Coronatest auf öffentlichem Platz (Panoptikum) unter großer Rundum-Video-Überwachungskamera (Dome)

Besucht man eine Arztpraxis, erfahren NUR andere anwesende Patienten unausweichlich davon;
allerdings nichts von meinem Problem!

Lässt man sich in Koblenz auf dem Münzplatz vor dem Haus Metternich in einem Container testen,
erfahren potentiell sehr viele Personen, dass man
evtl. selbst Corona hat,
evtl. Kontakt zu jemand hatte oder
zumindest Angst vor Corona hat!

Komplett von mehrgeschossigen Gebäuden mit Gewerbe bzw. Gastronomie im EG umgeben, fühlt man sich wie in einem Panoptikum.
Unweigerlich fühlt man sich von überall beobachtet.
Mit einem positiven Ergebnis stehen bestimmt viele "unter Schock" und in diesem Panoptikum.

Hinzu kommt, dass sich der Platz und insbes. "Wartebereich", Anmeldung und Eingang im Überwachungsbereich (< 10m) einer großen Dome-Kamera der Firma Junglas befinden!

Im bitte um Überprüfung dieser m.E. menschenunwürdigen, privatsphäre-, arztgeheimnis- und ds-gvo-widrigen Containerplatzierung.

Bitte auch die Gesamtsituation der anderen Containerstandorte in KO (und RLP) überprüfen.

Öffnungszeiten
Aktuell können wir maximal fünf Personen mit einem negativen Schnelltest hier ambulant aufnehmen.
Ihr könnt Euch
von Montag bis Freitag immer von 9:30 bis 14:30 Uhr kostenlos
vor unserer Tür in der Station testen lassen.
https://www.haus-metternich.de/

Jugendbegegnungsstätte
Münzplatz 7-8
56068 Koblenz
https://www.haus-metternich.de/about/

Sicherheitstechnik-Junglas
am Münzplatz 9
https://www.sicherheitstechnik-junglas.com/new/

"Die Gesundheitskontrolle sollte NICHT der Abschaffung der Privatsphäre dienen!"

