Corona Verordnung bei Geburtstagen

Anfrage an: Landtag Niedersachsen

Moin zusammen,
Ich habe eine Frage, unser papa wollte Mitte September seinen 60 Geburtstag feiern. Aufgrund von Corona haben wir die Feier auf 25 Personen begrenzt und wollen eine Gaststätte anmieten dir dann nur für uns privat geöffnet hätte.
Der Raum in dem wir uns aufhalten wollten, wird normal für feiern genommen wo 80leute ohne Probleme Platz finden, so das wir mit 25 Personen gut Abstand halten könnten.
Wir haben Schutzmasken und alles besorgt um gut vorbereitet zu sein, und haben gestern zur Sicherheit bei der corona hotline nachgefragt ob wir sonst noch etwas beachten müssen.
Dort wurde uns gesagt, Die Feier wäre so nicht möglich, maximal mit 10 Personen, die Grenze bin 50 Personen wäre nur für Hochzeiten und Beerdigungen erlaubt.
Stimmt das?
Wir haben alles beachtet und ein Platz genug, dürfen wir jetzt nicht mal mit 25 Personen einen 60 Geburtstag feiern? Wenn doch wie können wir uns absichern, das nicht doch am Ende die böse Überraschung kommt?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. August 2020
  • Frist
    28. September 2020
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Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Moin zusammen, Ich hab…
An Landtag Niedersachsen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corona Verordnung bei Geburtstagen [#196236]
Datum
29. August 2020 11:30
An
Landtag Niedersachsen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Moin zusammen, Ich habe eine Frage, unser papa wollte Mitte September seinen 60 Geburtstag feiern. Aufgrund von Corona haben wir die Feier auf 25 Personen begrenzt und wollen eine Gaststätte anmieten dir dann nur für uns privat geöffnet hätte. Der Raum in dem wir uns aufhalten wollten, wird normal für feiern genommen wo 80leute ohne Probleme Platz finden, so das wir mit 25 Personen gut Abstand halten könnten. Wir haben Schutzmasken und alles besorgt um gut vorbereitet zu sein, und haben gestern zur Sicherheit bei der corona hotline nachgefragt ob wir sonst noch etwas beachten müssen. Dort wurde uns gesagt, Die Feier wäre so nicht möglich, maximal mit 10 Personen, die Grenze bin 50 Personen wäre nur für Hochzeiten und Beerdigungen erlaubt. Stimmt das? Wir haben alles beachtet und ein Platz genug, dürfen wir jetzt nicht mal mit 25 Personen einen 60 Geburtstag feiern? Wenn doch wie können wir uns absichern, das nicht doch am Ende die böse Überraschung kommt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196236 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196236/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landtag Niedersachsen
Ihr Schreiben vom 29.08.2020 - Eingabe 02045/99/18 Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben sende ich I…
Von
Landtag Niedersachsen
Betreff
Ihr Schreiben vom 29.08.2020 - Eingabe 02045/99/18
Datum
10. September 2020 12:44
Status
Anfrage abgeschlossen
68,1 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben sende ich Ihnen mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen