Corona Tracing- und Warn-App

Im Auftrag der Bundesregierung entwickeln SAP und die Deutsche Telekom momentan eine Contact-Tracing-App im Rahmen von Apples und Googles Exposure-Notification-Framework. Die sogenannte "Corona Tracing-Warn-App" und alle von ihr genutzten Serverkomponenten sollen im Vorfeld der für kommenden Monat geplanten Veröffentlichung der App unter der Apache-2.0-Lizenz als Open-Source-Software auf GitHub bereitgestellt werden (Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Corona-Tracking-SAP-und-Deutsche-Telekom-veroeffentlichen-erste-Details-zur-Tracing-und-Warn-App-4721652.html).
Gemäß Art. 35 EU-Datenschutzgrundverordnung ist vor der Inbetriebnahme bzw. der Bereitstellung der oben genannten "Corona Tracing-Warn-App" eine Datenschutzfolgenabschätzung durchzuführen, da die Datenverarbeitung für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen ein hohes Risiko birgt (Verwendung neuer Technologier, Art. 35 Abs. 1; umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten; systematische Überwachung von Betroffenen, die sich in der EU aufhalten, Art. 35 Abs. 3 EU-Datenschutzgrundverordnung). Eine Bereistellung der genannten App ohne durchgeführte Datenschutzfolgenabschätzung wäre ein Verstoß gegen geltendes europäisches Datenschutzrecht.
Daeshalb bitte ich höflich darum, mir die vollständige Dokumentation der Datenschutzfolgenabschätzung zu der oben bezeichneten App zur Verfügung zu stellen, sobald diese durchgeführt worden ist.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. Mai 2020
  • Frist
    17. Juni 2020
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Dr. Christian Szidzek
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Auftrag …
An Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik Details
Von
Dr. Christian Szidzek
Betreff
Corona Tracing- und Warn-App [#186768]
Datum
15. Mai 2020 14:48
An
Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Auftrag der Bundesregierung entwickeln SAP und die Deutsche Telekom momentan eine Contact-Tracing-App im Rahmen von Apples und Googles Exposure-Notification-Framework. Die sogenannte "Corona Tracing-Warn-App" und alle von ihr genutzten Serverkomponenten sollen im Vorfeld der für kommenden Monat geplanten Veröffentlichung der App unter der Apache-2.0-Lizenz als Open-Source-Software auf GitHub bereitgestellt werden (Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Corona-Tracking-SAP-und-Deutsche-Telekom-veroeffentlichen-erste-Details-zur-Tracing-und-Warn-App-4721652.html). Gemäß Art. 35 EU-Datenschutzgrundverordnung ist vor der Inbetriebnahme bzw. der Bereitstellung der oben genannten "Corona Tracing-Warn-App" eine Datenschutzfolgenabschätzung durchzuführen, da die Datenverarbeitung für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen ein hohes Risiko birgt (Verwendung neuer Technologier, Art. 35 Abs. 1; umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten; systematische Überwachung von Betroffenen, die sich in der EU aufhalten, Art. 35 Abs. 3 EU-Datenschutzgrundverordnung). Eine Bereistellung der genannten App ohne durchgeführte Datenschutzfolgenabschätzung wäre ein Verstoß gegen geltendes europäisches Datenschutzrecht. Daeshalb bitte ich höflich darum, mir die vollständige Dokumentation der Datenschutzfolgenabschätzung zu der oben bezeichneten App zur Verfügung zu stellen, sobald diese durchgeführt worden ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dr. Christian Szidzek Anfragenr: 186768 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186768 Postanschrift Dr. Christian Szidzek << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dr. Christian Szidzek

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Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Referat Z II 4 - Az.: 13002/4#2437 Sehr geehrter Herr Dr. Szidz…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik
Betreff
Corona Tracing- und Warn-App [#186768] )
Datum
19. Mai 2020 10:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Referat Z II 4 - Az.: 13002/4#2437 Sehr geehrter Herr Dr. Szidzek, Ihre Anfrage ist hier eingegangen. Dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat liegen hierzu keine Unterlagen vor. Die Federführung zu der von Ihnen angesprochenen Thematik liegt beim Bundesministerium für Gesundheit. Ich stelle Ihnen anheim, Ihren Antrag dort zu stellen. Mit freundlichen Grüßen