Corona Virus und das Anlegen von Notvorräten ?
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrtes Bundesamt für Irgendwas,
Beziehe wie mehr als 8 Millionen Menschen derzeit Hartz 4 und oder ALG 1.
Wir stehen derzeitig all zu oft,vor leeren Regalen in den Supermärkten.
Somit sind Wir wiedermal ohne Grundrechte und den Empfehlungen des Staates können wir nicht folge leisten. Denn Wir sind kein Teil dieses Systems.
Dank der Hamster Käufe vieler kaufkräftiger Bürger. In der Not ist sich jeder der Nächste.
Glaube und hoffe das wir Sozial schwächen Bürger in diesen Land. Allein gelassen vom Staat sehr.Dieses ohne Gewissen und Reue.
Wir werden im Fall des Falles eine Einheit bilden. Und somit zur einer Elite Armee werden.
Denn Wir Hartz 4 und ALG 1 sind leid erprobt. Durch Euch dem Staat.Wir kämpfen jeden Tag allein mit unseren Familie und Gleichgesinnten jeden Tag ums nackte überleben.
Mitten unter Euch.
Diesen Krieg hättet Ihr schon verloren.Bevor dieses beginnen würde.
Hier muss schnell etwas passieren.
Das Armageddon steht schon vor der Tür...
Frage kurz und Knapp:
Wo und Wie kommen Wir Sozial schwachen,an Geldmittel für diese Notvorräte?
Empfehlung Ihrer Behörde 4 Personen = 300,-
Bin dabei. Wo erhalten Wir dieses Geld ?
Antworten bitte.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum13. März 2020
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15. April 2020
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