Coronatest bei Rückkehrern aus Risikogebieten

Warum werden Reisende in Risikogebiete , die damit sich und andere gefährden, nicht zum Coronatest bei Wiedereinreise verpflichtet und zwar kostenpflichtig ?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. Juli 2020
  • Frist
    29. August 2020
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Norbert Himpel
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Warum werde…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Norbert Himpel
Betreff
Coronatest bei Rückkehrern aus Risikogebieten [#193538]
Datum
25. Juli 2020 19:51
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum werden Reisende in Risikogebiete , die damit sich und andere gefährden, nicht zum Coronatest bei Wiedereinreise verpflichtet und zwar kostenpflichtig ?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Norbert Himpel Anfragenr: 193538 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193538/ Postanschrift Norbert Himpel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Norbert Himpel
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Himpel, zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannt…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Coronatest bei Rückkehrern aus Risikogebieten [#193538]
Datum
28. Juli 2020 13:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Himpel, zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf Antworten auf konkrete Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet und wird von dort beantwortet. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Mit freundlichen Grüßen
Norbert Himpel
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Coronatest bei Rückkehrern aus Risikogeb…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Norbert Himpel
Betreff
AW: WG: Coronatest bei Rückkehrern aus Risikogebieten [#193538]
Datum
30. August 2020 08:06
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Coronatest bei Rückkehrern aus Risikogebieten“ vom 25.07.2020 (#193538) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Norbert Himpel Anfragenr: 193538 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193538/

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Himpel, auf Ihre Nachfrage, dass Ihr Anfrage vom 25.07.2020 noch unbeantwortet ist, teile ich …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: WG: Coronatest bei Rückkehrern aus Risikogebieten [#193538]
Datum
3. September 2020 09:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Himpel, auf Ihre Nachfrage, dass Ihr Anfrage vom 25.07.2020 noch unbeantwortet ist, teile ich Ihnen folgendes mit: Da die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die vorwiegend mit der Bewältigung der COVID-19 Pandemie betraut sind, zur Beantwortung herangezogen werden müssen, kommt es nach wie vor zu einer Verzögerung in der Bearbeitung Ihrer Anfrage. Das Aufkommen der bis heute eingegangenen Anfragen zur Pandemie sind zudem sehr hoch und fast ausschließlich sehr umfangreich. Ich bitte Sie daher um Verständnis für die lange Bearbeitungszeit und noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen