Corona Warn App - Inverstitionsvolumen

Ich habe diese Anfrage ursprünglich an das Bundesministerium für Wirtschaft gestellt, wurde von dort jedoch an Sie verwiesen.
Mein Anliegen:
Medienberichten zu folge belaufen sich die Entwicklungskosten für die Corona Warn App des Bundes auf rund 20 Millionen Euro. Die Betriebskosten werden mit rund 2.5 - 3 Millionen Euro monatlich veranschlagt.
Dies erscheint mir, basierend auf meiner eigenen IT-Expertise und unter Einbeziehung des Umstandes, dass die Schlüsseltechnologien für diese App bereits bereitstanden und durch Apple und Google bereits bereitgestellt wurden, ein hoher Investitionsbedarf.
Deswegen möchte ich Sie bitten mir mit Antworten zu folgenden Fragen zu helfen, meine Zweifel auszuräumen:
1. Grundsätzliche Fragen
1.a: Offenbar gab es keine öffentliche Ausschreibung. Warum?
1.b: Von welchen Unternehmen wurden Angebote für die Umsetzung der Corona Warn App eingeholt, und was gab den Ausschlag für die Auftragsvergabe an SAP und Deutsche Telekom?
2. Fragen zum Investitionsvolumen
2.a: Bitte schlüsseln Sie mir nachvollziehbar auf, welche konkreten Leistungen zu welchem Preis in dem initialen Investitionsvolumen von rd. 20 Millionen Euro enthalten waren, und warum diese Leistungen das Investitionsvolumen rechtfertigen.
3.b: Welche konkreten Leistungen werden von der Deutschen Telekom erbracht und welche Annahmen liegen der Budgetierung von 2.5-3 Millionen Euro monatlichem Investitionsbedarf zu Grunde, um diese zu rechtfertigen.
Ich bedanke mich vorab für Ihre Hilfe und Auskünfte.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    18. Juni 2020
  • Frist
    21. Juli 2020
  • 29 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich habe diese Anfr…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corona Warn App - Inverstitionsvolumen [#189326]
Datum
18. Juni 2020 12:43
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich habe diese Anfrage ursprünglich an das Bundesministerium für Wirtschaft gestellt, wurde von dort jedoch an Sie verwiesen. Mein Anliegen: Medienberichten zu folge belaufen sich die Entwicklungskosten für die Corona Warn App des Bundes auf rund 20 Millionen Euro. Die Betriebskosten werden mit rund 2.5 - 3 Millionen Euro monatlich veranschlagt. Dies erscheint mir, basierend auf meiner eigenen IT-Expertise und unter Einbeziehung des Umstandes, dass die Schlüsseltechnologien für diese App bereits bereitstanden und durch Apple und Google bereits bereitgestellt wurden, ein hoher Investitionsbedarf. Deswegen möchte ich Sie bitten mir mit Antworten zu folgenden Fragen zu helfen, meine Zweifel auszuräumen: 1. Grundsätzliche Fragen 1.a: Offenbar gab es keine öffentliche Ausschreibung. Warum? 1.b: Von welchen Unternehmen wurden Angebote für die Umsetzung der Corona Warn App eingeholt, und was gab den Ausschlag für die Auftragsvergabe an SAP und Deutsche Telekom? 2. Fragen zum Investitionsvolumen 2.a: Bitte schlüsseln Sie mir nachvollziehbar auf, welche konkreten Leistungen zu welchem Preis in dem initialen Investitionsvolumen von rd. 20 Millionen Euro enthalten waren, und warum diese Leistungen das Investitionsvolumen rechtfertigen. 3.b: Welche konkreten Leistungen werden von der Deutschen Telekom erbracht und welche Annahmen liegen der Budgetierung von 2.5-3 Millionen Euro monatlichem Investitionsbedarf zu Grunde, um diese zu rechtfertigen. Ich bedanke mich vorab für Ihre Hilfe und Auskünfte.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189326 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189326/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Corona Warn App - Inverstitionsvolumen [#189326]
Datum
19. Juni 2020 10:53
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona Warn App - Inverstitionsvolumen“ vom 18.0…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Corona Warn App - Inverstitionsvolumen [#189326]
Datum
26. Juli 2020 00:47
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona Warn App - Inverstitionsvolumen“ vom 18.06.2020 (#189326) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189326 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189326/

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 18. …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Corona Warn App - Inverstitionsvolumen [#189326]
Datum
28. Juli 2020 15:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 18. Juni 2020, in dem Sie u.a. um Übersendung einer Aufstellung der Entwicklungskosten der Corona-Warn-App für Mobilgeräte bitten. Da der von Ihnen geltend gemachte Auskunftsanspruch die Belange Dritter, mithin der Telekom und von SAP berührt, deren schutzwürdige Interessen betroffen sein könnten, sind wir gem. § 8 Absatz 1 IFG verpflichtet, den Dritten schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. In diesem Fall ist es erforderlich, dass Sie Ihren Antrag begründen (§ 7 Absatz 1 Satz 3 IFG), damit eine Interessenabwägung vorgenommen werden kann. Ich bitte Sie, mir diese Begründung zukommen zu lassen. Die verspätete Rückmeldung bedauern wir sehr. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da dieselben Arbeitseinheiten, die vorrangig mit der Bewältigung der COVID19-Krise betraut sind, naturgemäß auch verantwortlich sind für die Informationen, an denen momentan besonders großes Interesse besteht, muss ich Sie noch um etwas Geduld bitten. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Mit freundlichen Grüßen