Corona Test auf Anraten des Arbeitgebers

Wann wäre am Montag 23.11. morgens ein Termin zum Test möglich?....Bin Service Techniker bundesweit unterwegs.
MfG
Kratz

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. November 2020
  • Frist
    22. Dezember 2020
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Rüdiger Kratz
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Gesundheitsamt Kreis Euskirchen Details
Von
Rüdiger Kratz
Betreff
Corona Test auf Anraten des Arbeitgebers [#203993]
Datum
19. November 2020 12:30
An
Gesundheitsamt Kreis Euskirchen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wann wäre am Montag 23.11. morgens ein Termin zum Test möglich?....Bin Service Techniker bundesweit unterwegs. MfG Kratz
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Kratz Anfragenr: 203993 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203993/ Postanschrift Rüdiger Kratz << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Kratz

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Gesundheitsamt Kreis Euskirchen
Guten Tag, Tests auf Wunsch des Arbeitgebers müssen durch diesen über den Betriebsarzt koordiniert werden. mit …
Von
Gesundheitsamt Kreis Euskirchen
Betreff
Antw: Corona Test auf Anraten des Arbeitgebers [#203993]
Datum
19. November 2020 12:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, Tests auf Wunsch des Arbeitgebers müssen durch diesen über den Betriebsarzt koordiniert werden. mit freundlichen Grüßen,