Sehr Antragsteller/in
wir haben Ihre IFG-Anfrage vom 18.03.2021 erhalten, die uns aufgrund eines Organisationsversehens verspätet zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet wurde.
Bei Ihrer Anfrage sind sog. Drittinteressen im Sinne des § 8 Abs. 1 IFG betroffen. In diesem Fall gilt die Monatsfrist nach § 7 Absatz 5 Satz 3 IFG nicht. Außerdem muss gemäß § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG der Antrag begründet werden. Eine Begründung liegt bisher nicht vor. Erst nach Vorlage einer Begründung ist ein sog. Drittbeteiligungsverfahren durchzuführen. Hierfür gibt gemäß § 8 Abs. 1 IFG die Behörde jedem Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben kann.
Vorliegend bedeutet dies, dass alle 374 Antragstellenden (Vereine/Verbände/Unternehmen) beteiligt und Gelegenheit erhalten müssten, mitzuteilen, ob sie der Weitergabe der von Ihnen gewünschten Information zustimmen. Sollten diese der Informationsweitergabe wegen des Einwands schutzwürdiger Interessen widersprechen, wäre die Informationserteilung ausgeschlossen bzw. in jedem Einzelfall eine Abwägung der schutzwürdigen Interessen der Dritten mit Ihrem Interesse am Informationszugang erforderlich. Eine diesbezügliche Anhörung von 374 Antragstellenden (Vereinen/Verbänden/Unternehmen) wäre mit einem erheblichen Aufwand verbunden.
Für einen derartig zeitaufwendigen Vorgang der Aufbereitung von Informationen fallen für die individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen Gebühren nach Tatbestand 2.2 der Anlage zu § 1 Abs. 1 der Informationsgebührenverordnung, Teil A in Höhe von bis zu 500,-€ an. Bei der o. g. Anzahl der Antragstellenden müsste der Gebührenrahmen voraussichtlich ausgeschöpft werden.
Jedoch können wir Ihnen in der beigefügten pdf-Datei eine aktuelle Auflistung (Stand 20.04.2021) über die beantragte, bewilligte, ausgezahlte und rückerstattete Summe im Bereich der Coronahilfen Profisport für 2020 und 2021 unterteilt auf die einzelnen Sportarten übersenden.
Sollte Ihnen diese Auflistung nicht ausreichen, bitten wir Sie, Ihren Antrag hinsichtlich eines Antragstellenden /einzelner Antragstellender zu präzisieren. Nach erfolgter Drittbeteiligung können wir Ihnen im Falle der Zustimmung des (jeweiligen) Antragstellenden die Information erteilen.
Mit freundlichen Grüßen