Corona-Schutzmpfung: Details zu Zeitplänen der Gruppen, Management bei Nicht-Erscheinen, Terminvergabe

mich interessieren folgende Details zur Corona-Schutzimpfung:

1. Wer verantwortet (Behörde/Dienststelle/verantwortliche Führungspersönlichkeit/en) die Unzulänglichkeiten sowie Verzögerungen beim Impfen zum jetzigen Zeitpunkt in Baden-Württemberg (Stand 06.01.21: 37.840 kumulative Impfungen von 175.500 gelieferten Impfdosen, also gerade mal 21,5% der möglichen Impfungen wurden verabreicht)? Laut Medien werden in bereits zwei Tagen die nächsten Impfdosen geliefert, ist dort weiterhin mit so einer massiven Verzögerung zu rechnen?

2. Nach welchem Zeitplan ist geplant, die lt. Impfplan nächsten Gruppen (erhöhte und hohe Priorität) zu impfen?

3. Wenn Impftermine der ersten Gruppe nicht wahrgenommen werden (können/wollen), ist eine Option geplant, parallel die nächste in der Impfpriorität erscheinende Gruppe zu impfen? Wenn nein, warum nicht?

4. Wird es bei den Impfzentren flexible (und hoffentlich digitale) Terminplanungen bei den Impfungen geben, um jeglicher Verzögerung durch Nicht-Erscheinen/Krankheit/Absage von bereits vereinbarten Impfterminen entgegen zu wirken? Vorstellbar wäre beispielsweise eine Art Warteliste, auf der flexibel Personen, die innerhalb von 30min vor Ort sein können, solche sonst ausgefallenen Termine ersetzen könnten, z.B. durch eine SMS erreichbar.

5. Welche sonstigen Anstrengungen werden unternommen, um jegliche Verzögerung zu vermeiden und die höchstmögliche Impfkapazitäten in den einzelnen Zentren zu erreichen und dadurch Menschenleben zu retten?

