Corona-Verordnungen des Landes - vom Bundesverfassungsgericht geforderte strenge Prüfung der Voraussetzungen

Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG

Alfons Kleine Möllhoff - info at emotional-light.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

Vorbemerkung: Ich beziehe mich auf Äußerungen des Bundesverfassungsgerichtes vom 10.4.2020, des Expertenrats Corona NRW vom 11.4.2020 sowie der Ad-Hoc-Stellungnahme Leopoldina vom 13.4.2020 zu den Aufgaben und Verpflichtungen der staatlichen Entscheidungsträger:

- Bundesverfassungsgericht: „Gottesdienstverbot bedarf als überaus schwerwiegender Eingriff in die Glaubensfreiheit einer fortlaufenden strengen Prüfung seiner Verhältnismäßigkeit anhand der jeweils aktuellen Erkenntnisse“ (auch auf andere Einschränkungen von Grundrechten grundsätzlich übertragbar) https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-024.html
- Expertenrat Corona NRW: „Im Sinne der andauernden Legitimation ihres Handelns ist dabei von zentraler Bedeutung, dass die Abwägung zwischen ethisch relevanten Konflikten sichtbar, erkennbar und nachvollziehbar wird.“ https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-04-11_stellungnahme_expertenrat_corona.pdf
- Ad-Hoc-Stellungnahme Leopoldina: „Die aktuellen politischen Entscheidungen zur Bewältigung der Krise müssen die Mehrdimensionalität des Problems anerkennen, die Perspektiven von unterschiedlich Betroffenen und unterschiedlich Gefährdeten berücksichtigen sowie die jeweiligen Abwägungsprozesse offenlegen und entsprechend kommunizieren.“ https://www.leopoldina.org/publikationen/detailansicht/publication/leopoldina-stellungnahmen-zur-coronavirus-pandemie-2020/

Antrag: Im Hinblick auf diese Prinzipien beantrage ich die Übersendung der folgenden Unterlagen:

- zur aktuellen Verordnung des Landes – Corona-Verordnung: Unterlagen über die Erkenntnisse zum Zeitpunkt des Ordnungserlasses, soweit sie für die getroffenen Erwägungen und Festlegungen von Bedeutung waren,
- Unterlagen zur fortlaufenden strengen Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Eingriffe in die Grundrechte sowie der Abwägungsprozesse und Abwägungsergebnisse, auch in Bezug auf die jeweilige Einschränkung aller betroffenen Grundrechte,
- Unterlagen über Arbeitsaufträge und Arbeitsergebnisse zu ungesicherten Erkenntnissen zum Zeitpunkt des Erlass der Corona-Verordnung (soweit Erkenntnisse auf Annahmen und Hypothesen beruhen, bedarf es Anstrengungen im Sinne einer strengen Prüfung, diese Erkenntnisse zu validieren - es bedarf daher eines Planes zur Evaluierung der Entscheidungsgrundlagen und fortlaufenden Kommunikation der Ergebnisse in die Öffentlichkeit als auch Anpassung der vorgenommenen Grundrechtseinschränkungen)
- Unterlagen über die aktuellen Erkenntnisse und Abwägungen zur Neufassung der Verordnung über den gegenwärtig verfügten Geltungszeitraum hinaus.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft.

Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. April 2020
  • Frist
    19. Mai 2020
  • 0 Follower:innen
Alfons Kleine-Möllhoff
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Alfons Kleine Möllhoff - info at emotional-light.de Sehr geehrte<< Anrede …
An Ministerpräsident und Chef der Staatskanzlei Saarland Details
Von
Alfons Kleine-Möllhoff
Betreff
Corona-Verordnungen des Landes - vom Bundesverfassungsgericht geforderte strenge Prüfung der Voraussetzungen [#184757]
Datum
16. April 2020 21:22
An
Ministerpräsident und Chef der Staatskanzlei Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Alfons Kleine Möllhoff - info at emotional-light.de Sehr geehrte<< Anrede >> Vorbemerkung: Ich beziehe mich auf Äußerungen des Bundesverfassungsgerichtes vom 10.4.2020, des Expertenrats Corona NRW vom 11.4.2020 sowie der Ad-Hoc-Stellungnahme Leopoldina vom 13.4.2020 zu den Aufgaben und Verpflichtungen der staatlichen Entscheidungsträger: - Bundesverfassungsgericht: „Gottesdienstverbot bedarf als überaus schwerwiegender Eingriff in die Glaubensfreiheit einer fortlaufenden strengen Prüfung seiner Verhältnismäßigkeit anhand der jeweils aktuellen Erkenntnisse“ (auch auf andere Einschränkungen von Grundrechten grundsätzlich übertragbar) https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-024.html - Expertenrat Corona NRW: „Im Sinne der andauernden Legitimation ihres Handelns ist dabei von zentraler Bedeutung, dass die Abwägung zwischen ethisch relevanten Konflikten sichtbar, erkennbar und nachvollziehbar wird.“ https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-04-11_stellungnahme_expertenrat_corona.pdf - Ad-Hoc-Stellungnahme Leopoldina: „Die aktuellen politischen Entscheidungen zur Bewältigung der Krise müssen die Mehrdimensionalität des Problems anerkennen, die Perspektiven von unterschiedlich Betroffenen und unterschiedlich Gefährdeten berücksichtigen sowie die jeweiligen Abwägungsprozesse offenlegen und entsprechend kommunizieren.“ https://www.leopoldina.org/publikationen/detailansicht/publication/leopoldina-stellungnahmen-zur-coronavirus-pandemie-2020/ Antrag: Im Hinblick auf diese Prinzipien beantrage ich die Übersendung der folgenden Unterlagen: - zur aktuellen Verordnung des Landes – Corona-Verordnung: Unterlagen über die Erkenntnisse zum Zeitpunkt des Ordnungserlasses, soweit sie für die getroffenen Erwägungen und Festlegungen von Bedeutung waren, - Unterlagen zur fortlaufenden strengen Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Eingriffe in die Grundrechte sowie der Abwägungsprozesse und Abwägungsergebnisse, auch in Bezug auf die jeweilige Einschränkung aller betroffenen Grundrechte, - Unterlagen über Arbeitsaufträge und Arbeitsergebnisse zu ungesicherten Erkenntnissen zum Zeitpunkt des Erlass der Corona-Verordnung (soweit Erkenntnisse auf Annahmen und Hypothesen beruhen, bedarf es Anstrengungen im Sinne einer strengen Prüfung, diese Erkenntnisse zu validieren - es bedarf daher eines Planes zur Evaluierung der Entscheidungsgrundlagen und fortlaufenden Kommunikation der Ergebnisse in die Öffentlichkeit als auch Anpassung der vorgenommenen Grundrechtseinschränkungen) - Unterlagen über die aktuellen Erkenntnisse und Abwägungen zur Neufassung der Verordnung über den gegenwärtig verfügten Geltungszeitraum hinaus. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Alfons Kleine-Möllhoff Anfragenr: 184757 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184757 Postanschrift Alfons Kleine-Möllhoff << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ministerpräsident und Chef der Staatskanzlei Saarland
Sehr geehrter Herr Klein-Möllhoff, vielen Dank für Ihre untenstehende E-Mail, deren Eingang und Weiterleitung an …
Von
Ministerpräsident und Chef der Staatskanzlei Saarland
Betreff
WG: Corona-Verordnungen des Landes - vom Bundesverfassungsgericht geforderte strenge Prüfung der Voraussetzungen [#184757]
Datum
17. April 2020 12:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Klein-Möllhoff, vielen Dank für Ihre untenstehende E-Mail, deren Eingang und Weiterleitung an die zuständige Fachabteilung in unserem Hause wir Ihnen hiermit bestätigen. Mit freundlichen Grüßen