Corona Schutzschirm für Heilberufe
Anfrage an:
Bundesministerium für Gesundheit
In der Verordnung zum erweiterten Schutzschirm für Heilberufe werden Zahnärzte mit einer Überbrückungszahlung von 90% der Vorjahresvergütung bedacht, die späterhin zu Krediten umgewandelt werden sollen. Im ersten Entwurf war noch von einem nicht zurückzahlbarem Zuschuss von 30% die Rede gewesen sein. Ich bitte um die Wortlaute der entsprechenden Verordnung des BMG vom ersten Entwurf (Stand um den 11.04.2020) bis zur endgültigen Fassung vom 06.05.2020(?).
Anfrage erfolgreich
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Datum26. Mai 2020
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30. Juni 2020
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