Sehr
Antragsteller/in
wir kommen zurück auf Ihre o.g. Anfrage auf Informationszugang und teilen Ihnen hierzu Folgendes mit:
Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig. Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist ebenfalls nicht anzuwenden, da sich Ihre Anfrage nicht auf Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 S.1 i.V.m. § 2 Nr. 1 IFG, sondern auf die Beantwortung einer konkreten Fragestellung richtet. Ihre Anfrage wird daher von uns als allgemeine Bürgeranfrage gewertet und an das Funktionspostfach
<<E-Mail-Adresse>> weitergeleitet. Wir bitten Sie, etwaige Nachfragen dorthin zu richten.
Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass wir keine ärztliche Beratung im Einzelfall vornehmen können. Bitte wenden Sie sich dafür an Ihren Arzt/Ihre Ärztin.
Im Übrigen verweisen wir auf die öffentlich zugänglichen Informationen:
*Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2 / Krankheit COVID-19, abrufbar unter
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html;jsessionid=8973714951A15611436F8B023F7F2839.internet071?nn=13490888
*COVID-19 und Impfen: Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ), abrufbar unter
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html
* Informationen über das neuartige Coronavirus für die Fachöffentlichkeit, abrufbar unter
www.rki.de/covid-19
* Die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur COVID-19-Impfung, abrufbar unter
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/Impfempfehlung-Zusfassung.html
Mit freundlichen Grüßen