mit welcher Begründung wurde einer potentiell gewalttätigen Demonstration eine höhere Priorität eingeräumt als die Eindämmung des Coronavirus? Weshalb wurde die Kontaktnachverfolgung nicht mit einem ausreichenden Schutz durch die Polizei durchgeführt? Momentan ist davon auszugehen, dass die Ulrich-Pfeifle-Halle als Impfzentrum des Ostalbkreises dienen wird. Wie wird dann mit entsprechenden Demonstrationen umgegangen? Wie wird der Schutz der Mitarbeiter und zu impfenden Personen gewährleistet?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206620 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206620/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Ostalbkreis
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Sie erhalten von uns baldmög…
Von
Landratsamt Ostalbkreis
Betreff
AW: Corona-Maßnahmen in der Ulrich-Pfeifle-Halle [#206620]
Datum
18. Dezember 2020 15:12
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Sie erhalten von uns baldmöglichst und fristgereicht eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt Ostalbkreis
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem Antrag teilen wir Ihnen folgendes mit: Das Gerücht ist nicht korrekt. Die …
Von
Landratsamt Ostalbkreis
Betreff
AW: Corona-Maßnahmen in der Ulrich-Pfeifle-Halle [#206620]
Datum
5. Februar 2021 08:01
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem Antrag teilen wir Ihnen folgendes mit: Das Gerücht ist nicht korrekt. Die Kontaktpersonennachverfolgung wurde nicht komplett eingestellt. Nach den Erfahrungen der Querdenken-Demonstrationen und gleichgelagerten Veranstaltungen in Deutschland inkl. Gegendemonstrationen mit zum Teil gewalttätigen Szenen haben wir im November 2020 eine Sicherheitsbewertung vorgenommen und eine Bewertung der epidemiologischen Situation. Der Schutz unserer ehrenamtlichen Angehörigen der Hilfsorganisationen und unserer Mitarbeiter bei der Kontaktpersonennachverfolgung hat für uns oberste Priorität, deshalb wollten wir eine mögliche Konfrontation von Einsatzkräften bei der Kontaktpersonennachverfolgung mit möglicherweise gewaltbereiten Demonstranten von vorneherein ausschließen. Deshalb hatte das Gesundheitsamt am betreffenden Samstag einen Notdienst zur Kontaktpersonennachverfolgung eingerichtet und am Sonntag nach der Demonstration wieder den Regelbetrieb im Greut zur Kontaktpersonennachverfolgung aufgenommen. Was den Betrieb des Impfzentrums angeht, so ist zunächst ein Sicherheitsdienst rund um die Uhr dort aktiv und sorgt dafür, dass der Zugang kontrolliert, der Ablauf des Betriebs gesichert und Patienten und Mitarbeiter vor Störungen geschützt sind. Der Ostalbkreis hat mit der Stadt Aalen für den Betrieb des Kreisimpfzentrums eine Vereinbarung abgeschlossen, die auch die Benutzung des Platzes regelt. Allein schon aufgrund des Parkraumbedarfes der zu impfenden Personen und der Mitarbeitenden an sieben Tagen die Woche ist eine Demonstration wie im November 2020 während des Betriebs des Kreisimpfzentrums nicht möglich. Versammlungen wie die Demonstration am 28.11. müssen von der zuständigen Ordnungsbehörde genehmigt werden. In diesem Fall der Stadt Aalen. Wir sind uns sicher, dass die Stadt Aalen einem entsprechenden Ansinnen zur Durchführung einer entsprechenden Demonstration bezüglich des Ortes anders bewerten würde als im November 2020. Mit freundlichen Grüßen
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