Corona-Verordnungen des Landes - vom Bundesverfassungsgericht geforderte strenge Prüfung der Voraussetzungen

Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG

Alfons Kleine Möllhoff - info at emotional-light.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

Vorbemerkung: Ich beziehe mich auf Äußerungen des Bundesverfassungsgerichtes vom 10.4.2020, des Expertenrats Corona NRW vom 11.4.2020 sowie der Ad-Hoc-Stellungnahme Leopoldina vom 13.4.2020 zu den Aufgaben und Verpflichtungen der staatlichen Entscheidungsträger:

- Bundesverfassungsgericht: „Gottesdienstverbot bedarf als überaus schwerwiegender Eingriff in die Glaubensfreiheit einer fortlaufenden strengen Prüfung seiner Verhältnismäßigkeit anhand der jeweils aktuellen Erkenntnisse“ (auch auf andere Einschränkungen von Grundrechten grundsätzlich übertragbar) https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-024.html
- Expertenrat Corona NRW: „Im Sinne der andauernden Legitimation ihres Handelns ist dabei von zentraler Bedeutung, dass die Abwägung zwischen ethisch relevanten Konflikten sichtbar, erkennbar und nachvollziehbar wird.“ https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-04-11_stellungnahme_expertenrat_corona.pdf
- Ad-Hoc-Stellungnahme Leopoldina: „Die aktuellen politischen Entscheidungen zur Bewältigung der Krise müssen die Mehrdimensionalität des Problems anerkennen, die Perspektiven von unterschiedlich Betroffenen und unterschiedlich Gefährdeten berücksichtigen sowie die jeweiligen Abwägungsprozesse offenlegen und entsprechend kommunizieren.“ https://www.leopoldina.org/publikationen/detailansicht/publication/leopoldina-stellungnahmen-zur-coronavirus-pandemie-2020/

Antrag: Im Hinblick auf diese Prinzipien beantrage ich die Übersendung der folgenden Unterlagen:

- zur aktuellen Verordnung des Landes – Corona-Verordnung: Unterlagen über die Erkenntnisse zum Zeitpunkt des Ordnungserlasses, soweit sie für die getroffenen Erwägungen und Festlegungen von Bedeutung waren,
- Unterlagen zur fortlaufenden strengen Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Eingriffe in die Grundrechte sowie der Abwägungsprozesse und Abwägungsergebnisse, auch in Bezug auf die jeweilige Einschränkung aller betroffenen Grundrechte,
- Unterlagen über Arbeitsaufträge und Arbeitsergebnisse zu ungesicherten Erkenntnissen zum Zeitpunkt des Erlass der Corona-Verordnung (soweit Erkenntnisse auf Annahmen und Hypothesen beruhen, bedarf es Anstrengungen im Sinne einer strengen Prüfung, diese Erkenntnisse zu validieren - es bedarf daher eines Planes zur Evaluierung der Entscheidungsgrundlagen und fortlaufenden Kommunikation der Ergebnisse in die Öffentlichkeit als auch Anpassung der vorgenommenen Grundrechtseinschränkungen)
- Unterlagen über die aktuellen Erkenntnisse und Abwägungen zur Neufassung der Verordnung über den gegenwärtig verfügten Geltungszeitraum hinaus.

Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.

Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. April 2020
  • Frist
    16. Mai 2020
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 4 Follower:innen
Alfons Kleine-Möllhoff
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Alfons Kleine Möllhoff - info at emotional-light.de Sehr geehrte<< Anr…
An Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein Details
Von
Alfons Kleine-Möllhoff
Betreff
Corona-Verordnungen des Landes - vom Bundesverfassungsgericht geforderte strenge Prüfung der Voraussetzungen [#184759]
Datum
16. April 2020 21:29
An
Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Alfons Kleine Möllhoff - info at emotional-light.de Sehr geehrte<< Anrede >> Vorbemerkung: Ich beziehe mich auf Äußerungen des Bundesverfassungsgerichtes vom 10.4.2020, des Expertenrats Corona NRW vom 11.4.2020 sowie der Ad-Hoc-Stellungnahme Leopoldina vom 13.4.2020 zu den Aufgaben und Verpflichtungen der staatlichen Entscheidungsträger: - Bundesverfassungsgericht: „Gottesdienstverbot bedarf als überaus schwerwiegender Eingriff in die Glaubensfreiheit einer fortlaufenden strengen Prüfung seiner Verhältnismäßigkeit anhand der jeweils aktuellen Erkenntnisse“ (auch auf andere Einschränkungen von Grundrechten grundsätzlich übertragbar) https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-024.html - Expertenrat Corona NRW: „Im Sinne der andauernden Legitimation ihres Handelns ist dabei von zentraler Bedeutung, dass die Abwägung zwischen ethisch relevanten Konflikten sichtbar, erkennbar und nachvollziehbar wird.“ https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-04-11_stellungnahme_expertenrat_corona.pdf - Ad-Hoc-Stellungnahme Leopoldina: „Die aktuellen politischen Entscheidungen zur Bewältigung der Krise müssen die Mehrdimensionalität des Problems anerkennen, die Perspektiven von unterschiedlich Betroffenen und unterschiedlich Gefährdeten berücksichtigen sowie die jeweiligen Abwägungsprozesse offenlegen und entsprechend kommunizieren.“ https://www.leopoldina.org/publikationen/detailansicht/publication/leopoldina-stellungnahmen-zur-coronavirus-pandemie-2020/ Antrag: Im Hinblick auf diese Prinzipien beantrage ich die Übersendung der folgenden Unterlagen: - zur aktuellen Verordnung des Landes – Corona-Verordnung: Unterlagen über die Erkenntnisse zum Zeitpunkt des Ordnungserlasses, soweit sie für die getroffenen Erwägungen und Festlegungen von Bedeutung waren, - Unterlagen zur fortlaufenden strengen Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Eingriffe in die Grundrechte sowie der Abwägungsprozesse und Abwägungsergebnisse, auch in Bezug auf die jeweilige Einschränkung aller betroffenen Grundrechte, - Unterlagen über Arbeitsaufträge und Arbeitsergebnisse zu ungesicherten Erkenntnissen zum Zeitpunkt des Erlass der Corona-Verordnung (soweit Erkenntnisse auf Annahmen und Hypothesen beruhen, bedarf es Anstrengungen im Sinne einer strengen Prüfung, diese Erkenntnisse zu validieren - es bedarf daher eines Planes zur Evaluierung der Entscheidungsgrundlagen und fortlaufenden Kommunikation der Ergebnisse in die Öffentlichkeit als auch Anpassung der vorgenommenen Grundrechtseinschränkungen) - Unterlagen über die aktuellen Erkenntnisse und Abwägungen zur Neufassung der Verordnung über den gegenwärtig verfügten Geltungszeitraum hinaus. Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Alfons Kleine-Möllhoff Anfragenr: 184759 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184759 Postanschrift Alfons Kleine-Möllhoff << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein
Sehr geehrter Herr Kleine-Möllhoff, ich bestätige hiermit den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationszugangsg…
Von
Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein
Betreff
WG: 20200416 Alfons Kleine Möllhoff - Corona-Verordnungen des Landes - vom Bundesverfassungsgericht geforderte strenge Prüfung der Voraussetzungen [#184759]
Datum
21. April 2020 12:13
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Kleine-Möllhoff, ich bestätige hiermit den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein. Die von Ihnen begehrten Informationen sind umfangreich und komplex, da verschiedene Dokumente aus verschiedenen obersten Landesbehörden zu prüfen und zusammenzustellen sind. Die Frist von einem Monat wird daher nicht einzuhalten sein. Gemäß § 5 Abs. 2 des IZG-SH verlängere ich die Frist zur Beantwortung Ihrer Anfrage hiermit auf zwei Monate. Vorsorglich mache ich Sie darauf aufmerksam, dass für die Bearbeitung Ihres Antrags Gebühren bis zu einer Höhe von 500, - Euro erhoben werden können. Rechtsgrundlage hierfür ist Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH-KostenVO). Aufgrund des Umfangs Ihrer Anfrage gehe ich derzeit davon aus, dass die Gebühr voraussichtlich den Rahmen von 500,- Euro ausschöpfen wird. Ich bitte um zeitnahe Nachricht, ob Ihr Antrag gleichwohl aufrecht erhalten werden soll. Mit freundlichen Grüßen
