Corona Regeln

Ich arbeite in Meklenburg Vorpomern,wohne im Brandenburg und im Polen,wo wohnt auch meine Ehefrau.Ich binn Stadtsangehöhrige des Litauens.Meine Frage-ob darf ich ohne Quarantäne aus Polen zum Meklenburg Vorpomern einreisen?Vielleicht es gibt Ausnahmen genau wie für Brandenburg?Wohin polnische Stadtsangehöhrige dürfen bis zum fünf Tagen einreisen ohne Quarantäne.Ich frage weil jetzt für mein Chef sehr fehlt Arbeitshänden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Dezember 2020
  • Frist
    30. Januar 2021
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Kestutis Siaurukas
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte …
An Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Kestutis Siaurukas
Betreff
Corona Regeln [#207328]
Datum
28. Dezember 2020 11:09
An
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich arbeite in Meklenburg Vorpomern,wohne im Brandenburg und im Polen,wo wohnt auch meine Ehefrau.Ich binn Stadtsangehöhrige des Litauens.Meine Frage-ob darf ich ohne Quarantäne aus Polen zum Meklenburg Vorpomern einreisen?Vielleicht es gibt Ausnahmen genau wie für Brandenburg?Wohin polnische Stadtsangehöhrige dürfen bis zum fünf Tagen einreisen ohne Quarantäne.Ich frage weil jetzt für mein Chef sehr fehlt Arbeitshänden.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Kestutis Siaurukas Anfragenr: 207328 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207328/ Postanschrift Kestutis Siaurukas << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Kestutis Siaurukas

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Wenn Sie beruflich einreisen, benötigen Sie einen aktuellen Corona-Negativtest. MfG WM, Coronahilfe _________…
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