Corona Sonderkredite und Haftungsfreistellungen

Im TV wird von Olaf Scholz immer wieder beteuert, das es Kredite für Unternehmen und Freiberufler sowie Solo-Selbständige in ausreichender Menge geben wird. In diesem Zusammenhang wird immer wieder von Herrn Scholz aber auch von anderen Politiker gesagt, das eine Haftungsfreistellungen bis zu 90% möglich sind. Der betroffene Kreditnehmer versteht in diesem Zusammenhang, das nur für 10% der Kreditsumme aus dem Firmen- oder Privatvermögen zu haften ist. Aus meiner Sicht ist das eine Irreführung. Soweit ich informiert bin wird lediglich der Finanzierer von der Haftung bis 90% befreit. Der Kreditnehmer haftet jedoch weiter mit 100% für die volle Kreditsumme mit seinem Firmen bzw. Privatvermögen. Wenn ich hier richtig liege, dann sollten die Bürger im TV ganz genau hierüber informiert werden. Das die Zinsen immer noch bei mind. 1-2% liegen werden und der Kredit in 5 Jahren zurückzuzahlen ist sollte auch mal gesagt werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. März 2020
  • Frist
    28. April 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im TV wird von Olaf…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corona Sonderkredite und Haftungsfreistellungen [#183410]
Datum
25. März 2020 22:55
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im TV wird von Olaf Scholz immer wieder beteuert, das es Kredite für Unternehmen und Freiberufler sowie Solo-Selbständige in ausreichender Menge geben wird. In diesem Zusammenhang wird immer wieder von Herrn Scholz aber auch von anderen Politiker gesagt, das eine Haftungsfreistellungen bis zu 90% möglich sind. Der betroffene Kreditnehmer versteht in diesem Zusammenhang, das nur für 10% der Kreditsumme aus dem Firmen- oder Privatvermögen zu haften ist. Aus meiner Sicht ist das eine Irreführung. Soweit ich informiert bin wird lediglich der Finanzierer von der Haftung bis 90% befreit. Der Kreditnehmer haftet jedoch weiter mit 100% für die volle Kreditsumme mit seinem Firmen bzw. Privatvermögen. Wenn ich hier richtig liege, dann sollten die Bürger im TV ganz genau hierüber informiert werden. Das die Zinsen immer noch bei mind. 1-2% liegen werden und der Kredit in 5 Jahren zurückzuzahlen ist sollte auch mal gesagt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183410 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183410 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 25. März 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in anliegen…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 25. März 2020
Datum
1. April 2020 13:37
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
905,9 KB
Nicht-öffentliche Anhänge:
HinweiseDatenschutzIFG_UIG_VIG.pdf
204,5 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben mit Anlage erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freundlichem Gruß

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Bundesministerium der Finanzen
WG: IFG-Antrag Sonderkredite und Haftungsfreistellungen im Rahmen der Corona-Hilfe Dok 2020/0334917 Sehr geehrteAn…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
WG: IFG-Antrag Sonderkredite und Haftungsfreistellungen im Rahmen der Corona-Hilfe Dok 2020/0334917
Datum
3. April 2020 14:02
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 25. März 2020 erhalten Sie die folgenden Informationen: Die Bundesregierung tritt entschlossen und mit aller Kraft den wirtschaftlichen Auswirkungen des Corona-Virus entgegen. Sie hat dazu ein beispielloses Maßnahmenpaket aufgelegt, um der Wirtschaft in dieser schwierigen Zeit zu helfen. Durch die Bereitstellung von KfW-Krediten wird die Liquidität der Unternehmen sichergestellt. Die Programme laufen gut an und die Bundesregierung wird auch weiterhin genau beobachten, ob die Hilfen dort ankommen, wo sie benötigt werden. Die KfW stellt auf ihrer Internetseite umfassende Informationen für Kreditnehmer zur Verfügung. Dort heißt es mit Blick auf vorzulegende Unterlagen „Bitte nehmen Sie die Jahresabschlüsse der letzten beide Jahre mit. Sollte Ihnen für 2019 noch kein Jahresabschluss vorliegen, legen Sie bitte die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vom Dezember 2019 vor. Alles Weitere besprechen Sie mit Ihrer Bank vor Ort.“ https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html Darüber hinaus hat sich der Bundesfinanzminister in den vergangenen Tagen wiederholt zu dem Thema geäußert, so z.B. im Interview mit der Rheinischen Post vom 26. März 2020: „Hier sind die Hausbanken die Ansprechpartner, die ihre Kunden auch am besten kennen. Jetzt ist natürlich gerade sehr viel los. Seit Montag sind Anträge in einer unglaublichen Größenordnung gestellt worden. Wir haben die KfW zu einem unbürokratischen Vorgehen verpflichtet. Bei den Hausbanken hoffen wir, dass sich möglichst schnell bis in die letzte Filiale in Deutschland herumspricht, dass es um eine große gemeinsame Anstrengung geht. Der Staat übernimmt mit seiner Förderbank bis zu 90 Prozent des Risikos.“ „Ich appelliere an die Kreditinstitute im Land, den Unternehmen zügig die KfW-Kredite zur Verfügung zu stellen. Denn für die Firmen und Betriebe kommt es auf jede Minute an. Als Gesetzgeber tun wir unseren Teil, jetzt sind die Banken gefragt. Die Programme werden am besten funktionieren, wenn jeder Einzelne bei der Umsetzung hilft und sich als Teil einer großen Anstrengung sieht.“ Nachrichtlich: Für das BMF ist es ein sehr wichtiges Anliegen, Ihre Privatsphäre und Ihre persönlichen Daten (nachfolgend „personenbezogene Daten“ genannt) zu schützen. Die mit dem 25. Mai 2018 geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung, zu der Sie sich in einer FAQ auf der Webseite des BMI weiter informieren können, normiert europaweit einheitliche rechtliche Bedingungen, um diesen Schutz zu gewährleisten. Bitte nutzen Sie die Informationen unter folgendem Link: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Meta/Datenschutz/datenschutz.html Freundliche Grüße