Corona WarnApp

Ich gebe hier mein Einverständnis dafür, dass diese Anfrage an jede Behörde, jedes Amt, jede Person weitergeleitet werden darf, soll und muss, damit die Anfrage dort ankommt, wo sie hin muss.

Frage:

WARUM GIBT ES IN DER CORONA-WARN-APP nicht die Möglichkeit, EINCHECKEN und AUSCHECKEN. Die Möglichkeit des TAGEBUCHS wurde ja schon eingeführt. Das ist aber zu umständlich. Ich möchte nur einen QR-Code-Scannen müssen und die APP soll dann speichern, wann ich wo war. Dann sind Apps wie LUCA und Co. überflüssig.
Die App muss natürlich auch die entsprechenden QR-Codes erzeugen können und es muss sichergestellt sein, dass die Corona-App keinen "gefälschten" QR-Code scannt und dann Schadsoftware herunterlädt oder der gleichen.

Diese Funktion muss standardmäßig aktiviert sein und soll deaktivierbar sein.

Weil in Deutschland nichts, nicht mal Leben und Gesundheit, wichtiger sind, als der Datenschutz, möchte ich dann die Funktion in der App haben, täglich/ wöchentlich/ monatlich UND zusätzlich automatisiert (das soll eine extra Checkbox sein) mein Tagebuch an irgendein Amt, vermutlich Gesundheitsamt zu schicken, welches dann meine Tagebuch mit anderen Tagebüchern abgleichen kann, ob ich einen positiven Kontakt gehabt habe. Vielleicht wäre das BSI besser in der Lage die Daten zusammenzuwürfeln und entsprechend abzugleichen.
Warum soll das automatisiert funktionieren? Ganz einfach. Der Mensch ist faul und vergesslich. Ich möchte zwar meine Daten teilen und so Kontakte nachverfolgbar machen, aber es soll automatisch passieren und ich möchte nicht tausend mal gefragt werden, ob ich das will. Einmal und gut ist. Nur beim Deaktivieren dieser automatischen Funktion soll nochmals eine Bestätigung notwendig sein mit dem Hinweis "Mit der Deaktivierung der automatisierten Meldung an das Gesundheitsamt ist keine direkte automatisierte Kontaktnachverfolgung mehr möglich. Das sorgt dafür, dass Sie eventuell den hochansteckenden und ggfs. tödlichen Virus wie eine Seuchenschleuder umherwirbeln und so Personen, wie Bekannte, Freunde und Familienangehörige in Ihrer Nähe anstecken und so, sollten diese einen schweren Krankheitsverlauf nehmen, an diesem Schuld sein könnten".
So oder so ähnlich könnte die Meldung aussehen. Ihren Juristen fällt bestimmt eine weniger effektive Formulierung ein.

Die Idee dahinter ist, dass jeder selbst die Datenhoheit inne hat. Durch das Ein- und Auschecken wird die Kontaktnachverfolgung in Lokalen, Gaststätten... ermöglicht. Es sind dann keine Lügenblätter in der Gastronomie mehr nötig. Der Gast "Donald Duck" gehört dann auch der Vergangenheit an. Dies ist die datenschutzfreundlichere Alternative.
Der Gastronom muss nur noch darauf achten, dass eingecheckt wird. Das ist leicht zu realisieren. z.B. durch Aufforderung die WarnApp zu zeigen, sonst Hausverbot. Dort soll dann stehen: Eingecheckt in "Systemgastronom zum goldenen M" seit "Drölf" Uhr. Im Idealfall wird dann auch noch ein QR-Code angezeigt, den der Gastronom einscannen kann und mit dem überprüft wird, dass der vom Gast eingescannter Code kein Fake ist. Vielleicht ein tagesaktuelles Geheimnis, dass der Gastronom in seinen QR-Code einpflanzen kann. Man könnte den Zeitstempel auch mittels öffentlichen- und privaten Schlüssel verifizieren.

Beim übermitteln der Daten an das BSI oder Gesundheitsamt könnte ein nachvollziehbares Datum (z.B. die Mobilfunknummer) ggfs. verschlüsselt mit übermittelt werden, damit im Zweifel nachtelefoniert werden kann. Aber da steigen wahrscheinlich die Bedenkenträger wieder aus, weil es muss ja alles anonym erfolgen. (*Sarkasmus*)

Ich weiß, diese Idee ist bestimmt nicht neu und wurde bei Ihnen bestimmt schon mal kurz durchdacht aber dann kam der Datenschutzbedenkenträger und sagte, "Och. ähm. nee".

Ich erwarte auch keine Antwort auf die Frage. Wenn das irgendwann, so in 5 Jahren oder so umgesetzt wird, wenn die 5 Coronawelle durchstanden ist, dann umgesetzt wird, weiß ich, dass vielleicht diese Anfrage umgesetzt wurde.

