Corona Testzentrum MUC Flughafen / Einsatz der Corona-Warn-App

An welchen bayerischen Flughäfen wurde bei der Ausschreibung zu den Testzentren für Urlaubsrückreisende der Einsatz der CoronaWarnApp der Bundesregierung zur Kommunikation der Testergebnisse an die Testenden in den Ausschreibungsunterlagen zur Ausschreibungsbedingung gemacht?

Die CoronaWarnApp der Bundesregierung ist ein wichtiges Element zur Reduzierung der Ausbreitung von Corona. Insbesondere bei Flugreisen ist es für Reisende nur schwer möglich die notwendigen Abstände zu ansonsten unbekannten Personen zu halten: beim Check-In, Gepäckabgabe, Sicherheitskontrolle, Boarding, Flug, Aussteigen, Passkontrolle, Gepäckausgabe.
Würde es den Reisenden schon vor dem Abflug klar kommuniziert, dass die Testergebnisse bei der Einreise mit der Bundes-CoronaWarnApp kommuniziert werden, und dass es hilfreich wäre diese schon vor dem Flug zu laden, könnten viel mehr beim Rückflug infizierte Reisende identifiziert werden - zumal die positiven Ergebnisse vom Testenden nur mit einem Klick bestätigt werden müssen, um andere zu warnen, anstatt einer umständlichen telefonischen Befragung durch ein Gesundheitsamt . Eine laboreigene lokale App hingegen hilft überhaupt nicht hierbei zu helfen.
Zudem würden möglicherweise viele Reisende die CoronaWarnApp dann auf ihrem Handy installiert lassen, auch nach der Reise.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. August 2020
  • Frist
    22. September 2020
  • Ein:e Follower:in
Christian Steinfeldt
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: An welchen bay…
An Bayerische Staatskanzlei Details
Von
Christian Steinfeldt
Betreff
Corona Testzentrum MUC Flughafen / Einsatz der Corona-Warn-App [#195596]
Datum
19. August 2020 23:44
An
Bayerische Staatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
An welchen bayerischen Flughäfen wurde bei der Ausschreibung zu den Testzentren für Urlaubsrückreisende der Einsatz der CoronaWarnApp der Bundesregierung zur Kommunikation der Testergebnisse an die Testenden in den Ausschreibungsunterlagen zur Ausschreibungsbedingung gemacht? Die CoronaWarnApp der Bundesregierung ist ein wichtiges Element zur Reduzierung der Ausbreitung von Corona. Insbesondere bei Flugreisen ist es für Reisende nur schwer möglich die notwendigen Abstände zu ansonsten unbekannten Personen zu halten: beim Check-In, Gepäckabgabe, Sicherheitskontrolle, Boarding, Flug, Aussteigen, Passkontrolle, Gepäckausgabe. Würde es den Reisenden schon vor dem Abflug klar kommuniziert, dass die Testergebnisse bei der Einreise mit der Bundes-CoronaWarnApp kommuniziert werden, und dass es hilfreich wäre diese schon vor dem Flug zu laden, könnten viel mehr beim Rückflug infizierte Reisende identifiziert werden - zumal die positiven Ergebnisse vom Testenden nur mit einem Klick bestätigt werden müssen, um andere zu warnen, anstatt einer umständlichen telefonischen Befragung durch ein Gesundheitsamt . Eine laboreigene lokale App hingegen hilft überhaupt nicht hierbei zu helfen. Zudem würden möglicherweise viele Reisende die CoronaWarnApp dann auf ihrem Handy installiert lassen, auch nach der Reise.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Christian Steinfeldt Anfragenr: 195596 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195596/
Mit freundlichen Grüßen Christian Steinfeldt

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Bayerische Staatskanzlei
Anfrage Einsatz der Corona-Warn-App Sehr geehrter Herr Steinfeldt, anbei erhalten Sie das Antwortschreiben des Ba…
Von
Bayerische Staatskanzlei
Betreff
Anfrage Einsatz der Corona-Warn-App
Datum
15. September 2020 06:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Steinfeldt, anbei erhalten Sie das Antwortschreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. Mit freundlichen Grüßen