Corona-Verordnungen des Landes - vom Bundesverfassungsgericht geforderte strenge Prüfung der Voraussetzungen

Antrag nach dem NUIG/VIG

Alfons Kleine Möllhoff - info at emotional-light.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

Vorbemerkung: Ich beziehe mich auf Äußerungen des Bundesverfassungsgerichtes vom 10.4.2020, des Expertenrats Corona NRW vom 11.4.2020 sowie der Ad-Hoc-Stellungnahme Leopoldina vom 13.4.2020 zu den Aufgaben und Verpflichtungen der staatlichen Entscheidungsträger:

- Bundesverfassungsgericht: „Gottesdienstverbot bedarf als überaus schwerwiegender Eingriff in die Glaubensfreiheit einer fortlaufenden strengen Prüfung seiner Verhältnismäßigkeit anhand der jeweils aktuellen Erkenntnisse“ (auch auf andere Einschränkungen von Grundrechten grundsätzlich übertragbar) https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-024.html
- Expertenrat Corona NRW: „Im Sinne der andauernden Legitimation ihres Handelns ist dabei von zentraler Bedeutung, dass die Abwägung zwischen ethisch relevanten Konflikten sichtbar, erkennbar und nachvollziehbar wird.“ https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-04-11_stellungnahme_expertenrat_corona.pdf
- Ad-Hoc-Stellungnahme Leopoldina: „Die aktuellen politischen Entscheidungen zur Bewältigung der Krise müssen die Mehrdimensionalität des Problems anerkennen, die Perspektiven von unterschiedlich Betroffenen und unterschiedlich Gefährdeten berücksichtigen sowie die jeweiligen Abwägungsprozesse offenlegen und entsprechend kommunizieren.“ https://www.leopoldina.org/publikationen/detailansicht/publication/leopoldina-stellungnahmen-zur-coronavirus-pandemie-2020/

Antrag: Im Hinblick auf diese Prinzipien beantrage ich die Übersendung der folgenden Unterlagen:

- zur aktuellen Verordnung des Landes – Corona-Verordnung: Unterlagen über die Erkenntnisse zum Zeitpunkt des Ordnungserlasses, soweit sie für die getroffenen Erwägungen und Festlegungen von Bedeutung waren,
- Unterlagen zur fortlaufenden strengen Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Eingriffe in die Grundrechte sowie der Abwägungsprozesse und Abwägungsergebnisse, auch in Bezug auf die jeweilige Einschränkung aller betroffenen Grundrechte,
- Unterlagen über Arbeitsaufträge und Arbeitsergebnisse zu ungesicherten Erkenntnissen zum Zeitpunkt des Erlass der Corona-Verordnung (soweit Erkenntnisse auf Annahmen und Hypothesen beruhen, bedarf es Anstrengungen im Sinne einer strengen Prüfung, diese Erkenntnisse zu validieren - es bedarf daher eines Planes zur Evaluierung der Entscheidungsgrundlagen und fortlaufenden Kommunikation der Ergebnisse in die Öffentlichkeit als auch Anpassung der vorgenommenen Grundrechtseinschränkungen)
- Unterlagen über die aktuellen Erkenntnisse und Abwägungen zur Neufassung der Verordnung über den gegenwärtig verfügten Geltungszeitraum hinaus.:

