Corona-PCR-Tests: wie hoch ist die Rate der "palsch-positiven" und "falsch-negativen" Testergebnisse bezogen auf die Gesamtzahl der durchgeführten Tests?

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Frage: Welche Fehlerrate der Tests wurde in den Zulassungsverfahren für die Tests ermittelt?

Am 14.4.2020 hat der Virologe Prof. Christian Drosten im Interview mit dem NDR über die möglichen Fehler der PCR-Tests erzählt:
• Tests an der "Nachweisgrenze" können mal positiv, mal negativ ausfallen - aber wo liegt diese Grenze, wer legt diese fest?
• bei nicht sachgemäßen Abstrichen können die Tests falsch-negative Ergebnisse liefern - und täuschen damit "Sicherheit" vor
• Proben können im Labor "kontaminiert" werden - so ergeben sich falsch-positive Ergebnisse
• Laut Drosten gibt es auch die "technische Falsch-Positiv-Probe" - "Kein Labortest ist perfekt, das ist nun mal so."
• Es können auch "tote Viren" aus der Lunge ausgehustet werden und zu einem positiven Test führen. Ist dieser Mensch dann noch "ansteckend" für andere?
Diese vielen Fehlerquellen verunsichern mich. Drosten verliert aber im Interview kein Wort über die Höhe der Fehlerrate? Sind es 2%, 5%, 10%?

Nachzulesen in der Podcast-Textmitschrift: https://www.ndr.de/nachrichten/info/coronaskript176.pdf

Hintergrund der Frage: ein positiver Test hat Auswirkungen auf die persönliche Freiheit (Verpflichtung zu 14 Tage Quarantäne) und auf die Entscheidungen der Regierung (Fallzahlen des RKI als Basis für Kontaktbeschränkungen, Schulschließungen, ....).

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. April 2020
  • Frist
    26. Mai 2020
  • 17 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Frage: Welche Fehle…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corona-PCR-Tests: wie hoch ist die Rate der "palsch-positiven" und "falsch-negativen" Testergebnisse bezogen auf die Gesamtzahl der durchgeführten Tests? [#185181]
Datum
23. April 2020 11:38
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Frage: Welche Fehlerrate der Tests wurde in den Zulassungsverfahren für die Tests ermittelt? Am 14.4.2020 hat der Virologe Prof. Christian Drosten im Interview mit dem NDR über die möglichen Fehler der PCR-Tests erzählt: • Tests an der "Nachweisgrenze" können mal positiv, mal negativ ausfallen - aber wo liegt diese Grenze, wer legt diese fest? • bei nicht sachgemäßen Abstrichen können die Tests falsch-negative Ergebnisse liefern - und täuschen damit "Sicherheit" vor • Proben können im Labor "kontaminiert" werden - so ergeben sich falsch-positive Ergebnisse • Laut Drosten gibt es auch die "technische Falsch-Positiv-Probe" - "Kein Labortest ist perfekt, das ist nun mal so." • Es können auch "tote Viren" aus der Lunge ausgehustet werden und zu einem positiven Test führen. Ist dieser Mensch dann noch "ansteckend" für andere? Diese vielen Fehlerquellen verunsichern mich. Drosten verliert aber im Interview kein Wort über die Höhe der Fehlerrate? Sind es 2%, 5%, 10%? Nachzulesen in der Podcast-Textmitschrift: https://www.ndr.de/nachrichten/info/coronaskript176.pdf Hintergrund der Frage: ein positiver Test hat Auswirkungen auf die persönliche Freiheit (Verpflichtung zu 14 Tage Quarantäne) und auf die Entscheidungen der Regierung (Fallzahlen des RKI als Basis für Kontaktbeschränkungen, Schulschließungen, ....).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185181 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185181
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Betreff versteckt
Datum
23. April 2020 11:38
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona-PCR-Tests: wie hoch ist die Rate der &quo…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Corona-PCR-Tests: wie hoch ist die Rate der "palsch-positiven" und "falsch-negativen" Testergebnisse bezogen auf die Gesamtzahl der durchgeführten Tests? [#185181]
Datum
26. Mai 2020 10:04
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona-PCR-Tests: wie hoch ist die Rate der "palsch-positiven" und "falsch-negativen" Testergebnisse bezogen auf die Gesamtzahl der durchgeführten Tests?“ vom 23.04.2020 (#185181) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Gerade im Hinblick auf eine massive Ausweitung der Tests und die Forderung nach Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen muss deren Zuverlässigkeit (G-BA-Leistungskatalog) geklärt werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185181 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185181
Robert Koch-Institut
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Betreff versteckt
Datum
26. Mai 2020 10:04
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona-PCR-Tests: wie hoch ist die Rate der &quo…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Automatische Antwort: Corona-PCR-Tests: wie hoch ist die Rate der "palsch-positiven" und "falsch-negativen" Testergebnisse bezogen auf die Gesamtzahl der durchgeführten Tests? [#185181]
Datum
27. Mai 2020 19:17
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona-PCR-Tests: wie hoch ist die Rate der "palsch-positiven" und "falsch-negativen" Testergebnisse bezogen auf die Gesamtzahl der durchgeführten Tests?“ vom 23.04.2020 (#185181) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185181 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185181
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 23.04.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 23.04.2020
Datum
24. Juni 2020 14:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen mit, dass uns hierzu mangels Zuständigkeit keine Informationen vorliegen. Wir stellen anheim, dass Sie sich mit Ihrem Antrag an das zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), https://www.bfarm.de/DE/Servicefunktionen/Impressum/_node.html, wenden. Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden konnte. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Robert Koch-Institut
Ihre Nachfrage vom 24.06.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre o. g. Nachfrage teilen wir Ihnen Folgendes mi…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Nachfrage vom 24.06.2020
Datum
24. Juni 2020 20:02
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre o. g. Nachfrage teilen wir Ihnen Folgendes mit: Wir bereits in der ursprünglichen Antwort mitgeteilt, liegen beim RKI hierzu keine Informationen vor, da keine diesbezügliche Zuständigkeit besteht. Wir können Ihnen daher aus diesem Grund auch keine entsprechenden Unterlagen zur Verfügung stellen. Sollten Sie hierüber einen förmlichen Bescheid wünschen, bitten wir um Mitteilung einer zustellfähigen Anschrift. Darüber hinaus können wir Ihnen in dieser Angelegenheit leider nicht weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen