Corona Tests

Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen Coronatests machen. Warum gibt es diese Vorgaben nicht für Flugpersonal wie Stewardessen, die mit Tausenden Gästen Kontakt hatten? Bei Ryanair wurde zu keinem Zeitpunkt ein Coronatest bei Stewardessen durchgeführt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. August 2020
  • Frist
    22. September 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte …
An Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corona Tests [#195628]
Datum
20. August 2020 11:53
An
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen Coronatests machen. Warum gibt es diese Vorgaben nicht für Flugpersonal wie Stewardessen, die mit Tausenden Gästen Kontakt hatten? Bei Ryanair wurde zu keinem Zeitpunkt ein Coronatest bei Stewardessen durchgeführt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195628 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195628/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Frage. Gemäß der Rechtsverordnung hat Jeder Rückkehrende das Re…
Von
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Betreff
WG: [EXTERN]-Corona Tests [#195628] Anfrage nach dem HmbTG
Datum
31. August 2020 12:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Frage. Gemäß der Rechtsverordnung hat Jeder Rückkehrende das Recht auf eine Testung, im Falle von Risikogebieten auch eine Pflicht. Wenn Angestellte im Flugverkehr sich im Ausland aufgehalten haben, haben auch diese ein Recht auf eine Testung, bzw. auch die Pflicht, wenn der Aufenthalt im Risikogebiet stattgefunden hat. Eine generelle Pflicht zur Testung besteht wie auch in anderen Berufen nicht. Es gibt keine zusätzlichen speziellen Vereinbarungen für FlugbegleiterInnen. Bei Durchreise aus Hamburg, weil der Wohnort außerhalb Hamburgs liegt, ist das Vorgehen mit den örtlich zuständigen Gesundheitsämtern durch die jeweiligen MitarbeiterInnen zu klären. Da die MitarbeiterInnen dem Flugunternehmen mit Kontaktdaten bekannt sind würde bei einer erforderlichen Kontaktpersonennachverfolgung bezogen auf einen Flug entsprechend die Daten bei der Fluggesellschaft abgefragt und damit die FlugbegleiterInnen erfasst. Die Fluggesellschaft benötigt daher keine Aussteigekarten für die Crew. Grundsätzlich ist mit einem anderen Risiko der Besatzung als der der Reisenden zu rechnen (Tragen von Masken bei dem Flug, kontrollierte Belüftung im Flugzeug, häufig nur sehr kurzer Aufenthalt im Zielgebiet). Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen