Corona - Modellrechnungen der Bundesregierung
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG (von info at emotional-light.de)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundrechte „sind keine Privilegien, die uns das Grundgesetz zur freien und ungestörten Ausbeutung überlässt, sondern Ansprüche auf Rechtfertigung: Wenn du mich hindern willst, Staat, dann rechtfertige dies! Und zwar nicht mit autoritärem Harmoniebedürfnis, sondern mit Gründen, auf die du selbst dich in deiner Verfassung und deinen Verträgen verpflichtet hast.“
https://verfassungsblog.de/nichts-wie-zuvor/ Maximilian Steinbeis v. 17.4.20
„Jede Entscheidung hat Folgen und zu jeder Entscheidung gibt es immer auch Alternativen.“ Expertenrat Corona NRW v. 11.4.20
Anfrage von Unterlagen:
Bundeskanzlerin Merkel hat in der Bundespressekonferenz vom 15.4.2020 auf die Frage des ARD-Hauptstadtkorrespondenten Martin Schmidt zur Strategie der Bekämpfung der Corona-Pandemie u. a. geantwortet: „Wir haben Modellbetrachtungen gemacht ...“.
Ich beantrage die Übersendung
- dieser Modellbetrachtungen,
- von Unterlagen, welche die Konsequenzen der unterschiedlichen Modellbetrachtungen etwa in Hinblick auf die Belastung bzw. der zu erwartenden Überforderung des Gesundheitswesen beschreiben, der zu erwartenden Todesfälle und anderer entscheidungsrelevanten Kennwerte.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum18. April 2020
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23. Mai 2020
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