Coronatests

Wieviel Coronatests sind täglich möglich und wieviele davon werden tatsächlich gemacht?
Sollen die Testmöglichkeiten erhöht werden ?
Ist es im Rsk bereits möglich Antikörpertests zu machen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Mai 2020
  • Frist
    24. Juni 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Coronatests [#187237]
Datum
22. Mai 2020 18:20
An
Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviel Coronatests sind täglich möglich und wieviele davon werden tatsächlich gemacht? Sollen die Testmöglichkeiten erhöht werden ? Ist es im Rsk bereits möglich Antikörpertests zu machen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187237 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187237
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in zur Beantwortung Ihrer Anfrage bitte ich um Angebe Ihrer postalischen Adresse sowie u…
Von
Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt
Betreff
AW: Coronatests [#187237]
Datum
28. Mai 2020 10:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zur Beantwortung Ihrer Anfrage bitte ich um Angebe Ihrer postalischen Adresse sowie um Angebe, auf welchen PLZ-Bereich sich Ihre Anfrage bezieht. MfG i. A. Iris Prinz-Klein Rhein-Sieg-Kreis Der Landrat Gesundheitsamt-Verwaltungsleitung Kaiser-Wilhelm-Platz 1 53721 Siegburg Tel.: 02241 132255 Fax: 02241 1342255 mailto:<<E-Mail-Adresse>> www.rhein-sieg-kreis.de Informationen zum Datenschutz und Hinweise zur Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten im Gesundheitsamt erhalten Sie auf der Internetseite des Rhein-Sieg-Kreises im virtuellen Kreishaus: https://vv.rhein-sieg-kreis.de/vv/oe/dezernat_2/_1790/index.php
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Frage bezieht sich auf den kompletten Rhein-Sieg-Kreis. Gern würde ich wissen…
An Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Coronatests [#187237]
Datum
6. Juni 2020 12:22
An
Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Frage bezieht sich auf den kompletten Rhein-Sieg-Kreis. Gern würde ich wissen wofür sie in dem Zusammenhang meine Adresse benötigen. Ich denke die Info sollte der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187237 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187237
Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in als Behörde obliegt mir stets auch die Prüfung der Zuständigkeit. Aus diesem Grund bi…
Von
Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt
Betreff
Re: Coronatests [#187237]
Datum
6. Juni 2020 13:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in als Behörde obliegt mir stets auch die Prüfung der Zuständigkeit. Aus diesem Grund bitte ich um Angabe Ihrer Adresse. Mit freundlichen Grüßen
Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt
..Pardon .... Signatur fehlt in meiner vorigen Mail Daher jetzt : I. Prinz-Klein, Verwaltungsleitung, Gesundheitsa…
Von
Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt
Betreff
Re: Coronatests [#187237]
Datum
6. Juni 2020 13:47
Status
..Pardon .... Signatur fehlt in meiner vorigen Mail Daher jetzt : I. Prinz-Klein, Verwaltungsleitung, Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises Von: Antragsteller/in Datum: Samstag, 6. Juni 2020 um 12:22:50 An: "Prinz-Klein, Iris" <<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>> Betreff: AW: Coronatests [#187237] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Frage bezieht sich auf den kompletten Rhein-Sieg-Kreis. Gern würde ich wissen wofür sie in dem Zusammenhang meine Adresse benötigen. Ich denke die Info sollte der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. ... Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in steht diese Info nicht nach dem Informationsfreiheitgesetz jedem zu? Meine Adresse …
An Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Coronatests [#187237]
Datum
8. Juni 2020 11:33
An
Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in steht diese Info nicht nach dem Informationsfreiheitgesetz jedem zu? Meine Adresse finden sie im Anhang, ich hoffe sie haben Verständnis, das ich hier unter einem Pseudonym schreibe. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben, damit ich danach entscheiden kann , ob ich bereit bin zu zahlen.Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. .. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187237 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187237 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Coronatests“ vom 22.05.2020 (#187237) wurde von …
An Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Coronatests [#187237]
Datum
25. Juli 2020 16:13
An
Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Coronatests“ vom 22.05.2020 (#187237) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 32 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187237 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187237/
Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt
Betreff
Betreff versteckt
Datum
25. Juli 2020 16:14
Status

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Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt
...ich bin ab Montag wieder im Dienst und werde mich sodann um Ihre Anfrage kümmern, ich bitte um Verständnis. M…
Von
Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt
Betreff
AW: Re: Coronatests [#187237]
Datum
25. Juli 2020 16:39
Status
...ich bin ab Montag wieder im Dienst und werde mich sodann um Ihre Anfrage kümmern, ich bitte um Verständnis. MfG I. Prinz-Klein

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Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst darf ich mich für Ihre Nachsicht bedanken, dass Sie mir in unserem anderwei…
Von
Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt
Betreff
AW: Coronatests [#187237]
Datum
30. Juli 2020 09:27
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst darf ich mich für Ihre Nachsicht bedanken, dass Sie mir in unserem anderweitigen Mailverkehr zugstanden haben, mit einer verspäteten Antwort zufrieden zu sein. Ihre Fragen, die sich wie Sie äußerten, auf den Rhein-Sieg-Kreis beziehen, beantworte ich wie folgt : Wieviel Coronatests sind täglich möglich und wieviele davon werden tatsächlich gemacht? Die Anzahl der SARS-Cov2-Testungen ist abhängig von der Laborkapazität. Sowohl zum Zeitpunkt Ihrer Anfrage als auch für jetzt ist davon auszugehen, dass die Labore (meist überregionale Großlabore) über ausreichend Testkapazität verfügen. Die Testungen finden überwiegend bei den niedergelassenen Hausärzten statt, außerdem noch in den Testzentren, für die der Rhein-Sieg-Kreis verantwortlich zeichnet, diese sind momentan in Siegburg und Rheinbach stationiert. Des Weiteren testen Kliniken je nach Indikation in eigenen Laboren. Die Gesamtzahl der täglichen Testungen ist dem Gesundheitsamt nicht bekannt, eine Meldepflicht über durchgeführte Test gibt es nicht. Sobald ein Test ein positives Ergebnis zeigt, besteht eine gesetzliche Meldepflicht an das Gesundheitsamt, die vollumfänglich und zeitnah eingehalten wird. Sollen die Testmöglichkeiten erhöht werden ? Eine Erhöhung der Testkapazität wird der jeweiligen Lage anzupassen sein und ist von Entscheidungen der Landesregierung abhängig. Ist es im Rsk bereits möglich Antikörpertests zu machen? Die Durchführung von Antikörpertests kann laborseits mit validierten Verfahren und nach ärztlicher Indikation durchgeführte werden. Mit freundlichen Grüßen