Corona-Risikogebiet Vorarlberg

Meine Frau arbeitet an zwei Tagen in der Woche als Musiklehrerin an der Musikschule Kleinwalsertal.
Wir wohnen in der Gemeinde Rettenberg und meine Frau kehrt täglich von ihrer Arbeit nach Hause zurück.
Was bedeutet für sie in diesem Zusammenhang die Einstufung Vorarlbergs als Corona-Risikogebiet?
Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. September 2020
  • Frist
    27. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen
Hansjörg Kling
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Meine Frau arb…
An Landratsamt Oberallgäu - Gesundheitsamt Details
Von
Hansjörg Kling
Betreff
Corona-Risikogebiet Vorarlberg [#197779]
Datum
25. September 2020 07:42
An
Landratsamt Oberallgäu - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Meine Frau arbeitet an zwei Tagen in der Woche als Musiklehrerin an der Musikschule Kleinwalsertal. Wir wohnen in der Gemeinde Rettenberg und meine Frau kehrt täglich von ihrer Arbeit nach Hause zurück. Was bedeutet für sie in diesem Zusammenhang die Einstufung Vorarlbergs als Corona-Risikogebiet? Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Hansjörg Kling Anfragenr: 197779 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197779/ Postanschrift Hansjörg Kling << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hansjörg Kling

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landratsamt Oberallgäu - Gesundheitsamt
Sehr geehrte Damen und Herren, eine Ausnahmegenehmigung für den beruflichen Grenzübertritt ohne Quarantäneaufent…
Von
Landratsamt Oberallgäu - Gesundheitsamt
Betreff
WG: Corona-Risikogebiet Vorarlberg [#197779]
Datum
25. September 2020 11:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, eine Ausnahmegenehmigung für den beruflichen Grenzübertritt ohne Quarantäneaufenthalt ist nicht notwendig. Beachten Sie bitte die Pressemitteilung, die seit gestern Abend gilt und die ich Ihnen im Anhang weiterleite. Mit freundlichen Grüßen