Corona Testzentren / Einsatz der Corona-Warn-App

Wurde bei der Ausschreibung zu den Testzentren für Urlaubsrückreisende der Einsatz der CoronaWarnApp der Bundesregierung zur Kommunikation der Testergebnisse an die Testenden in den Ausschreibungsunterlagen zur Ausschreibungsbedingung gemacht?
Und falls nicht, warum nicht - zumal ihr Ministerpräsident in der Presse einen Ausbau der CoronaWarnApp fordert?

Die CoronaWarnApp der Bundesregierung ist ein wichtiges Element zur Reduzierung der Ausbreitung von Corona. Insbesondere bei Flugreisen ist es für Reisende nur schwer möglich die notwendigen Abstände zu ansonsten unbekannten Personen zu halten: beim Check-In, Gepäckabgabe, Sicherheitskontrolle, Boarding, Flug, Aussteigen, Passkontrolle, Gepäckausgabe.
Würde es den Reisenden schon vor dem Abflug klar kommuniziert, dass die Testergebnisse bei der Einreise mit der Bundes-CoronaWarnApp kommuniziert werden, und dass es hilfreich wäre diese schon vor dem Flug zu laden, könnten viel mehr beim Rückflug infizierte Reisende identifiziert werden - zumal die positiven Ergebnisse vom Testenden nur mit einem Klick bestätigt werden müssen, um andere zu warnen, anstatt einer umständlichen telefonischen Befragung durch ein Gesundheitsamt . Eine laboreigene lokale App hingegen hilft überhaupt nicht hierbei zu helfen.
Zudem würden möglicherweise viele Reisende die CoronaWarnApp dann auf ihrem Handy installiert lassen, auch nach der Reise.
Da wahrscheinlich die Mehrzahl der Hamburger Reisenden vom Hamburger Flughafen fliegt, wäre der Nutzen für Hamburg auch ohne eine bundeseinheitliche Regelung gegeben.

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  • Datum
    20. August 2020
  • Frist
    22. September 2020
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Christian Steinfeldt
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
Christian Steinfeldt
Betreff
Corona Testzentren / Einsatz der Corona-Warn-App [#195600]
Datum
20. August 2020 00:02
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wurde bei der Ausschreibung zu den Testzentren für Urlaubsrückreisende der Einsatz der CoronaWarnApp der Bundesregierung zur Kommunikation der Testergebnisse an die Testenden in den Ausschreibungsunterlagen zur Ausschreibungsbedingung gemacht? Und falls nicht, warum nicht - zumal ihr Ministerpräsident in der Presse einen Ausbau der CoronaWarnApp fordert? Die CoronaWarnApp der Bundesregierung ist ein wichtiges Element zur Reduzierung der Ausbreitung von Corona. Insbesondere bei Flugreisen ist es für Reisende nur schwer möglich die notwendigen Abstände zu ansonsten unbekannten Personen zu halten: beim Check-In, Gepäckabgabe, Sicherheitskontrolle, Boarding, Flug, Aussteigen, Passkontrolle, Gepäckausgabe. Würde es den Reisenden schon vor dem Abflug klar kommuniziert, dass die Testergebnisse bei der Einreise mit der Bundes-CoronaWarnApp kommuniziert werden, und dass es hilfreich wäre diese schon vor dem Flug zu laden, könnten viel mehr beim Rückflug infizierte Reisende identifiziert werden - zumal die positiven Ergebnisse vom Testenden nur mit einem Klick bestätigt werden müssen, um andere zu warnen, anstatt einer umständlichen telefonischen Befragung durch ein Gesundheitsamt . Eine laboreigene lokale App hingegen hilft überhaupt nicht hierbei zu helfen. Zudem würden möglicherweise viele Reisende die CoronaWarnApp dann auf ihrem Handy installiert lassen, auch nach der Reise. Da wahrscheinlich die Mehrzahl der Hamburger Reisenden vom Hamburger Flughafen fliegt, wäre der Nutzen für Hamburg auch ohne eine bundeseinheitliche Regelung gegeben.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christian Steinfeldt Anfragenr: 195600 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195600/
Mit freundlichen Grüßen Christian Steinfeldt

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Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr geehrter Herr Steinfeldt, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Berliner IFG. Ihre Anfrage wurde…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
AW: Corona Testzentren / Einsatz der Corona-Warn-App [#195600]
Datum
20. August 2020 10:26
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Steinfeldt, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Berliner IFG. Ihre Anfrage wurde an die zuständige Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung abgegeben. Ich bitte Sie, weitere Nachricht von dort zu erwarten. Mit freundlichen Grüßen