Corona-RLP Kontaktnachverfolgung - Beendigung - Löschung - Software - Betriebssystem

In folgender aktueller Verordnung
https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/10._Bekaempfungsverordnung/200625_10CoBeLVO_konsolidierte_Fassung.pdf

heißt es unter
§1 (8) Kontaktnachverfolgbarkeit
..."Sich aus anderen Rechtsvorschriften ergebende Datenaufbewahrungspflichten bleiben unberührt."

1) Ich bitte um eine vollständige Information (konkrete Dokumente bzw. eindeutige Links), um welche "anderen Rechtsvorschriften" es sich hierbei handelt.

Weiter heißt es, dass das Gesundheitsamt die Daten löschen soll, "sobald die Daten für die Aufgabenerfüllung nicht mehr benötigt werden."

2) Durch welches Dokument bzw. welchen erfolgreichen Vorgang wird dokumentiert, dass die "Aufgabenerfüllung" vollendet ist und die Daten unverzüglich irreversibel zu löschen sind.
Ich bitte um Zusendung.

3) Durch welches Dokument bzw. welchen erfolgreichen Vorgang wird der Löschvorgang beauftragt.
Ich bitte um Zusendung.

4) Welche Software und
5) welche/s Betriebssystem/e sind bei der Bearbeitung vorgenannter Vorgänge bei den Gesundheitsämtern im Einsatz?

