Corona-Versammlungs-Erlass

"Corona-Versammlungs-Erlass", welcher Näheres zum Versammlungs- bzw. Demonstrationsverbot gemäß "Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus" regeln soll.

In diesem Artikel
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1135484.nicht-erlaubt.html
wird Bezug auf den Erlass genommen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. April 2020
  • Frist
    19. Mai 2020
  • Ein:e Follower:in
Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Corona-Versammlungs-Erlass [#184643]
Datum
15. April 2020 15:51
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
"Corona-Versammlungs-Erlass", welcher Näheres zum Versammlungs- bzw. Demonstrationsverbot gemäß "Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus" regeln soll. In diesem Artikel https://www.neues-deutschland.de/artikel/1135484.nicht-erlaubt.html wird Bezug auf den Erlass genommen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 184643 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184643 Postanschrift Ulrich Scharfenort << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 15. April 2020 - Az. 432-30.01 Scharfenort Sehr geehrter H…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 15. April 2020 - Az. 432-30.01 Scharfenort
Datum
15. Mai 2020 12:19
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Scharfenort, mit Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) vom 15. April 2020 begehrten Sie den "Corona-Versammlungs-Erlass", welcher Näheres zum Versammlungs- bzw. Demonstrationsverbot gemäß "Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus" regeln soll. In der Anlage übersende ich den begehrten Erlass. Freundliche Grüße

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