Corona und geöffnete Salon

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Friseure sollen trotz Coronagefahr geöffnet bleiben.Wie sollen wir Friseure den 2 Meter Abstand halten und wie können wir uns schützen?
Wieso fühlen wir uns der Gefahr so ausgesetzt und allein gelassen?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. März 2020
  • Frist
    21. April 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Friseure sollen tro…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corona und geöffnete Salon [#182851]
Datum
17. März 2020 23:08
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Friseure sollen trotz Coronagefahr geöffnet bleiben.Wie sollen wir Friseure den 2 Meter Abstand halten und wie können wir uns schützen? Wieso fühlen wir uns der Gefahr so ausgesetzt und allein gelassen? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182851 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182851 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundeskanzleramt
Antwort aus dem Bundeskanzleramt; AZ: K-600 692/20/0001 Sehr geehrteAntragsteller/in Bundeskanzlerin Dr. Angela …
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
Antwort aus dem Bundeskanzleramt; AZ: K-600 692/20/0001
Datum
20. März 2020 14:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat mich gebeten, Ihnen für Ihre Anfrage zu danken und Ihnen zu antworten. Ihre Fragen sind nicht auf Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) gerichtet. Eine Beantwortung in diesem Sinne ist daher nicht möglich. Ihre Fragen betreffen das neuartige Corona Virus. Dazu ist Folgendes zu bemerken: Die Lage ist sehr ernst. Der Bundesregierung ist bewusst, dass es zur Zeit viele Fragen bezüglich des neuartigen Coronavirus gibt. Bitte haben Sie dennoch Verständnis dafür, dass wir aufgrund der Vielzahl der Zuschriften an das Bundeskanzleramt im Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus leider nicht die Möglichkeit haben, jede Anfrage individuell zu beantworten. Hinsichtlich des Arbeitsschutzes hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ausführliche Hinweise zu Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz herausgegeben. https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html . Auch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat zudem vielfältige Informationen zum Coronavirus bereitgestellt. Unter folgendem Link finden Sie Informationen zum aktuellen Geschehen und zu den Vorkehrungen, die Deutschland getroffen hat: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html . Des Weiteren erhalten Sie dort Informationen, wie Sie sich schützen und was Sie im Verdachtsfall unternehmen können. Allgemein möchte ich auch auf die Ansprache der Bundeskanzlerin an die Bevölkerung vom 18.03.2020 verweisen ( https://www.bundesregierung.de/breg-de ). Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Die Bundeskanzlerin wünscht Ihnen alles Gute. Mit freundlichen Grüßen