Coronakrise

Ich halte die Maßnahmen bzgl der Coronakrise, die stark in meine Persönlichkeitsrechte eingreifen, für unangemessen. Ich befürchte, dass außerdem immense Kosten entstehen, und mit einer nicht hinnehmbaren Verschiebung von Werten und Rechten zu rechnen ist. Dieser Virus hat bisher nicht annähernd die Opfer gefordert wie die Grippewelle 2017/18.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    27. März 2020
  • Frist
    1. Mai 2020
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Nicole Gaillard
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich halte d…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
Nicole Gaillard
Betreff
Coronakrise [#183539]
Datum
27. März 2020 22:28
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich halte die Maßnahmen bzgl der Coronakrise, die stark in meine Persönlichkeitsrechte eingreifen, für unangemessen. Ich befürchte, dass außerdem immense Kosten entstehen, und mit einer nicht hinnehmbaren Verschiebung von Werten und Rechten zu rechnen ist. Dieser Virus hat bisher nicht annähernd die Opfer gefordert wie die Grippewelle 2017/18.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Nicole Gaillard Anfragenr: 183539 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183539 Postanschrift Nicole Gaillard << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Nicole Gaillard

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Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Sehr geehrte Frau Gaillard, haben Sie vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vo…
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: [EXTERN]Coronakrise [#183539]
Datum
1. April 2020 14:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Gaillard, haben Sie vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 27.03.2020. Ich bitte Sie darum, Ihren Antrag zu präzisieren. Andernfalls können wir Ihr Anliegen nicht bearbeiten. Nach § 1 Abs. 1 IFG hat jeder nach Maßgabe des IFG gegenüber den sich aus § 1 Abs. 1 IFG ergebenden Anspruchsverpflichteten einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Der Antrag nach dem IFG muss dabei einen Aktenbezug aufweisen und die adressierte Behörde muss für den Antrag zuständig sein. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Bearbeitung bis zu Ihrer Rückmeldung aussetze. Mit freundlichen Grüßen