Corona Reproduktionszahl / Wann lag hier Kenntnis vor und wann wurde diese Info an das Parlament gegeben

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Im Epidemiologischen Bulletin des RKI wird in der Ausgabe 17/2020 gezeigt, dass die Reproduktionszahl bereits vor den Maßnahmen des Shutdown um 1 lag. Das RKI schreibt hierzu: "Wie im Epidemiologischen Bulletin 17/2020 erläutert ergibt die R-Schätzung für Anfang März Werte im Bereich von R=3, die danach absinken, und sich etwa seit dem 22. März um R=1 stabilisieren. Am 9. April lag der Wert von R bei 0,9."

Seit dem 22. März haben sich die Werte um 1 stabilisiert. Auch die Shutdown-Maßnahmen haben daran nichts geändert. Die Stabilisierung und der Fall der Zahl fand auch ohne Shutdown-Maßnahmen statt.

Da die Maßnahmen mit horrenden Szenarien flankiert wurden, stellt sich nun folgende Fragen:

- Wann lag der Regierung diese Information vor?
- Wann wurde das Parlament über diese Zahl und deren Verlauf informiert?
- Warum wurde die Grafik nicht bereits von Anfang an im RKI-Lagebericht gezeigt, da ja offensichtlich die Daten bereits von Beginn an vorlagen. Warum wurde die Öffentlichkeit von dieser information außen vor gelassen?
- Warum wird an den Maßnahmen festgehalten und teilweise noch verschärft (Maskenpflicht) und die Wirtschaft in den Abgrund gestürzt, wenn diese an der R-Zahl nichts ändern und im Gegenteil, Schweden eindrucksvoll zeigt, dass es auch ohne diese Zwangsmaßnahmen geht?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. April 2020
  • Frist
    26. Mai 2020
  • 10 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Epidemiologische…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corona Reproduktionszahl / Wann lag hier Kenntnis vor und wann wurde diese Info an das Parlament gegeben [#185146]
Datum
22. April 2020 20:21
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Epidemiologischen Bulletin des RKI wird in der Ausgabe 17/2020 gezeigt, dass die Reproduktionszahl bereits vor den Maßnahmen des Shutdown um 1 lag. Das RKI schreibt hierzu: "Wie im Epidemiologischen Bulletin 17/2020 erläutert ergibt die R-Schätzung für Anfang März Werte im Bereich von R=3, die danach absinken, und sich etwa seit dem 22. März um R=1 stabilisieren. Am 9. April lag der Wert von R bei 0,9." Seit dem 22. März haben sich die Werte um 1 stabilisiert. Auch die Shutdown-Maßnahmen haben daran nichts geändert. Die Stabilisierung und der Fall der Zahl fand auch ohne Shutdown-Maßnahmen statt. Da die Maßnahmen mit horrenden Szenarien flankiert wurden, stellt sich nun folgende Fragen: - Wann lag der Regierung diese Information vor? - Wann wurde das Parlament über diese Zahl und deren Verlauf informiert? - Warum wurde die Grafik nicht bereits von Anfang an im RKI-Lagebericht gezeigt, da ja offensichtlich die Daten bereits von Beginn an vorlagen. Warum wurde die Öffentlichkeit von dieser information außen vor gelassen? - Warum wird an den Maßnahmen festgehalten und teilweise noch verschärft (Maskenpflicht) und die Wirtschaft in den Abgrund gestürzt, wenn diese an der R-Zahl nichts ändern und im Gegenteil, Schweden eindrucksvoll zeigt, dass es auch ohne diese Zwangsmaßnahmen geht?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185146 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185146 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona Reproduktionszahl / Wann lag hier Kenntni…
An Bundeskanzleramt Details
Von
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Betreff
AW: Corona Reproduktionszahl / Wann lag hier Kenntnis vor und wann wurde diese Info an das Parlament gegeben [#185146]
Datum
11. November 2020 10:13
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona Reproduktionszahl / Wann lag hier Kenntnis vor und wann wurde diese Info an das Parlament gegeben“ vom 22.04.2020 (#185146) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 170 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185146 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185146/

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona Reproduktionszahl / Wann lag hier Kennt…
An Bundeskanzleramt Details
Von
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Betreff
AW: Corona Reproduktionszahl / Wann lag hier Kenntnis vor und wann wurde diese Info an das Parlament gegeben [#185146]
Datum
7. März 2022 08:54
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona Reproduktionszahl / Wann lag hier Kenntnis vor und wann wurde diese Info an das Parlament gegeben“ vom 22.04.2020 (#185146) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 651 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in