Coronaverordnung
Anfrage an:
Senatskanzlei Hamburg
Nachdem in fast allen Bereichen weitesgehende Lockerungen bekannt gegeben wurden hält der Senat bisher weiterhin am Berufsverbot für Prostituierte fest.
Wie rechtfertig der Senat die Verhältnismäßigkeit der Verordnung wenn Freizeitaktivitäten wieder erlaubt sind aber an einem die wirtschaftliche Existenz bedrohenden Berufsverbot ohne Entschädigung für Prostituierte festgehalten wird?
Anfrage eingeschlafen
Warte auf Antwort
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Datum25. August 2020
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29. September 2020
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