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. April 2020
  • Frist
    15. Mai 2020
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Alfons Kleine-Möllhoff
Antrag nach dem NUIG/VIG Alfons Kleine Möllhoff - info at emotional-light.de Sehr geehrte<< Anrede >&…
An Niedersächsische Staatskanzlei Details
Von
Alfons Kleine-Möllhoff
Betreff
Corona-Verordnungen des Landes - vom Bundesverfassungsgericht geforderte strenge Prüfung der Voraussetzungen [#184676]
Datum
15. April 2020 21:55
An
Niedersächsische Staatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Alfons Kleine Möllhoff - info at emotional-light.de Sehr geehrte<< Anrede >> Vorbemerkung: Ich beziehe mich auf Äußerungen des Bundesverfassungsgerichtes vom 10.4.2020, des Expertenrats Corona NRW vom 11.4.2020 sowie der Ad-Hoc-Stellungnahme Leopoldina vom 13.4.2020 zu den Aufgaben und Verpflichtungen der staatlichen Entscheidungsträger: - Bundesverfassungsgericht: „Gottesdienstverbot bedarf als überaus schwerwiegender Eingriff in die Glaubensfreiheit einer fortlaufenden strengen Prüfung seiner Verhältnismäßigkeit anhand der jeweils aktuellen Erkenntnisse“ (auch auf andere Einschränkungen von Grundrechten grundsätzlich übertragbar) https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-024.html - Expertenrat Corona NRW: „Im Sinne der andauernden Legitimation ihres Handelns ist dabei von zentraler Bedeutung, dass die Abwägung zwischen ethisch relevanten Konflikten sichtbar, erkennbar und nachvollziehbar wird.“ https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-04-11_stellungnahme_expertenrat_corona.pdf - Ad-Hoc-Stellungnahme Leopoldina: „Die aktuellen politischen Entscheidungen zur Bewältigung der Krise müssen die Mehrdimensionalität des Problems anerkennen, die Perspektiven von unterschiedlich Betroffenen und unterschiedlich Gefährdeten berücksichtigen sowie die jeweiligen Abwägungsprozesse offenlegen und entsprechend kommunizieren.“ https://www.leopoldina.org/publikationen/detailansicht/publication/leopoldina-stellungnahmen-zur-coronavirus-pandemie-2020/ Antrag: Im Hinblick auf diese Prinzipien beantrage ich die Übersendung der folgenden Unterlagen: - zur aktuellen Verordnung des Landes – Corona-Verordnung: Unterlagen über die Erkenntnisse zum Zeitpunkt des Ordnungserlasses, soweit sie für die getroffenen Erwägungen und Festlegungen von Bedeutung waren, - Unterlagen zur fortlaufenden strengen Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Eingriffe in die Grundrechte sowie der Abwägungsprozesse und Abwägungsergebnisse, auch in Bezug auf die jeweilige Einschränkung aller betroffenen Grundrechte, - Unterlagen über Arbeitsaufträge und Arbeitsergebnisse zu ungesicherten Erkenntnissen zum Zeitpunkt des Erlass der Corona-Verordnung (soweit Erkenntnisse auf Annahmen und Hypothesen beruhen, bedarf es Anstrengungen im Sinne einer strengen Prüfung, diese Erkenntnisse zu validieren - es bedarf daher eines Planes zur Evaluierung der Entscheidungsgrundlagen und fortlaufenden Kommunikation der Ergebnisse in die Öffentlichkeit als auch Anpassung der vorgenommenen Grundrechtseinschränkungen) - Unterlagen über die aktuellen Erkenntnisse und Abwägungen zur Neufassung der Verordnung über den gegenwärtig verfügten Geltungszeitraum hinaus.: Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Alfons Kleine-Möllhoff Anfragenr: 184676 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184676 Postanschrift Alfons Kleine-Möllhoff << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Niedersächsische Staatskanzlei
Sehr geehrter Herr Kleine Möllhoff, die Informationsvorschriften sind nicht anwendbar, daher werte ich Ihre Anfra…
Von
Niedersächsische Staatskanzlei
Betreff
WG: Mit der Bitte um Übernahme Corona-Verordnungen des Landes - vom Bundesverfassungsgericht geforderte strenge Prüfung der Voraussetzungen [#184676]
Datum
19. April 2020 11:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kleine Möllhoff, die Informationsvorschriften sind nicht anwendbar, daher werte ich Ihre Anfrage als einfache Bürgeranfrage. Am 17.04.2020 wurde die Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus veröffentlicht. Sie tritt am 20.04.2020 in Kraft. Ihr gehen 3 Verordnungen/Änderungsverordnungen voraus: · Nds. Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie vom 02.04.2020 · Nds. Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie vom 07.04.2020 · Verordnung zur Änderung der Nds. Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie vom 09.04.2020 Jeder Änderung geht eine mehrstündige Diskussion auf Bund/ Länderebene, im Landeskrisenstab und auf Fachebene voraus. Dies zeigt, mit welcher Sorgfalt und Regelmäßigkeit die Anordnungen überprüft werden, so dass die Anforderungen der Rechtsprechung in vollem Umfang erfüllt sind. Auch die nächste Anpassung ist schon terminiert und findet in knapp zwei Wochen statt. Mit freundlichen Grüßen

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Alfons Kleine-Möllhoff
Sehr geehrte<< Anrede >> sehr geehrt<< Anrede >> in Ihrer Beantwortung meiner "Bürge…
An Niedersächsische Staatskanzlei Details
Von
Alfons Kleine-Möllhoff
Betreff
AW: WG: Mit der Bitte um Übernahme Corona-Verordnungen des Landes - vom Bundesverfassungsgericht geforderte strenge Prüfung der Voraussetzungen [#184676]
Datum
19. April 2020 14:38
An
Niedersächsische Staatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> sehr geehrt<< Anrede >> in Ihrer Beantwortung meiner "Bürgeranfrage" verweisen Sie auf mehrstündige Diskussionen. Dass diese stattgefunden haben, will ich nicht in Abrede stellen. Den Anforderung der Rechtssprechung in vollem Umfang genügt aber nicht allein der Nachweis, dass diskutiert wurde. Vielmehr erfordert dies auch den Nachweis, was mit welchen Entscheidungsalternativen besprochen wurde einschließlich einer Dokumentation des Abwägungsprozesses. (vgl. Jarass/Pieroth, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Kommentar, 2012, Art. 20 GG, Rz. 86 - 86a mit weiteren Verweisen) Die Tatsache, dass der Abwägungsprozess weder von der Landesregierung Niedersachsen noch von anderen Entscheidungsträgern bislang öffentlich kommuniziert wurde, lässt den Eindruck entstehen, dass sich die Entscheidungsträger einer strengen Prüfung zumindest vorläufig entziehen wollen. Dies kann bei umfassenden Grundrechtseinschränkungen nicht hingenommen werden. Insofern erneuere ich meine Anfrage und erwarte eine Darstellung der Verfahrensabwägungen zumindest insoweit, dass dies für die Öffentlichkeit prüfbar wird jenseits eines derzeit abverlangten reinen Glaubens an die Klugheit von Entscheidungen und Entscheidungsträgern. ... Mit freundlichen Grüßen Alfons Kleine-Möllhoff Anfragenr: 184676 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184676 Postanschrift Alfons Kleine-Möllhoff << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>