Corona Schnelltest

Anfrage an: Landkreis Northeim

Ich habe den Abgeordneten Dr. Kühne gebeten mir mitzuteilen, wieviele Schnelltests seine Firma bis zum 24.03.2021 durchgeführt hat und wieviele davon positiv ausgefallen sind.
Er hat mich an das Gesundheitsamt LK Northeim verwiesen, in dessen Auftrag und Genehmigung diese Tests durchgeführt werden. Er selbst sie im operativen Geschäft nicht eingebunden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. März 2021
  • Frist
    27. April 2021
  • 0 Follower:innen
Gustav von der Ehe
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich habe den Abgeor…
An Landkreis Northeim Details
Von
Gustav von der Ehe
Betreff
Corona Schnelltest [#216598]
Datum
25. März 2021 09:18
An
Landkreis Northeim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich habe den Abgeordneten Dr. Kühne gebeten mir mitzuteilen, wieviele Schnelltests seine Firma bis zum 24.03.2021 durchgeführt hat und wieviele davon positiv ausgefallen sind. Er hat mich an das Gesundheitsamt LK Northeim verwiesen, in dessen Auftrag und Genehmigung diese Tests durchgeführt werden. Er selbst sie im operativen Geschäft nicht eingebunden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Gustav von der Ehe Anfragenr: 216598 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216598/ Postanschrift Gustav von der Ehe << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gustav von der Ehe

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Landkreis Northeim
Sehr geehrter Herr von der Ehe, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die von Ihnen zitierten Gesetzesnormen sind im kon…
Von
Landkreis Northeim
Betreff
AW: Corona Schnelltest [#216598]
Datum
29. März 2021 14:59
Status
Anfrage abgeschlossen
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9,5 KB


Sehr geehrter Herr von der Ehe, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die von Ihnen zitierten Gesetzesnormen sind im konkreten Fall nicht einschlägig. Darüber hinaus ergibt sich auch aufgrund anderer Rechtsnormen kein Anspruch auf Erteilung der von Ihnen erbetenen Auskunft. Aus diesem Grund kann ich Ihnen diese Informationen nicht zur Verfügung stellen. Ich bitte um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen