Corona Pandemie

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Wieso werden die unterschiedlichsten Maßnahmen getroffen, die das Leben extrem einschränken und vielen Geschäftsleuten den Bankrott bringen, anstatt es zur Pflicht zu machen, dass die Menschen, außer im eigenen Haushalt, überall Mundschutz tragen. Es ist erwiesen, dass dann die Ansteckung von Infizierten nicht mehr ausgeht. Das wäre doch eigentlich die einzigste Möglichkeit, das Leben wieder stattfinden zu lassen und auch die Ansteckung sehr zu reduzieren, bis eben ein Medikament zur Behandlung da ist. Der Sicherheitsabstand kann zudem auch noch gewahrt werden., um die Sicherheit noch mehr zu gewährleisten.
MfG

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. März 2020
  • Frist
    1. Mai 2020
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Andrea Lange
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieso werde…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Andrea Lange
Betreff
Corona Pandemie [#183584]
Datum
29. März 2020 00:59
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieso werden die unterschiedlichsten Maßnahmen getroffen, die das Leben extrem einschränken und vielen Geschäftsleuten den Bankrott bringen, anstatt es zur Pflicht zu machen, dass die Menschen, außer im eigenen Haushalt, überall Mundschutz tragen. Es ist erwiesen, dass dann die Ansteckung von Infizierten nicht mehr ausgeht. Das wäre doch eigentlich die einzigste Möglichkeit, das Leben wieder stattfinden zu lassen und auch die Ansteckung sehr zu reduzieren, bis eben ein Medikament zur Behandlung da ist. Der Sicherheitsabstand kann zudem auch noch gewahrt werden., um die Sicherheit noch mehr zu gewährleisten. MfG
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andrea Lange Anfragenr: 183584 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183584 Postanschrift Andrea Lange << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andrea Lange

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Bundeskanzleramt
K-201 596/20/0001 Antwort aus dem Bundeskanzleramt Sehr geehrte Frau Lange, Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel h…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
K-201 596/20/0001 Antwort aus dem Bundeskanzleramt
Datum
1. April 2020 18:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Lange, Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat mich gebeten, Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail vom 29. März 2020 zu bestätigen und Ihnen zu antworten. Ihre Ausführungen und Ihre Anfrage im Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus wurden aufmerksam aufgenommen. Dazu möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die Corona-Pandemie ist eine weltweite wie auch eine nationale Herausforderung. Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, ist das öffentliche und soziale Leben eingeschränkt. Die Auswirkungen treffen viele Bereiche und überall wird nach bestmöglichen Lösungen gesucht. Wie Ihnen sicher bekannt ist, haben Bund und Länder angesichts der rasanten Verbreitung des Coronavirus am 22. März 2020 erweiterte Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte beschlossen. Diese verbindlichen Maßnahmen gelten seit dem 23. März 2020. Die Wirksamkeit wird laufend beobachtet. Insgesamt bleibt abzuwarten, ob die Maßnahmen des Bundes und der Länder die gewünschte Wirkung entfalten. Die Bundeskanzlerin vertraut auf Ihr Verständnis, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine darüber hinaus gehenden Informationen möglich sind und bittet alle Menschen um Geduld. Nicht zuletzt möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie stets aktuelle Informationen auf der Internetseite der Bundesregierung unter dem Link https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus abrufen können. Außerdem hat das zum Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gehörende fachlich zuständige Robert Koch-Institut hat die relevanten Fragen zusammengestellt und im Internet umfassend beantwortet: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html. Darüber hinaus finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen auch auf der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-2019-ncov.html. Das BMG hat zudem vielfältige Informationen zum Coronavirus bereitgestellt. Unter folgenden Links finden Sie Informationen zum aktuellen Geschehen und zu den Vorkehrungen, die Deutschland getroffen hat: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html und https://www.zusammengegencorona.de/informieren/. In der Hoffnung, dass die vorgenannten Informationen Ihnen hilfreich sind, wünscht die Bundeskanzlerin Ihnen abschließend alles Gute. Mit freundlichen Grüßen