Corona-Verdachtsfälle und Testungen

Wie viele Corona-Verdachtsfälle sind dem Ministerium bei MitarbeiterInnen des Ministeriums bekannt?
Wie oft wurde die Ministerin auf Corona getestet, wie oft das Kabinett und leitende Beamten?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. Oktober 2020
  • Frist
    21. November 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Corona-Ve…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corona-Verdachtsfälle und Testungen [#201165]
Datum
19. Oktober 2020 09:45
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Corona-Verdachtsfälle sind dem Ministerium bei MitarbeiterInnen des Ministeriums bekannt? Wie oft wurde die Ministerin auf Corona getestet, wie oft das Kabinett und leitende Beamten?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201165 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201165/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Zwischennachricht zu Ihrem Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 19.10.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vi…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Zwischennachricht zu Ihrem Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 19.10.2020
Datum
19. November 2020 16:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Aufgrund interner Abstimmungsprozesse dauert die Bearbeitung derzeit noch an. Die Verzögerung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 19.10.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in im Auftrag von Frau D…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 19.10.2020
Datum
25. November 2020 13:01
Status
geschwärzt
783,5 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in im Auftrag von Frau Dr. Raube übersende ich Ihnen das beigefügte Schreiben vorab elektronisch. Eine Papierversion wird Sie in den nächsten Tagen auf dem Postweg erreichen. Mit besten Grüßen