Corona Tracing- und Warn-App

Im Auftrag der Bundesregierung entwickeln SAP und die Deutsche Telekom momentan eine Contact-Tracing-App im Rahmen von Apples und Googles Exposure-Notification-Framework. Die sogenannte "Corona Tracing-Warn-App" und alle von ihr genutzten Serverkomponenten sollen im Vorfeld der für kommenden Monat geplanten Veröffentlichung der App unter der Apache-2.0-Lizenz als Open-Source-Software auf GitHub bereitgestellt werden (Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung…).
Gemäß Art. 35 EU-Datenschutzgrundverordnung ist vor der Inbetriebnahme bzw. der Bereitstellung der oben genannten "Corona Tracing-Warn-App" eine Datenschutzfolgenabschätzung durchzuführen, da die Datenverarbeitung für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen ein hohes Risiko birgt (Verwendung neuer Technologien, Art. 35 Abs. 1; umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten; systematische Überwachung von Betroffenen, die sich in der EU aufhalten, Art. 35 Abs. 3 EU-Datenschutzgrundverordnung). Eine Bereistellung der genannten App ohne durchgeführte Datenschutzfolgenabschätzung wäre ein Verstoß gegen geltendes europäisches Datenschutzrecht.
Deshalb bitte ich höflich darum, mir die vollständige Dokumentation der Datenschutzfolgenabschätzung zu der oben bezeichneten App zur Verfügung zu stellen, sobald diese durchgeführt worden ist.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. Mai 2020
  • Frist
    17. Juni 2020
  • 4 Follower:innen
Dr. Christian Szidzek
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Auftrag …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Dr. Christian Szidzek
Betreff
Corona Tracing- und Warn-App [#186777]
Datum
15. Mai 2020 15:50
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Auftrag der Bundesregierung entwickeln SAP und die Deutsche Telekom momentan eine Contact-Tracing-App im Rahmen von Apples und Googles Exposure-Notification-Framework. Die sogenannte "Corona Tracing-Warn-App" und alle von ihr genutzten Serverkomponenten sollen im Vorfeld der für kommenden Monat geplanten Veröffentlichung der App unter der Apache-2.0-Lizenz als Open-Source-Software auf GitHub bereitgestellt werden (Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung…). Gemäß Art. 35 EU-Datenschutzgrundverordnung ist vor der Inbetriebnahme bzw. der Bereitstellung der oben genannten "Corona Tracing-Warn-App" eine Datenschutzfolgenabschätzung durchzuführen, da die Datenverarbeitung für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen ein hohes Risiko birgt (Verwendung neuer Technologien, Art. 35 Abs. 1; umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten; systematische Überwachung von Betroffenen, die sich in der EU aufhalten, Art. 35 Abs. 3 EU-Datenschutzgrundverordnung). Eine Bereistellung der genannten App ohne durchgeführte Datenschutzfolgenabschätzung wäre ein Verstoß gegen geltendes europäisches Datenschutzrecht. Deshalb bitte ich höflich darum, mir die vollständige Dokumentation der Datenschutzfolgenabschätzung zu der oben bezeichneten App zur Verfügung zu stellen, sobald diese durchgeführt worden ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dr. Christian Szidzek Anfragenr: 186777 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186777 Postanschrift Dr. Christian Szidzek << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dr. Christian Szidzek
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Von
Behörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
16. Mai 2020 11:40
Status

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Von
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Betreff
Betreff versteckt
Datum
18. Mai 2020 07:56
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