Coronatest für Erzieherinnen

Ich bin Erzieherin und würde gerne einen coronatest nachmittags machen. Wohne in der Gemeinde Swisttal.
Wo kann ich einen Test nachmittags durchführen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. August 2020
  • Frist
    19. September 2020
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Coronatest für Erzieherinnen [#195381]
Datum
16. August 2020 21:41
An
Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bin Erzieherin und würde gerne einen coronatest nachmittags machen. Wohne in der Gemeinde Swisttal. Wo kann ich einen Test nachmittags durchführen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195381 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195381/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in Testungen auf das Vorliegen des SARS-CoV2-Virus für Erzieherinnen und Lehrerinnen we…
Von
Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt
Betreff
Re: Coronatest für Erzieherinnen [#195381]
Datum
16. August 2020 22:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Testungen auf das Vorliegen des SARS-CoV2-Virus für Erzieherinnen und Lehrerinnen werden von den Hausärzten durchgeführt. Bitte wenden Sie sich an Ihren Hausarzt. Mit freundlichen Grüßen