Rheinland-Pfalz - Datenschutz - Antigen - Antikörper -PCR - Impfung

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. März 2021
  • Frist
    27. April 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Besucht man eine Arztpra…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Coronatest auf öffentlichem Platz (Panoptikum) unter großer Rundum-Video-Überwachungskamera (Dome) [#216541]
Datum
24. März 2021 13:11
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Besucht man eine Arztpraxis, erfahren NUR andere anwesende Patienten unausweichlich davon; allerdings nichts von meinem Problem! Lässt man sich in Koblenz auf dem Münzplatz vor dem Haus Metternich in einem Container testen, erfahren potentiell sehr viele Personen, dass man evtl. selbst Corona hat, evtl. Kontakt zu jemand hatte oder zumindest Angst vor Corona hat! Komplett von mehrgeschossigen Gebäuden mit Gewerbe bzw. Gastronomie im EG umgeben, fühlt man sich wie in einem Panoptikum. Unweigerlich fühlt man sich von überall beobachtet. Mit einem positiven Ergebnis stehen bestimmt viele "unter Schock" und in diesem Panoptikum. Hinzu kommt, dass sich der Platz und insbes. "Wartebereich", Anmeldung und Eingang im Überwachungsbereich (< 10m) einer großen Dome-Kamera der Firma Junglas befinden! Im bitte um Überprüfung dieser m.E. menschenunwürdigen, privatsphäre-, arztgeheimnis- und ds-gvo-widrigen Containerplatzierung. Bitte auch die Gesamtsituation der anderen Containerstandorte in KO (und RLP) überprüfen. Öffnungszeiten Aktuell können wir maximal fünf Personen mit einem negativen Schnelltest hier ambulant aufnehmen. Ihr könnt Euch von Montag bis Freitag immer von 9:30 bis 14:30 Uhr kostenlos vor unserer Tür in der Station testen lassen. https://www.haus-metternich.de/ Jugendbegegnungsstätte Münzplatz 7-8 56068 Koblenz https://www.haus-metternich.de/about/ Sicherheitstechnik-Junglas am Münzplatz 9 https://www.sicherheitstechnik-junglas.com/new/ "Die Gesundheitskontrolle sollte NICHT der Abschaffung der Privatsphäre dienen!" Rheinland-Pfalz - Datenschutz - Antigen - Antikörper -PCR - Impfung
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216541 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216541/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
"Zuschaustellung" von Corona-Testwilligen auf Münzplatz in Koblenz
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Via
Briefpost
Betreff
"Zuschaustellung" von Corona-Testwilligen auf Münzplatz in Koblenz
Datum
28. März 2021
Status
Warte auf Antwort
1,7 MB
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Ihre Anfrage vom 24.03.2021 Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage vom 24.03.2021
Datum
29. März 2021 08:21
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 -2267 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 29.03.2021 Gesch.Z.: 8.23.96 Ihr Zeichen: <<E-Mail-Adresse>> Ihre Anfrage vom 24.03.2021 Sehr geehrte(r) Dame/Herr, mit Ihrer Anfrage begehren Sie die datenschutzrechtliche Überprüfung einer Dome-Kamera der Firma Junglas in Koblenz unter Berücksichtigung eines in unmittelbarer Nähe befindlichen Corona-Schnelltest-Zentrums. Hierbei handelt es sich nicht um einen Antrag nach dem LTranspG, sondern um eine Beschwerde nach Art. 77 DS-GVO. Diese Beschwerden können nicht öffentlich geführt werden. Ich darf Sie daher bitten, sich mit Ihrem Anliegen erneut unter Nutzung einer privaten email-Adresse oder per Brief an den Landesbeauftragten zu wenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 24.03.2021 [#216541] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort! I…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 24.03.2021 [#216541]
Datum
29. März 2021 11:25
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort! Ihre Aussage "mit Ihrer Anfrage begehren Sie die datenschutzrechtliche Überprüfung einer Dome-Kamera der Firma Junglas in Koblenz unter Berücksichtigung eines in unmittelbarer Nähe befindlichen Corona-Schnelltest-Zentrums." trifft nicht zu und war so nicht gemeint. Ob die Kamera dort rechtmäßig oder unrechtmäßig den Münzplatz observieren darf, ist eine andere Frage. Diese Kamera hängt dort schon seit Jahren und st auch für Jedermann sofort erkennbar; auch für die Verantwortlichen dieses Testzentrums. Gleiches gilt in ähnlicher Form auch für die anderen Testzentrumsstandorte! Meine Anfrage ist, ob eine derartige gesundheitliche Überprüfung (ärztliche Schweigepflicht, Privatsphäre u.v.m.) so auf dem Präsentierteller von Bewohnern, Platzbesuchern, Touristen, Gastronomie- und Dienstleistungsnutzern in UNMITTELBARER Nähe ds-gvo-konform ist? Der Überwachungs- und Konformitätsdruck wird durch die bereits vorhandene Kamera nur noch ZUSÄTZLICH erhöht. Werden dann demnächst auch Tests auf - Schwangerschaften - Hepatitis - Tuberkulose - Geschlechtskrankheiten - HIV auf öffentlichen Plätzen durchgeführt oder in Stadien; live übertragen? Es gibt mit Sicherheit andere Lokalitäten, an denen diese Testzentren ihre Arbeit verrichten können? 1) Welche Alternativstandorte wurden bzgl. vorgenannter Fragestellungen von den Verantwortlichen geprüft? 2) Wie werden die aktuellen Standorte bzgl. vorgenannter Fragestellungen von den Verantwortlichen begründet? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216541 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216541/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 24.03.2021 [#216541] Sehr << Anrede >> folgendes möchte ich noch ergänzen: Nebe…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 24.03.2021 [#216541]
Datum
30. März 2021 11:38
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> folgendes möchte ich noch ergänzen: Neben der zuvor beschriebenen optischen Kontrollmöglichkeit dieser konkreten gesundheitsbezogenen Aktivität (Coronatestung) besteht auch eine elektronische Überwachungsmöglichkeit. Smartphone-Hersteller, Betriebssystem-Hersteller (google u.a.), App-Anbieter, Internetprovider und lokale Funknetzanbieter erfahren hier mittels "Wanze in der Hosentasche" nicht nur - den Standort - Gerätedaten, - einen medizinischen Anlass, sondern auch den konkreten medizinischen Grund für diesen Anlass! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216541 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216541/

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Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Ihre Anfrage vom 24.03.2021 Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfal…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage vom 24.03.2021
Datum
15. April 2021 12:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de <http://www.datenschutz.rlp.de/> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> <mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Telefon: (06131) 8920 141 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 15.04.2021 Gesch.Z.: 8.23.96 Sehr Antragsteller/in dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz liegen keine Informationen über die Prüfung von Alternativstandorten seitens des datenschutzrechtlich Verantwortlichen vor. Der Landesbeauftragte verfügt auch nicht über eine Begründung zu den aktuellen Standorten oder über eine Begründung hinsichtlich der von Ihnen aufgeworfenen Fragestellungen. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die Stadt Koblenz möglicherweise über die von Ihnen begehrten Informationen verfügt und Ihnen (sofern keine entgegenstehenden Belange vorliegen) die von Ihnen begehrte Auskunft erteilen kann. Vor diesem Hintergrund rege ich an, Ihre dahingehende Anfrage an die Stadt zu richten. Hinsichtlich Ihrer datenschutzrechtlichen Bedenken bezüglich der Örtlichkeit des Testzentrums kann ich bislang keine Verstöße gegen die Vorgaben der DS-GVO erkennen. Entgegen Ihrer Annahme wird durch den konkreten Standort des Testzentrums und die Beobachtung der dort eintretenden Personen durch Dritte keine valide Information offenbart, ob die Getesteten tatsächlich an einer Corona-Infektion erkrankt sind oder Kontakt zu Infizierten hatten. Auch ist nicht eindeutig bestimmbar, ob die Testwilligen aufgrund konkreter Umstände eine Infektion befürchten oder nur das ihnen zustehende Recht auf kostenlose Testung wahrnehmen möchten. Dementsprechend fehlt es für einen Datenschutzverstoß bereits an einer potentiellen Datenübermittlung. Zudem weise ich darauf hin, dass es jedermann freisteht, dieses konkrete Testzentrum aufzusuchen oder sich anderweitig testen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen