Coronakontakt in der Pflege. Wie muss ich mich jetzt als Pflegepersonal verhalten?

Verfahrensanweisung bei Kontakt zu einem Patienten mit Covid 19

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. November 2020
  • Frist
    11. Dezember 2020
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Gesundheitsamt Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Coronakontakt in der Pflege. Wie muss ich mich jetzt als Pflegepersonal verhalten? [#203158]
Datum
7. November 2020 21:35
An
Gesundheitsamt Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Verfahrensanweisung bei Kontakt zu einem Patienten mit Covid 19
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203158 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203158/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Gesundheitsamt Münster
AW: Corona in der Pflege / Verfahrensanweisung bei Kontakt zu einem Patienten mit Covid 19 Sehr geehrteAntragstell…
Von
Gesundheitsamt Münster
Betreff
AW: Corona in der Pflege / Verfahrensanweisung bei Kontakt zu einem Patienten mit Covid 19
Datum
18. November 2020 17:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in sie beantragen mit Mail vom 07.11.20 unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz etc. bezogen auf Pflegepersonal eine Übersendung der "Verfahrensanweisung bei Kontakt zu einem Patienten mit Covid 19". Nachfolgend übermittle ich Ihnen die erbetene Auskunft: Wir handeln im Rahmen der Bekämpfung der Pandemie im Auftrag des Bundes- und Landesgesetzgebers. Dabei legen wir die Empfehlungen und Erkenntnisse anerkannter Institutionen, insbesondere des Robert-Koch-Instituts (RKI), zu Grunde. Darauf basierend wird der Einzelfall entschieden. Die aktuell maßgeblichen Empfehlungen bei „Coronakontakt in der Pflege“ können Sie folgenden Veröffentlichungen des RKI in der jeweils aktuellen Fassung entnehmen: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen,