Coronahilfen für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1) Gab es Hilfen im Rahmen der Coronamaßnahmen für Religions- und/oder Weltanschauungsgemeinschaften? (Z.B. für das schließen von Kirchen oder das Einstellen von Präsenzgottesdiensten.)
2) An welche Religions- und Weltanschauungsgesellschaften folssen diese Hilfen? (Aufgeschlüsselt nach Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft.)
3) Bei welchen dieser Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften handelt es sich um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts?
4) Auf welcher Grundlage erfolgte die Berechnung der Hilfen?
5) Anträge und Ausführungen zur Gewährung der Hilfen von den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. Januar 2022
  • Frist
    2. März 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Gab es Hilfen …
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Coronahilfen für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften [#239155]
Datum
28. Januar 2022 22:10
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Gab es Hilfen im Rahmen der Coronamaßnahmen für Religions- und/oder Weltanschauungsgemeinschaften? (Z.B. für das schließen von Kirchen oder das Einstellen von Präsenzgottesdiensten.) 2) An welche Religions- und Weltanschauungsgesellschaften folssen diese Hilfen? (Aufgeschlüsselt nach Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft.) 3) Bei welchen dieser Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften handelt es sich um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts? 4) Auf welcher Grundlage erfolgte die Berechnung der Hilfen? 5) Anträge und Ausführungen zur Gewährung der Hilfen von den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239155 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239155/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Empfangsbestätigung Ihr Antrag vom 28…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
WG: Coronahilfen für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften [#239155]
Datum
7. Februar 2022 12:01
Status
Warte auf Antwort
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Empfangsbestätigung Ihr Antrag vom 28.01.2022 AZ: VIIA3-70305/037 Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach IFG vom 28. Januar 2022 im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Für die Bearbeitung des Antrags ist das Referat VIIA3 - „Überbrückungshilfen“ zuständig. Die voraussichtliche Bearbeitungszeit beträgt einen Monat. Bei Verzögerungen erhalten Sie eine Zwischennachricht. Ich danke Ihnen für Ihren Antrag. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Ihr IFG-Antrag vom 28. Januar 2022 | Zwischenbescheid Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag nach dem…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 28. Januar 2022 | Zwischenbescheid
Datum
24. Februar 2022 12:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 28. Januar 2022. Anliegend übersende ich Ihnen den Zwischenbescheid zu Ihrem Antrag. Mit freundlichen Grüßen