Ich schreibe das hier absichtlich provokativ. Nicht persönlich nehmen, nur einmal auf sich wirken lassen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. März 2021
  • Frist
    20. April 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich gebe hier mein Einvers…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corona WarnApp [#215783]
Datum
17. März 2021 09:15
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich gebe hier mein Einverständnis dafür, dass diese Anfrage an jede Behörde, jedes Amt, jede Person weitergeleitet werden darf, soll und muss, damit die Anfrage dort ankommt, wo sie hin muss. Frage: WARUM GIBT ES IN DER CORONA-WARN-APP nicht die Möglichkeit, EINCHECKEN und AUSCHECKEN. Die Möglichkeit des TAGEBUCHS wurde ja schon eingeführt. Das ist aber zu umständlich. Ich möchte nur einen QR-Code-Scannen müssen und die APP soll dann speichern, wann ich wo war. Dann sind Apps wie LUCA und Co. überflüssig. Die App muss natürlich auch die entsprechenden QR-Codes erzeugen können und es muss sichergestellt sein, dass die Corona-App keinen "gefälschten" QR-Code scannt und dann Schadsoftware herunterlädt oder der gleichen. Diese Funktion muss standardmäßig aktiviert sein und soll deaktivierbar sein. Weil in Deutschland nichts, nicht mal Leben und Gesundheit, wichtiger sind, als der Datenschutz, möchte ich dann die Funktion in der App haben, täglich/ wöchentlich/ monatlich UND zusätzlich automatisiert (das soll eine extra Checkbox sein) mein Tagebuch an irgendein Amt, vermutlich Gesundheitsamt zu schicken, welches dann meine Tagebuch mit anderen Tagebüchern abgleichen kann, ob ich einen positiven Kontakt gehabt habe. Vielleicht wäre das BSI besser in der Lage die Daten zusammenzuwürfeln und entsprechend abzugleichen. Warum soll das automatisiert funktionieren? Ganz einfach. Der Mensch ist faul und vergesslich. Ich möchte zwar meine Daten teilen und so Kontakte nachverfolgbar machen, aber es soll automatisch passieren und ich möchte nicht tausend mal gefragt werden, ob ich das will. Einmal und gut ist. Nur beim Deaktivieren dieser automatischen Funktion soll nochmals eine Bestätigung notwendig sein mit dem Hinweis "Mit der Deaktivierung der automatisierten Meldung an das Gesundheitsamt ist keine direkte automatisierte Kontaktnachverfolgung mehr möglich. Das sorgt dafür, dass Sie eventuell den hochansteckenden und ggfs. tödlichen Virus wie eine Seuchenschleuder umherwirbeln und so Personen, wie Bekannte, Freunde und Familienangehörige in Ihrer Nähe anstecken und so, sollten diese einen schweren Krankheitsverlauf nehmen, an diesem Schuld sein könnten". So oder so ähnlich könnte die Meldung aussehen. Ihren Juristen fällt bestimmt eine weniger effektive Formulierung ein. Die Idee dahinter ist, dass jeder selbst die Datenhoheit inne hat. Durch das Ein- und Auschecken wird die Kontaktnachverfolgung in Lokalen, Gaststätten... ermöglicht. Es sind dann keine Lügenblätter in der Gastronomie mehr nötig. Der Gast "Donald Duck" gehört dann auch der Vergangenheit an. Dies ist die datenschutzfreundlichere Alternative. Der Gastronom muss nur noch darauf achten, dass eingecheckt wird. Das ist leicht zu realisieren. z.B. durch Aufforderung die WarnApp zu zeigen, sonst Hausverbot. Dort soll dann stehen: Eingecheckt in "Systemgastronom zum goldenen M" seit "Drölf" Uhr. Im Idealfall wird dann auch noch ein QR-Code angezeigt, den der Gastronom einscannen kann und mit dem überprüft wird, dass der vom Gast eingescannter Code kein Fake ist. Vielleicht ein tagesaktuelles Geheimnis, dass der Gastronom in seinen QR-Code einpflanzen kann. Man könnte den Zeitstempel auch mittels öffentlichen- und privaten Schlüssel verifizieren. Beim übermitteln der Daten an das BSI oder Gesundheitsamt könnte ein nachvollziehbares Datum (z.B. die Mobilfunknummer) ggfs. verschlüsselt mit übermittelt werden, damit im Zweifel nachtelefoniert werden kann. Aber da steigen wahrscheinlich die Bedenkenträger wieder aus, weil es muss ja alles anonym erfolgen. (*Sarkasmus*) Ich weiß, diese Idee ist bestimmt nicht neu und wurde bei Ihnen bestimmt schon mal kurz durchdacht aber dann kam der Datenschutzbedenkenträger und sagte, "Och. ähm. nee". Ich erwarte auch keine Antwort auf die Frage. Wenn das irgendwann, so in 5 Jahren oder so umgesetzt wird, wenn die 5 Coronawelle durchstanden ist, dann umgesetzt wird, weiß ich, dass vielleicht diese Anfrage umgesetzt wurde. Ich schreibe das hier absichtlich provokativ. Nicht persönlich nehmen, nur einmal auf sich wirken lassen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215783 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215783/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Gesundheit
Ihre Anfrage vom 17.03.2021 Sehr Antragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit:…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Ihre Anfrage vom 17.03.2021
Datum
29. März 2021 11:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet und wird von dort beantwortet. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Mit freundlichen Grüßen