Corona-Virus Sars-Cov-2: Weisung vom 03.05.2022

Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Landkreis Oder-Spree beruft sich in seiner Allgemeinverfügung vom 06.05.2022
https://www.landkreis-oder-spree.de/media/custom/2689_4081_1.PDF?1652085382
auf eine Anweisung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz vom 03.05.2022.

Ich bitte um Zusendung einer (anonymisierten) Kopie dieser Anweisung vom 03.05.2022.

Sollte diese Anweisung vom 03.05.2022 zuvor einer Rechtsförmlichkeitsprüfung unterzogen worden sein, bitte ich auch um Zusendung des Ergebnisses dieser Prüfung.
Sofern das Ergebnis nicht förmlich festgehalten wurde, bitte ich um eine (anonymisierte) Kopie der Schreiben, Aktenvermerke, Gesprächsnotizen o.ä. zur Rechtsförmlichkeitsprüfung der Anweisung.
(Falls keine entsprechende Prüfung stattfand, genügt eine einfache Negativmeldung, ein Bescheid braucht nicht zu ergehen.)

Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist.

Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.

Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. Juni 2022
  • Frist
    12. Juli 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corona-Virus Sars-Cov-2: Weisung vom 03.05.2022 [#251071]
Datum
10. Juni 2022 05:34
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, der Landkreis Oder-Spree beruft sich in seiner Allgemeinverfügung vom 06.05.2022 https://www.landkreis-oder-spree.de/media/custom/2689_4081_1.PDF?1652085382 auf eine Anweisung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz vom 03.05.2022. Ich bitte um Zusendung einer (anonymisierten) Kopie dieser Anweisung vom 03.05.2022. Sollte diese Anweisung vom 03.05.2022 zuvor einer Rechtsförmlichkeitsprüfung unterzogen worden sein, bitte ich auch um Zusendung des Ergebnisses dieser Prüfung. Sofern das Ergebnis nicht förmlich festgehalten wurde, bitte ich um eine (anonymisierte) Kopie der Schreiben, Aktenvermerke, Gesprächsnotizen o.ä. zur Rechtsförmlichkeitsprüfung der Anweisung. (Falls keine entsprechende Prüfung stattfand, genügt eine einfache Negativmeldung, ein Bescheid braucht nicht zu ergehen.) Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251071 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251071/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona-Virus Sars-Cov-2: Weisung vom 03.05.202…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Corona-Virus Sars-Cov-2: Weisung vom 03.05.2022 [#251071]
Datum
14. Juli 2022 21:16
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona-Virus Sars-Cov-2: Weisung vom 03.05.2022“ vom 10.06.2022 (#251071) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Aufgrund der nac…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Corona-Virus Sars-Cov-2: Weisung vom 03.05.2022 [#251071]
Datum
15. Juli 2022 10:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Aufgrund der nach wie vor andauernden hohen Arbeitsbelastung muss ich Sie leider um noch etwas mehr Geduld bitten. Ihre Anfrage wird schnellstmöglich beantwortet werden. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersende ich Ihnen den beigefügten Entwurf eines Ablehnungsbeschei…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Corona-Virus Sars-Cov-2: Weisung vom 03.05.2022 [#251071]
Datum
29. Juli 2022 15:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersende ich Ihnen den beigefügten Entwurf eines Ablehnungsbescheides mit der Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen des Anhörungsverfahrens bis zum 19. August 2022. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, soweit Sie die Ablehnung auf § 4 Abs. 1 Nr. 3 AIG stützen wollen, ist dies offensi…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Corona-Virus Sars-Cov-2: Weisung vom 03.05.2022 [#251071]
Datum
4. August 2022 08:18
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, soweit Sie die Ablehnung auf § 4 Abs. 1 Nr. 3 AIG stützen wollen, ist dies offensichtlich nicht gegeben. Ich frage nicht nach den Arbeiten der Landesregierung, sondern nach dem Ergebnis dieser Arbeiten (Anweisungsschreiben an den Landkreis Oder-Spree). Soweit Sie die Ablehnung auf § 4 Abs. 1 Nr. 5 AIG stützen wollen, weise ich darauf hin, dass ich Kläger vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) -Az. VG 4 K 493/22- u.a. gegen die Allgemeinverfügung vom 06.05.2022 bin. Sie beabsichtigen also, mir im anhängigen Klageverfahren notwendige Informationen vorzuenthalten. Dies ist sicherlich nicht der Sinn von § 4 Abs. 1 Nr. 5 AIG. Da sich die Klage auf die Verletzung von Art. 8 Abs. 3, Art. 9 Abs. 1, Art. 9 Abs. 2 Satz 1, Art. 9 Abs. 2 Satz 2, Art. 9 Abs. 2 Satz 3, Art. 9 Abs. 3 (hilfsweise Art. 104 Abs. 2 Satz 3 GG), Art. 9 Abs. 4, Art. 12 Abs. 1 Satz 2 und Art. 96 Abs. 3 Verfassung des Landes Brandenburg durch die im Ergebnis der Anweisung des Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz erlassene Allgemeinverfügung des Landkreises stützt, könnte ich allenfalls eine Antwortversagung nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 letzter Halbsatz AIG nachvollziehen, weil das Ministerium Angst vor dem Auslösen einer erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit durch die Beantwortung der Anfrage hätte. Denn das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz könnte Volksaufstände bei Bekanntwerden der wahrscheinlich erheblich gegen die Verfassung des Landes Brandenburg verstoßenden Anweisung befürchten. Diese müsste das Ministerium allerdings auch befürchten, sofern die Antwort mit Verweis auf § 4 Abs. 1 Nr. 4 ltz. HS. AIG verweigert wird. Denn dadurch würde offenbar, dass das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz von der erheblichen Verfassungswidrigkeit der Anweisung ausging (und daher eine Rechtsförmlichkeitsprüfung, die diese Verfassungsverstöße zu Tage gebracht hätte, unterließ). Daher dürfte im Ergebnis auch nicht § 4 Abs. 1 Nr. 4 ltz. HS. AIG gegeben sein. Bezüglich des Umweltinformationsgesetzes stelle ich klar: Es wird Zugang zu dem Dokument beantragt, dass den Landkreis Oder-Spree zwingt, - auf die psychische Gesundheit der in seinen Grenzen wohnenden Bürger des Landes Brandenburg Einfluss zu nehmen und - auf die Lebensbedingungen der in seinen Grenzen wohnenden Bürger des Landes Brandenburg Einfluss zu nehmen. Da keine Rechtsförmlichkeitsprüfung durchgeführt wurde, ziehe ich klarstellend meinen Antrag auf Übersendung der Ergebnisse einer solchen Prüfung zurück. Das Verbraucherinformationsgesetz wird in den Vorlagen von fragdenstaat mitgenannt; dieses halte ich ebenso wie Sie für nicht einschlägig und stelle klar, dass kein Antrag nach dem VIG gestellt wurde. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251071 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251071/

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Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Übersendung Ihrer Stellungnahme. Anbei übersende ic…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Betreff
WG: WG: Corona-Virus Sars-Cov-2: Weisung vom 03.05.2022 [#251071]
Datum
29. August 2022 09:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Übersendung Ihrer Stellungnahme. Anbei übersende ich Ihnen den beigefügten Bescheid zur Kenntnisnahme und ggf. weiteren Verwendung. Mit freundlichen Grüßen