CORONA Virus: Umgang mit Zwangsräumungen während der Krise

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 18.03.2020 sollte eine Mieterin in Berlin-Neukölln vom Gerichtsvollzieher trotz Quarantäne wegen einer möglichen Infektion mit dem gefährlichen Virus SARS-CoV-2 / CoVID19 ("Corona-Virus") aus ihrer Wohnung geschmissen werden.

″Der Gerichtsvollzieher hielt den Grund für eine Ausrede und wollte die Räumung nicht absagen, obwohl die Mieterin schriftliche Belege vorweisen konnte″, berichtet Katrin Schmidberger, Wohnungspolitikerin der Grünenfraktion im Abgeordnetenhaus.

Nach hier vorliegenden Informationen arbeitet die Berliner Senatsverwaltung für Justiz an einer rechtssicheren Lösung, um Zwangsräumungen während der Zeit der Coronakrise aussetzen zu können.

Bitte senden Sie mir diesen Entwurf sowie die endgültige Fassung dieser Lösung zu.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. März 2020
  • Frist
    21. April 2020
  • 3 Follower:innen
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in am 18.03.2020 sollte ein…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
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Betreff
CORONA Virus: Umgang mit Zwangsräumungen während der Krise [#182936]
Datum
19. März 2020 12:04
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in am 18.03.2020 sollte eine Mieterin in Berlin-Neukölln vom Gerichtsvollzieher trotz Quarantäne wegen einer möglichen Infektion mit dem gefährlichen Virus SARS-CoV-2 / CoVID19 ("Corona-Virus") aus ihrer Wohnung geschmissen werden. ″Der Gerichtsvollzieher hielt den Grund für eine Ausrede und wollte die Räumung nicht absagen, obwohl die Mieterin schriftliche Belege vorweisen konnte″, berichtet Katrin Schmidberger, Wohnungspolitikerin der Grünenfraktion im Abgeordnetenhaus. Nach hier vorliegenden Informationen arbeitet die Berliner Senatsverwaltung für Justiz an einer rechtssicheren Lösung, um Zwangsräumungen während der Zeit der Coronakrise aussetzen zu können. Bitte senden Sie mir diesen Entwurf sowie die endgültige Fassung dieser Lösung zu. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182936 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182936 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „CORONA Virus: Umgang mit Zwangsräumungen während…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
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Betreff
AW: CORONA Virus: Umgang mit Zwangsräumungen während der Krise [#182936]
Datum
21. April 2020 08:02
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „CORONA Virus: Umgang mit Zwangsräumungen während der Krise“ vom 19.03.2020 (#182936) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182936 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182936 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Antwort auf einen "Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft"
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Antwort auf einen "Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft"
Datum
27. April 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
649,1 KB
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AW: Antwort auf einen "Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft" [#182936] Sehr geehrteAntragsteller/…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
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Betreff
AW: Antwort auf einen "Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft" [#182936]
Datum
28. April 2020 15:45
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „CORONA Virus: Umgang mit Zwangsräumungen während der Krise“ vom 19.03.2020 (#182936) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie senden zwar am 27.04.2020 ein auf den 23.04.2020 datiertes Schreiben, in welchem Sie einen angeblichen "Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft" zurückweisen. Zur Begründung beziehen Sie sich auf ein Schreiben vom 27. März 2020. Dieses Schreiben habe ich nie erhalten, daher kenne ich auch Ihre Begründung für die Zurückweisung nicht. Im übrigen darf ich darauf hinweisen, dass es in meinen Antrag keineswegs um "Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft" ging, sondern um die Bitte um Übersendung des Entwurfes sowie der endgültigen Fassung der Berliner Senatsverwaltung für Justiz zu einer rechtssicheren Lösung, um Zwangsräumungen während der Zeit der Coronakrise aussetzen zu können. Gründe, warum die Übersendung nicht erfolgen können sollte, liegen nicht vor. Bitte senden Sie mir diesen Entwurf sowie die endgültige Fassung nunmehr zeitnah zu. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182936 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182936 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Ihre Anfrage vom 28.04.2020 - 3133/E/379/2020 --------------------------------------------------------------------…
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre Anfrage vom 28.04.2020 - 3133/E/379/2020
Datum
7. Mai 2020 10:53
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
923,4 KB
------------------------------------------------------------------------------------------ Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Salzburger Straße 21 - 25, D -10825 Berlin Tel.: + 49 (0) 30 9013 - 0 Fax: + 49 (0) 30 9013 - 2000 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Homepage: www.berlin.de/sen/justva<http://www.berlin.de/sen/justva>

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AW: Ihre Anfrage vom 28.04.2020 - 3133/E/379/2020 [#182936] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreihe…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 28.04.2020 - 3133/E/379/2020 [#182936]
Datum
4. November 2020 10:10
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „CORONA Virus: Umgang mit Zwangsräumungen während der Krise“ vom 19.03.2020 (#182936) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 198 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182936 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182936/