CORONAHILFEN PROFISPORT

Anfrage an: Bundesverwaltungsamt

hiermit erbitte ich eine Auflistung, welche Vereine bis zum 15.03.2021 im Rahmen der "Corona-Überbrückungshilfe des Bundes für den Profisport" finanzielle Mittel beantragt und ausgezahlt bekommen hat (jeweils mit den entsprechenden Summen).

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    18. März 2021
  • Frist
    20. April 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: hiermit erbitte ich eine A…
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
CORONAHILFEN PROFISPORT [#215905]
Datum
18. März 2021 14:18
An
Bundesverwaltungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
hiermit erbitte ich eine Auflistung, welche Vereine bis zum 15.03.2021 im Rahmen der "Corona-Überbrückungshilfe des Bundes für den Profisport" finanzielle Mittel beantragt und ausgezahlt bekommen hat (jeweils mit den entsprechenden Summen).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215905 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215905/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „CORONAHILFEN PROFISPORT“ vom 18.03.2021 (#21590…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: CORONAHILFEN PROFISPORT [#215905]
Datum
20. April 2021 06:22
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „CORONAHILFEN PROFISPORT“ vom 18.03.2021 (#215905) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215905 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215905/
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Sehr Antragsteller/in nachweislich der Darstellung auf der Plattform FragDenStaat haben Sie diese Anfrage an das B…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: CORONAHILFEN PROFISPORT [#215905]
Datum
20. April 2021 07:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in nachweislich der Darstellung auf der Plattform FragDenStaat haben Sie diese Anfrage an das Bundesverwaltungsamt gerichtet. Ich rege an, sich dort nach dem Sachstand zu erkundigen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „CORONAHILFEN PROFISPORT“ vom 18.03.2021 (#215905…
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: CORONAHILFEN PROFISPORT [#215905]
Datum
20. April 2021 08:33
An
Bundesverwaltungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „CORONAHILFEN PROFISPORT“ vom 18.03.2021 (#215905) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215905 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215905/

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Bundesverwaltungsamt
Sehr Antragsteller/in wir haben Ihre IFG-Anfrage vom 18.03.2021 erhalten, die uns aufgrund eines Organisationsver…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
AW: CORONAHILFEN PROFISPORT [#215905]
Datum
29. April 2021 17:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in wir haben Ihre IFG-Anfrage vom 18.03.2021 erhalten, die uns aufgrund eines Organisationsversehens verspätet zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet wurde. Bei Ihrer Anfrage sind sog. Drittinteressen im Sinne des § 8 Abs. 1 IFG betroffen. In diesem Fall gilt die Monatsfrist nach § 7 Absatz 5 Satz 3 IFG nicht. Außerdem muss gemäß § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG der Antrag begründet werden. Eine Begründung liegt bisher nicht vor. Erst nach Vorlage einer Begründung ist ein sog. Drittbeteiligungsverfahren durchzuführen. Hierfür gibt gemäß § 8 Abs. 1 IFG die Behörde jedem Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben kann. Vorliegend bedeutet dies, dass alle 374 Antragstellenden (Vereine/Verbände/Unternehmen) beteiligt und Gelegenheit erhalten müssten, mitzuteilen, ob sie der Weitergabe der von Ihnen gewünschten Information zustimmen. Sollten diese der Informationsweitergabe wegen des Einwands schutzwürdiger Interessen widersprechen, wäre die Informationserteilung ausgeschlossen bzw. in jedem Einzelfall eine Abwägung der schutzwürdigen Interessen der Dritten mit Ihrem Interesse am Informationszugang erforderlich. Eine diesbezügliche Anhörung von 374 Antragstellenden (Vereinen/Verbänden/Unternehmen) wäre mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Für einen derartig zeitaufwendigen Vorgang der Aufbereitung von Informationen fallen für die individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen Gebühren nach Tatbestand 2.2 der Anlage zu § 1 Abs. 1 der Informationsgebührenverordnung, Teil A in Höhe von bis zu 500,-€ an. Bei der o. g. Anzahl der Antragstellenden müsste der Gebührenrahmen voraussichtlich ausgeschöpft werden. Jedoch können wir Ihnen in der beigefügten pdf-Datei eine aktuelle Auflistung (Stand 20.04.2021) über die beantragte, bewilligte, ausgezahlte und rückerstattete Summe im Bereich der Coronahilfen Profisport für 2020 und 2021 unterteilt auf die einzelnen Sportarten übersenden. Sollte Ihnen diese Auflistung nicht ausreichen, bitten wir Sie, Ihren Antrag hinsichtlich eines Antragstellenden /einzelner Antragstellender zu präzisieren. Nach erfolgter Drittbeteiligung können wir Ihnen im Falle der Zustimmung des (jeweiligen) Antragstellenden die Information erteilen. Mit freundlichen Grüßen