Corona Schutzschirm für Heilberufe

In der Verordnung zum erweiterten Schutzschirm für Heilberufe werden Zahnärzte mit einer Überbrückungszahlung von 90% der Vorjahresvergütung bedacht, die späterhin zu Krediten umgewandelt werden sollen. Im ersten Entwurf war noch von einem nicht zurückzahlbarem Zuschuss von 30% die Rede gewesen sein. Ich bitte um die Wortlaute der entsprechenden Verordnung des BMG vom ersten Entwurf (Stand um den 11.04.2020) bis zur endgültigen Fassung vom 06.05.2020(?).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Mai 2020
  • Frist
    30. Juni 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der Verordnung z…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corona Schutzschirm für Heilberufe [#187463]
Datum
26. Mai 2020 20:47
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Verordnung zum erweiterten Schutzschirm für Heilberufe werden Zahnärzte mit einer Überbrückungszahlung von 90% der Vorjahresvergütung bedacht, die späterhin zu Krediten umgewandelt werden sollen. Im ersten Entwurf war noch von einem nicht zurückzahlbarem Zuschuss von 30% die Rede gewesen sein. Ich bitte um die Wortlaute der entsprechenden Verordnung des BMG vom ersten Entwurf (Stand um den 11.04.2020) bis zur endgültigen Fassung vom 06.05.2020(?).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187463 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187463 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Corona Schutzschirm für Heilberufe [#187463]
Datum
27. Mai 2020 13:51
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre u.a. Anfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Die von Ihnen begehrten Informat…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Corona Schutzschirm für Heilberufe [#187463]
Datum
29. Mai 2020 08:25
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre u.a. Anfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Die von Ihnen begehrten Informationen zur COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung sind inzwischen allgemein zugänglich. Der jeweilige Wortlaut der Verordnung im Referentenentwurf und in der endgültigen Fassung ist auf der Internetseite des BMG abrufbar (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen). Weitere Formulierungsstände gibt es nicht. Mit freundlichen Grüßen