Danke und freundliche Grüße,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Januar 2021
  • Frist
    9. Februar 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: mich interessieren folge…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corona-Schutzmpfung: Details zu Zeitplänen der Gruppen, Management bei Nicht-Erscheinen, Terminvergabe [#208038]
Datum
6. Januar 2021 20:51
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
mich interessieren folgende Details zur Corona-Schutzimpfung: 1. Wer verantwortet (Behörde/Dienststelle/verantwortliche Führungspersönlichkeit/en) die Unzulänglichkeiten sowie Verzögerungen beim Impfen zum jetzigen Zeitpunkt in Baden-Württemberg (Stand 06.01.21: 37.840 kumulative Impfungen von 175.500 gelieferten Impfdosen, also gerade mal 21,5% der möglichen Impfungen wurden verabreicht)? Laut Medien werden in bereits zwei Tagen die nächsten Impfdosen geliefert, ist dort weiterhin mit so einer massiven Verzögerung zu rechnen? 2. Nach welchem Zeitplan ist geplant, die lt. Impfplan nächsten Gruppen (erhöhte und hohe Priorität) zu impfen? 3. Wenn Impftermine der ersten Gruppe nicht wahrgenommen werden (können/wollen), ist eine Option geplant, parallel die nächste in der Impfpriorität erscheinende Gruppe zu impfen? Wenn nein, warum nicht? 4. Wird es bei den Impfzentren flexible (und hoffentlich digitale) Terminplanungen bei den Impfungen geben, um jeglicher Verzögerung durch Nicht-Erscheinen/Krankheit/Absage von bereits vereinbarten Impfterminen entgegen zu wirken? Vorstellbar wäre beispielsweise eine Art Warteliste, auf der flexibel Personen, die innerhalb von 30min vor Ort sein können, solche sonst ausgefallenen Termine ersetzen könnten, z.B. durch eine SMS erreichbar. 5. Welche sonstigen Anstrengungen werden unternommen, um jegliche Verzögerung zu vermeiden und die höchstmögliche Impfkapazitäten in den einzelnen Zentren zu erreichen und dadurch Menschenleben zu retten? Danke und freundliche Grüße,
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208038 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208038/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona-Schutzmpfung: Details zu Zeitplän…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Corona-Schutzmpfung: Details zu Zeitplänen der Gruppen, Management bei Nicht-Erscheinen, Terminvergabe [#208038]
Datum
9. Februar 2021 07:21
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona-Schutzmpfung: Details zu Zeitplänen der Gruppen, Management bei Nicht-Erscheinen, Terminvergabe“ vom 06.01.2021 (#208038) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208038 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208038/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Antwort - WG: 0592 Corona-Schutzimpfung: Details zu Zeitplänen der Gruppen, Management bei Nicht-Erscheinen, Term…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Betreff
Antwort - WG: 0592 Corona-Schutzimpfung: Details zu Zeitplänen der Gruppen, Management bei Nicht-Erscheinen, Terminvergabe [#208038]
Datum
11. Februar 2021 12:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Az: 1S-1443.1-400 3 Sehr Antragsteller/in auf Ihre Email vom 6. Januar 2021 an das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg nehme ich Bezug. Sie fragen, wer er für Unzulänglichkeiten sowie Verzögerungen beim Impfen zum jetzigen Zeitpunkt in Baden-Württemberg verantwortlich sei, und nach welchem Zeitplan geplant ist, die laut Impfplan nächsten Gruppen zu impfen. Sie fragen, welche Optionen geplant sind, wenn Impftermine nicht wahr genommen werden und ob es in den den Impfzentren flexible (und hoffentlich digitale) Terminplanungen bei den Impfungen geben, um jeglicher Verzögerung durch Nicht-Erscheinen/Krankheit/Absage von bereits vereinbarten Impfterminen entgegen zu wirken. Außerdem fragen Sie, welche sonstigen Anstrengungen werden unternommen, um jegliche Verzögerung zu vermeiden und die höchstmögliche Impfkapazitäten in den einzelnen Zentren zu erreichen und dadurch Menschenleben zu retten. Ihr Auskunftsersuchen beruht auf den Vorschriften des Landesinformationsfreiheitsgesetzes Baden-Württemberg (LIFG) vom 17. Dezember. Zu diesem Gesetz verweise ich auf die im Internet abrufbaren Informationen unter https://um.baden-wuerttemberg.de/de/ser…. Danach richtet sich der Anspruch auf vorhandene Informationen im Sinne von Aufzeichnungen von festgehaltenen und gespeicherten Informationen. Prognosen und Wertungen sind nicht Gegenstand des Informationsanspruchs. Die seit dem 27. Dezember 2020 in den Zentralen Impfzentren bzw. ab 22. Januar 2021 in den Kommunalen Impfzentren stattfindenden Impfungen, unter Einschluss der Impfungen durch die jeweils angeschlossenen Mobilen Impfteams, erfolgen nach der in der durch die jeweils geltende Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-COV-2 (Coronaimpfverordnung – CoronaImpfV) festgelegten Reihenfolge. Der Zeitpunkt, zu dem die mit der Verimpfung der jeweils nächsten Impfgruppe begonnen wird, hängt ganz maßgeblich von der Verfügbarkeit des Impfstoffs ab. Denn die Anzahl der Impfungen und damit das Tempo des Impfprozesses insgesamt richtet sich nach dem zur Verfügung stehenden Impfstoff. Je mehr Impfstoff vorhanden ist, desto schneller kann die Impfung der nächsten Impfgruppe beginnen. Dabei hat sich auch die Arbeit der Mobilen Impfteams bewährt. Wenn die Erst- und Zweitimpfungen in den Alten- und Pflegeheimen abgeschlossen sind, besteht für interessierte Einrichtungen und Kommunen die Möglichkeit, dass die Mobilen Impfteams nach einem neuen Konzept des Ministeriums für Soziales und Integration in Tagespflegeeinrichtungen und zu Vor-Ort-Terminen in die Kommunen kommen. Spätestens mit dem Übergang in die Regelversorgung soll auch eine Verimpfung durch die Hausärztinnen und Hausärzte bei den Menschen daheim möglich sein. Voraussetzung dafür sind jedoch große Mengen von Impfstoff, der einfacher zu lagern und zu transportieren ist als die aktuell verfügbaren Impfstoffe. Zudem muss dieser Impfstoff in Einzeldosen verfügbar sein. Trotz Lieferkürzungen und verschobener Liefertermine konnten bisher alle Termine für Erst- und Zweitimpfungen eingehalten werden, dies wird auch für die kommenden Wochen erwartet. Ab Montag, 8. Februar 2021, gegen 10 Uhr soll die Abwicklung der telefonischen Terminvergabe für Über-80-Jährige vereinfacht werden. Diese vereinfachte telefonische Terminvereinbarung ist auch verbunden mit einer Warteliste mit Rückruf, wenn wieder Termine verfügbar sind. Diese Warteliste bei der Telefonhotline soll die Terminvergabe verkürzen und vereinfachen. Wer nicht sofort einen Termin bekommt, soll registriert und zurückgerufen werden oder erhält eine E-Mail, wenn wieder Termine frei sind. Auch sollen weitere technische Verbesserungen bei der Hotline helfen, die Wartezeit zu verkürzen. Ziel des Landes ist, allen Impfberechtigten, die das möchten, möglichst schnell und unkompliziert einen Termin zu geben. Für diese Information werden keine Gebühren erhoben. Mit freundlichen Grüßen