Corona Soforthilfe des Bundes

eine Auflistung der Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Soforthilfe des Bundes staatlich garantierte KfW-Förderkredite beantragt haben und die Höhe dieser Kredite.
Darin eingeschlossen sind explizit folgende Förderprogramme: der KfW-Unternehmerkredit, der ERP-Gründerkredit, der KfW-Kredit für Wachstum und die KfW-Schnellkredite für den Mittelstand.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. April 2020
  • Frist
    3. Juni 2020
  • 0 Follower:innen
Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes; Corona Soforthilfe des Bundes, KfW-Förderkredite - Bescheid
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes; Corona Soforthilfe des Bundes, KfW-Förderkredite - Bescheid
Datum
29. April 2020
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Auflistung der…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corona Soforthilfe des Bundes [#185667]
Datum
29. April 2020 18:00
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Auflistung der Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Soforthilfe des Bundes staatlich garantierte KfW-Förderkredite beantragt haben und die Höhe dieser Kredite. Darin eingeschlossen sind explizit folgende Förderprogramme: der KfW-Unternehmerkredit, der ERP-Gründerkredit, der KfW-Kredit für Wachstum und die KfW-Schnellkredite für den Mittelstand.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185667 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185667 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona Soforthilfe des Bundes“ vom 29.04.2020 (#…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Corona Soforthilfe des Bundes [#185667]
Datum
3. Juni 2020 17:46
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona Soforthilfe des Bundes“ vom 29.04.2020 (#185667) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185667 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185667 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 29. April 2020/Ihre Nachfrage vom 3. Juni 2020 Sehr g…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 29. April 2020/Ihre Nachfrage vom 3. Juni 2020
Datum
8. Juni 2020 15:00
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
447,8 KB
Nicht-öffentliche Anhänge:
HinweiseDatenschutzIFG_UIG_VIG.pdf
204,5 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben mit Anlage erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 29. April 2020/Ihre Nachfrage vom 3. Juni 2020 [#…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 29. April 2020/Ihre Nachfrage vom 3. Juni 2020 [#185667]
Datum
8. Juni 2020 16:22
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Antwort, leider ist Ihr Brief nicht bei mir angekommen, bitte probieren Sie es noch einmal, ich habe die Adresszeile leicht angepasst. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185667 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185667 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 29. April 2020/Ihre Nachfrage vom 3. Juni 2020 [#…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 29. April 2020/Ihre Nachfrage vom 3. Juni 2020 [#185667]
Datum
22. Juni 2020 11:44
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrem Ablehnungsbescheid schreiben Sie erstens, dass es keinen Anspruch auf das Zusammenstellen einer solchen allgemeinen Übersicht über die Kredite gäbe, da nur Informationen die in der Form bestehen angefragt werden dürfen. Zweitens schreiben Sie, dass die begehrten amtlichen Informationen im Bundesministerium der Finanzen nicht vorhanden seien. Ich kann die Argumentation so nicht ganz nachvollziehen und würde mich über einen telefonischen Rückruf freuen (015786320042), ich hatte es selbst bereits telefonisch probiert, aber es herrschte Unklarheit über die Zuständigkeit. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185667 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185667/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>