Alfons Kleine-Möllhoff
Sehr geehrte<< Anrede >> gem. $ 4 Abs. 2 IZG-SH habe ich als Bürger Anrecht auf eine Unterstützung b…
An Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein Details
Von
Alfons Kleine-Möllhoff
Betreff
AW: WG: 20200416 Alfons Kleine Möllhoff - Corona-Verordnungen des Landes - vom Bundesverfassungsgericht geforderte strenge Prüfung der Voraussetzungen [#184759]
Datum
25. April 2020 14:44
An
Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> gem. $ 4 Abs. 2 IZG-SH habe ich als Bürger Anrecht auf eine Unterstützung bei der Stellung eines Antrages nach dem IZG-SH. Im Hinblick hierauf beantrage ich um Übersendung aller Unterlagen meines Antrages, die gem. § 13 Abs. 1 Nr. 1 von Kosten befreit sind, da es sich um 'einfache schriftliche und einfache elektronischer Auskünfte' handelt. Ich gehe dabei davon aus, dass dem Ministerpräsidenten bei entscheidungsvorbereitenden Bund-Länder-Gesprächen Lageberichte und vergleichbare Einschätzungen vorlagen. Die Zusammenstellung dieser Unterlagen dürfte dokumentiert sein wie auch der Staatskanzlei vorliegen. Insofern dürfte es sich um eine einfache elektronische Auskunft handelt, die nur einen geringen Arbeitsaufwand verursacht und daher von Kosten befreit ist. Im übrigen weise ich darauf hin, dass der Eingriff in die Grundrechte der Bürger begründungspflichtig ist und insofern eine Bringeschuld staatlicher Instanzen gegenüber den Bürgern darstellt. Nur so können sie beurteilen, ob Maßnahmen erforderlich, geeignet und angemessen sind, sich an der politischen Willensbildung beteiligen und ggf. nicht gerechtfertigte Beschränkungen von Grundrechten auf dem Rechtswege überprüfen lassen. Mit freundlichen Grüßen Alfons Kleine-Möllhoff Anfragenr: 184759 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184759 Postanschrift Alfons Kleine-Möllhoff << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein
Sehr geehrter Herr Kleine-Mollhoff, mit dem folgenden Link https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coro…
Von
Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein
Betreff
WG: 20200416 Alfons Kleine Möllhoff - Corona-Verordnungen des Landes - vom Bundesverfassungsgericht geforderte strenge Prüfung der Voraussetzungen [#184759]
Datum
4. Mai 2020 10:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kleine-Mollhoff, mit dem folgenden Link https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/_documents/teaser_erlasse.html erhalten Sie die derzeit gültigen Verordnungen und Erlasse. Sie werden dort stets aktuell gehalten. Soweit Sie darüber hinausgehende Unterlagen zum internen Entscheidungsprozess für das Regierungshandeln fordern, kann ich Ihrem Wunsch leider nicht entsprechen und verweise Sie auf § 2 Abs. 4 Nr. 2 des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein; dieser lautet wie folgt: "Zu den informationspflichtigen Stellen gehören nicht: ...(Nr.)2. die obersten Landesbehörden, soweit sie im Rahmen der Gesetzgebungsverfahren oder beim Erlass von Rechtsverordnungen tätig werden ...". Die Ministerien des Landes sowie die Staatskanzlei sind oberste Landesbehörden im Sinne der zitierten Vorschrift. Diese Entscheidung ergeht kostenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein einzulegen. Der Widerspruch kann 1. schriftlich oder zur Niederschrift beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein, Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel, 2. durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz an: <<E-Mail-Adresse>> erhoben werden. Stefan Ballwanz VIII RD Leitstelle Recht und Datenschutz Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren Adolf-Westphal-Straße 4 24143 Kiel T +49 431 988-5310 F +49 431 988-6185310 <<E-Mail-Adresse>> www.schleswig-holstein.de www.facebook.com/Sozialministerium.SH www.twitter.com/sozmiSH Über dieses E-Mail-Postfach kein Zugang für elektronisch signierte oder verschlüsselte Dokumente. Allgemeine Datenschutzinformation: Der telefonische, schriftliche oder elektronische Kontakt mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren ist mit der Speicherung und Verarbeitung der von Ihnen ggf. mitgeteilten persönlichen Daten verbunden. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Absatz 1 Buchstabe c der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union. Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Serviceseiten/Datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung.html