Corona Schutzimpfung

Anfrage an: Gesundheitsamt Köln

Ich bin Mitarbeiter eines ambulanten Pflegedienst in Köln und würde gerne wissen wann wir mit einer Einladung zur Corona Schutzimpfung rechnen können.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. März 2021
  • Frist
    7. April 2021
  • 0 Follower:innen
Michael Schrader
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Gesundheitsamt Köln Details
Von
Michael Schrader
Betreff
Corona Schutzimpfung [#214011]
Datum
1. März 2021 16:51
An
Gesundheitsamt Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bin Mitarbeiter eines ambulanten Pflegedienst in Köln und würde gerne wissen wann wir mit einer Einladung zur Corona Schutzimpfung rechnen können.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michael Schrader Anfragenr: 214011 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214011/ Postanschrift Michael Schrader << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael Schrader

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Gesundheitsamt Köln
Sehr geehrter Herr Schrader, vielen Dank für Ihre Mail. Ein Impfstart für Mitarbeiter*innen der ambulanten Pfleg…
Von
Gesundheitsamt Köln
Betreff
AW: Corona Schutzimpfung [#214011]
Datum
2. März 2021 13:55
Status
Anfrage abgeschlossen
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3,7 KB


Sehr geehrter Herr Schrader, vielen Dank für Ihre Mail. Ein Impfstart für Mitarbeiter*innen der ambulanten Pflegedienste ist ab Februar vorgesehen. Die Terminanmeldungen erfolgen über die <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. Wir als Stadt Köln wollen Ihnen, unseren Bürgern, einen guten Service anbieten. Daher beantworten wir gerne Ihre Fragen zum Thema Impfstoff, Impfzentrum und hoffen Ihre Frage zufriedenstellend beantwortet zu haben. Bitte beachten Sie, dass Ihr zentraler Ansprechpartner in medizinischen Fragen der kassenärztliche Patientenservice ist. Die Kassenärztliche Vereinigung ist medizinisch für die Corona-Impfungen in Altenheimen, Impfzentren etc. verantwortlich. Falls Sie weitergehende Fragen haben, können Sie diesen Service unter der Rufnummer 116 117 erreichen. Diese finden Sie auch im Internet unter: https://www.116117.de/de/index.php. Mit freundlichen Grüßen