Corona Töpfe der EU

wieviel Prozent der Deutschland zustehenden Corona-Hilfen wurden bei der EU/ von der EU:
1) beantragt und
2) ausgezahlt

Stand 01.08.2021

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. September 2021
  • Frist
    19. Oktober 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: wieviel Prozent d…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corona Töpfe der EU [#228414]
Datum
15. September 2021 19:22
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wieviel Prozent der Deutschland zustehenden Corona-Hilfen wurden bei der EU/ von der EU: 1) beantragt und 2) ausgezahlt Stand 01.08.2021
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228414 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228414/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihre Anfrage vom 15. September 2021 Sehr Antragsteller/in anliegend…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihre Anfrage vom 15. September 2021
Datum
27. September 2021 12:19
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,1 MB
Nicht-öffentliche Anhänge:
HinweiseDatenschutzIFG_UIG_VIG.pdf
204,5 KB
Sehr Antragsteller/in anliegendes Schreiben mit Anlage erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freundlichem Gruß

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Bundesministerium der Finanzen
WG: Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen von COVID-19 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
WG: Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen von COVID-19
Datum
29. September 2021 07:08
Status
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Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15. September 2021 an das Bundesministerium der Finanzen (BMF). Gern erhalten Sie zu Ihrem Anliegen unter Beteiligung des im Hause zuständigen Fachreferats die folgenden Informationen: Die zentralen Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen von COVID-19 (Überbrückungshilfen, Kurzarbeitergeld, KfW-Sonderprogramm etc.) sind national finanziert. Darüber hinaus werden den EU-Ländern über die Aufbau- und Resilienzfazilität Darlehen und Zuschüsse im Umfang von 723,8 Mrd. EUR zur Unterstützung von Reformen und Investitionen in den EU-Ländern bereitgestellt. Deutschland werden hiervon für den Deutschen Aufbau- und Resilienzplan Zuschüsse in Höhe 25,6 Mrd. Euro zugewiesen. Wir hoffen, Ihnen hiermit behilflich gewesen zu sein und wünschen Ihnen alles Gute. Vor allem: Bleiben Sie gesund! Mit freundlichen Grüßen