Covid-19 Sars-Cov2 Kontaktliste

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. September 2020
  • Frist
    6. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: In folgender aktu…
An Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corona-RLP Kontaktnachverfolgung - Beendigung - Löschung - Software - Betriebssystem [#196465]
Datum
2. September 2020 11:30
An
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In folgender aktueller Verordnung https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/10._Bekaempfungsverordnung/200625_10CoBeLVO_konsolidierte_Fassung.pdf heißt es unter §1 (8) Kontaktnachverfolgbarkeit ..."Sich aus anderen Rechtsvorschriften ergebende Datenaufbewahrungspflichten bleiben unberührt." 1) Ich bitte um eine vollständige Information (konkrete Dokumente bzw. eindeutige Links), um welche "anderen Rechtsvorschriften" es sich hierbei handelt. Weiter heißt es, dass das Gesundheitsamt die Daten löschen soll, "sobald die Daten für die Aufgabenerfüllung nicht mehr benötigt werden." 2) Durch welches Dokument bzw. welchen erfolgreichen Vorgang wird dokumentiert, dass die "Aufgabenerfüllung" vollendet ist und die Daten unverzüglich irreversibel zu löschen sind. Ich bitte um Zusendung. 3) Durch welches Dokument bzw. welchen erfolgreichen Vorgang wird der Löschvorgang beauftragt. Ich bitte um Zusendung. 4) Welche Software und 5) welche/s Betriebssystem/e sind bei der Bearbeitung vorgenannter Vorgänge bei den Gesundheitsämtern im Einsatz? Covid-19 Sars-Cov2 Kontaktliste
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196465 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196465/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
AW: Bürgereingabe Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre mail vom 2. September 2020, mit der Sie um Üb…
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre mail vom 2. September 2020, mit der Sie um Übersendung von Informationen im Zusammenhang mit § 1 Abs. 8 der 10. CoBeLVO gebeten haben. Zu Ihrer Anfrage können wir Ihnen Folgendes mitteilen : Bei dem von Ihnen genannten Satz in § 1 Abs. 8 der 10. CoBeLVO handelt es sich um einen rechtstechnisch üblichen allgemeinen Hinweis, dass andere bereits bestehende Regelungen in diesem Bereich ( wie etwa bestehende Pflichten nach dem Meldegesetz für Hotels ) fortbestehen. Eine Übersicht über darüber hinaus im Bundes-bzw Landesrecht vorhandene Regelungen besteht hier nicht. Zu Teil 2-5 Ihrer Anfrage ist darauf hinzuweisen, dass die Abwicklung der Aufbewahrung bzw. Löschung der Daten organisatorisch wie auch technisch unter Berücksichtigung der bestehenden Datenschutzvorschriften in der Zuständigkeit der Gesundheitsämter selbst liegt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinlan…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Corona-RLP Kontaktnachverfolgung - Beendigung - Löschung - Software - Betriebssystem“ [#196465] [#196465]
Datum
7. September 2020 14:49
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/196465/ Ich bin der Meinung, dass die Angaben in der Verordnung und der Antwort, 1) zu ungenau und 2-5) wenig glaubwürdig sind für eine Verwaltung, in der vieles bis alles zentral geregelt bzw. durch Rahmenverträge "kostengünstig" vorgegeben wird Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 196465.pdf Anfragenr: 196465 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196465/
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Vermittlung bei der Anfrage Corona RLP Kontaktverfolgung Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informa…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Vermittlung bei der Anfrage Corona RLP Kontaktverfolgung
Datum
15. September 2020 09:15
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2588 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 15.09.2020 Gesch.Z.: 4.03.20.109 Ihr Zeichen: <<E-Mail-Adresse>> In CC: <<E-Mail-Adresse>> Vermittlung bei der Anfrage Corona RLP Kontaktverfolgung Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 7. September 2020 habe ich erhalten und aus informationsfreiheitsrechtlicher Sicht geprüft. Sie tragen vor, dass die Antwort auf Ihre Frage 1 zu ungenau sei. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Sie sich mit dieser Frage nach Rechtsvorschriften erkundigen. Sie begehren damit eine Rechtsberatung. Der Anspruch nach § 2 Abs. 2 i.V.m. § 11 LTranspG zielt jedoch auf den Zugang zu vorhandenen amtlichen Informationen und Umweltinformationen. Mit der Bitte um Rechtsberatung begehren Sie jedoch nicht den Zugang zu solchen Informationen, sondern Sie begehren vielmehr die Erbringung einer Beratungsleistung. Diese ist von dem Anspruch auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz nicht umfasst. Zu den Antworten auf die Fragen 2 bis 5 tragen Sie vor, diese seien wenig glaubwürdig. Ich sehe keine Anhaltspunkte, welche Zweifel an der inhaltlichen Richtigkeit der Auskunft begründen. Aus diesem Grund erscheint eine Vermittlung zu den vorliegenden Anfragen als nicht zweckmäßig. Der Vorgang wird damit geschlossen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Vermittlung bei der Anfrage Corona RLP Kontaktverfolgung [#196465] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank f…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei der Anfrage Corona RLP Kontaktverfolgung [#196465]
Datum
15. September 2020 11:44
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Ihre Argumentation kann ich allerdings nicht teilen. ad 1) Diese Frage bezieht sich konkret auf Dokumente/Links etc. Die Antwort des Ministeriums gibt meiner Anfrage selbst recht, in dem es z.B. auf "bestehende Pflichten nach dem Meldegesetz für Hotels" verweist. Gleichermaßen beweisen Handlungsweisen anderer Ministerien (Innenm.) durch die Nutzung der Kontaktlisten für andere Zwecke als IFSG, dass durchaus diese "anderen Rechtsvorschriften" bekannt sind! Folglich sind diese Rechtsvorschriften bekannt und somit auch die entsprechenden Dokumente/Gesetzestexte/Links o.ä. ad 4 + 5) Wie Sie selbst aus Ihrer eigenen Behörde wissen, hat auch Ihre Behörde verwaltungstechnische und -organisatorische Regeln einzuhalten. Gleiches gilt wohl auch für die Ministerien und die ihnen unterstellten Gesundheitsämter. Ich bitte Sie deshalb den Vorgang nicht zu schließen, sondern als Aufsichtsbehörde die asymmetrisch verteilten Rechte des Bürgers gegenüber dem Staat zu vertreten und einzufordern. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196465 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196465/
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Vermittlung bei der Anfrage Corona RLP Kontaktverfolgung Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informa…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Vermittlung bei der Anfrage Corona RLP Kontaktverfolgung
Datum
17. September 2020 08:47
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2588 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 17.09.2020 Gesch.Z.: 4.03.20.109 Ihr Zeichen: <<E-Mail-Adresse>> Vermittlung bei der Anfrage Corona RLP Kontaktverfolgung Ihre E-Mail vom 15. September 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in in der oben bezeichneten E-Mail weisen Sie mich darauf hin, dass dem Ministerium die jeweiligen Rechtsvorschriften bekannt seien. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dies nicht der Grund ist, weshalb ich vorliegend von einer Vermittlung absehe. Der Grund hierfür ist, dass Sie sich nach Aufbewahrungspflichten aufgrund bestimmter Rechtsvorschriften erkundigen. Ihre Frage zielt damit auf eine Rechtsberatung und nicht auf eine bereits vorhandene Information im Sinne des Landestransparenzgesetzes. Ich bitte Sie daher erneut um Verständnis dahingehend, dass ich von einer Vermittlung Abstand nehme. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Vermittlung bei der Anfrage Corona RLP Kontaktverfolgung [#196465] Sehr geehrteAntragsteller/in das Minister…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
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Betreff
AW: Vermittlung bei der Anfrage Corona RLP Kontaktverfolgung [#196465]
Datum
17. September 2020 10:49
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz (<<E-Mail-Adresse>>) verweigert die Zusendung von Dokumenten/Links. 1) Ich bitte um eine vollständige Information (konkrete Dokumente bzw. eindeutige Links), um welche "anderen Rechtsvorschriften" es sich hierbei handelt. Ich bitte um Vermittlung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196465 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196465/