Corona-Virus Neue Erkenntnisse

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Guten Tag,
beim Shutdown in Deutschland wurde kommuniziert, dass das Coronavirus so gefährlich sei, weil a) es sich schnell verbreitet, weil niemand immun ist und b) eine sehr hohe Sterblichkeit (bis hin zu 10%) habe.

Mit den neusten Erkenntnissen sind viele immun, auch laut Herrn Drosten und anderen Virologen. Zum anderen wurde die Sterblichkeit nach und nach nach untern korrigiert (unter 1%).

Wieso wird das nicht kommuniziert und neue Modellrechnungen aufgestellt?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. April 2020
  • Frist
    23. Mai 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Guten Tag, beim Sh…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corona-Virus Neue Erkenntnisse [#184954]
Datum
20. April 2020 12:26
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Guten Tag, beim Shutdown in Deutschland wurde kommuniziert, dass das Coronavirus so gefährlich sei, weil a) es sich schnell verbreitet, weil niemand immun ist und b) eine sehr hohe Sterblichkeit (bis hin zu 10%) habe. Mit den neusten Erkenntnissen sind viele immun, auch laut Herrn Drosten und anderen Virologen. Zum anderen wurde die Sterblichkeit nach und nach nach untern korrigiert (unter 1%). Wieso wird das nicht kommuniziert und neue Modellrechnungen aufgestellt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184954 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184954 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Robert Koch-Institut
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Betreff versteckt
Datum
20. April 2020 12:26
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.