Corona: Ressourcen der Kontaktverfolgung und verhängte Quarantänen

-Anzahl der in der Kontaktverfolgung tätigen Arbeitskräfte und die dort geleistete Arbeit in Arbeitsstunden oder Manntagen je Kalenderwoche und Gesundheitsamt/Landkreis.
-Anzahl der festgestellten Kontakte je Kalenderwoche und Gesundheitsamt/Landkreis.
-Anzahl der angeordneten Quarantänen je Kalenderwoche und Gesundheitsamt/Landkreis.

Der Beginn der Zeitreihen (Kalenderwochen) sollte möglichst im Februar 2020 liegen. Bitte stellen Sie die Daten elektronisch zur Verfügung (z.B. Excel, CSV).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Februar 2021
  • Frist
    5. März 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: -Anzahl der in de…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corona: Ressourcen der Kontaktverfolgung und verhängte Quarantänen [#210391]
Datum
3. Februar 2021 10:19
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-Anzahl der in der Kontaktverfolgung tätigen Arbeitskräfte und die dort geleistete Arbeit in Arbeitsstunden oder Manntagen je Kalenderwoche und Gesundheitsamt/Landkreis. -Anzahl der festgestellten Kontakte je Kalenderwoche und Gesundheitsamt/Landkreis. -Anzahl der angeordneten Quarantänen je Kalenderwoche und Gesundheitsamt/Landkreis. Der Beginn der Zeitreihen (Kalenderwochen) sollte möglichst im Februar 2020 liegen. Bitte stellen Sie die Daten elektronisch zur Verfügung (z.B. Excel, CSV).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210391 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210391/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne übersenden wir Ihnen beigefügte Tabellen im Rahmen Ihre…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Betreff
4964 Corona: Ressourcen der Kontaktverfolgung und verhängte Quarantänen [#210391]
Datum
11. März 2021 11:18
Status
Warte auf Antwort
17,6 KB
20,7 KB
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne übersenden wir Ihnen beigefügte Tabellen im Rahmen Ihrer Anfrage nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG). · Tabelle 1 stellt die Anzahl der Personen, die unverzüglich für die Kontaktpersonennachverfolgung eingesetzt werden kann pro Gesundheitsamt in Vollzeitäquivalenten (gerundet) dar. · Tabelle 2 stellt die Anzahl der festgestellten Kontakte je Kalenderwoche und Gesundheitsamt/Landkreis dar. Das Auskunftsbegehren zu Daten zur Anzahl der angeordneten Quarantänen je Kalenderwoche und Gesundheitsamt/Landkreis verfügt das Ministerium für Soziales und Integration nicht. Diese liegen nur bei den jeweils vor Ort zuständigen Behörden. Zudem besteht im Rahmen der Informationszugangsanfrage kein Anspruch auf eine bislang nicht vorhandene, statistische Aufbereitung oder die Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Bereitstellung der Daten. Unter dem ersten Punkt waren allerdin…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 4964 Corona: Ressourcen der Kontaktverfolgung und verhängte Quarantänen [#210391]
Datum
14. März 2021 17:04
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Bereitstellung der Daten. Unter dem ersten Punkt waren allerdings "Anzahl der in der Kontaktverfolgung tätigen Arbeitskräfte und die dort geleistete Arbeit in Arbeitsstunden oder Manntagen je Kalenderwoche und Gesundheitsamt/Landkreis" angefordert worden. Das von Ihnen zur Verfügung gestellte PDF zeigt lediglich die "Anzahl der Personen, die unverzüglich für die Kontaktpersonennachverfolgung eingesetzt werden kann" zum Zeitpunkt des 01. Februar 2021. Und nicht die Kapazitäten, die tatsächlich eingesetzt wurden, und auch keine Zeitreihe, z.B. Kalenderwochen. Wäre Ihnen eine Darstellung je Monat seit Februar 2020 möglich? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210391 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210391/