Coronavirus ECMO-Plätze, differenzierte Langzeitbeatmung

angesichts einer möglichen Coronavirus-Epidemie: wieviele ECMO-Behandlungsplätze und wieviele Plätze zur differenzierten Langzeit-Beatmung stünden in der BRD aktuell zur Verfügung, um einen Massenanfall an schwerst Gasaustausch-gestörten Patienten zu versorgen?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. Februar 2020
  • Frist
    12. März 2020
  • 4 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: angesichts …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Coronavirus ECMO-Plätze, differenzierte Langzeitbeatmung [#179837]
Datum
9. Februar 2020 17:24
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
angesichts einer möglichen Coronavirus-Epidemie: wieviele ECMO-Behandlungsplätze und wieviele Plätze zur differenzierten Langzeit-Beatmung stünden in der BRD aktuell zur Verfügung, um einen Massenanfall an schwerst Gasaustausch-gestörten Patienten zu versorgen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Walter Dr. Seyde Anfragenr: 179837 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179837 Postanschrift Walter Dr. Seyde << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Seyde, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen üb…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Coronavirus ECMO-Plätze, differenzierte Langzeitbeatmung [#179837]
Datum
10. Februar 2020 16:29
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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5,6 KB


Sehr geehrter Herr Seyde, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Ihre diversen Anfragen zum Coronavirus an fragdenstaat.de -  Aktenzeichen L4-96/Seyde/20 Sehr geehrter Herr Dr. Se…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Ihre diversen Anfragen zum Coronavirus an fragdenstaat.de -  Aktenzeichen L4-96/Seyde/20
Datum
21. Februar 2020 14:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Dr. Seyde, Ihre Anfragen mit Bezug auf das IFG beantworte ich nachfolgend zusammenhängend. Ich kann verstehen, dass Sie sich angesichts der aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus Sorgen machen und ggf. Fragen dazu haben. Für Ihre Verunsicherung besteht aber derzeit kein Anlass. Deutschland ist für solche Fälle gut vorbereitet. Abhängig von der Risikoeinschätzung für Deutschland werden fortlaufend weitere mögliche Maßnahmen geprüft. Zu Ihrer Anfrage #179570 möchte ich zunächst Folgendes ausführen: Von einer Weiterverbreitung von SARS-CoV-2 über in öffentlichen Gebäuden und Hotels betriebenen Klimaanlagen ist bei jetzigem Kenntnisstand nicht auszugehen, da es sich um eine vor allem durch Tröpfchen und nicht primär über die Luft übertragene Infektion handelt. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) informiert laufend auf seiner Webseite https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html zum aktuellen Geschehen. Die Antworten auf häufig gestellte Fragen werden regelmäßig aktualisiert. Ich bitte daher um Verständnis dafür, dass das BMG angesichts der Vielzahl von Anfragen nicht individuell antworten kann. Das zum BMG gehörende fachlich zuständige Robert Koch-Institut hat die relevanten Fragen zusammengestellt und umfassend beantwortet. Sie finden diese im Internet unter: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html Darüber hinaus finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen auch auf den Internetseiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die ebenfalls zum BMG-Geschäftsbereich gehört: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-2019-ncov.html Zu Ihrer Anfrage #179202 möchte ich noch ergänzend, dass für den Vollzug des Infektionsschutzgesetzes und damit auch für die Risikobewertung bei Großveranstaltungen, wie z.B. Messen, die Bundesländer sowie ihre Kommunen und Städte verantwortlich sind. Ich empfehle Ihnen daher, sich mit Ihren Fragen an das Gesundheitsamt der Stadt, in der die Messe stattfindet, zu wenden. Die gemachten Auskünfte beziehen sich ausdrücklich auch auf Ihre Fragen #179837 und #179798. Weitergehende Antworten sind nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Dr. Seyde, zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen gena…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Coronavirus ECMO-Plätze, differenzierte Langzeitbeatmung [#179837]
Datum
21. Februar 2020 14:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Dr. Seyde, zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf Antworten auf konkrete Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Coronavirus ECMO-Plätze, differenzierte …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Coronavirus ECMO-Plätze, differenzierte Langzeitbeatmung [#179837]
Datum
12. März 2020 06:37
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Coronavirus ECMO-Plätze, differenzierte Langzeitbeatmung“ vom 09.02.2020 (#179837) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Walter Dr. Seyde Anfragenr: 179837 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179837
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Dr. Seyde, zu Ihrer unten stehenden Email teile ich Ihnen folgendes mit: Bereits am 21.02.202…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Coronavirus ECMO-Plätze, differenzierte Langzeitbeatmung [#179837]
Datum
13. März 2020 13:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
IhrediversenAnfragenzumCoronavirusanfra.eml
5,0 KB
Sehr geehrter Herr Dr. Seyde, zu Ihrer unten stehenden Email teile ich Ihnen folgendes mit: Bereits am 21.02.2020 wurde Ihnen mitgeteilt, dass zu Ihrer Anfrage "Coronavirus ECMO-Plätze, differenzierte Langzeitbeatmung [#179837]" die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) nicht einschlägig und die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes nicht eröffnet sind. Das Informationsfreiheitsgesetz war nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf Antworten auf konkrete Fragestellungen richtete. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet. Vom zuständigen Referat wurden direkt am 21.02.2020 Ihre gesamten vier Anfragen zum Coronavirus in einem Schreiben beantwortet. Dieses Schreiben habe ich Ihnen nochmals als Anlage beigefügt und verweise auf den letzten Absatz: Die gemachten Auskünfte beziehen sich ausdrücklich auch auf Ihre Fragen #179837 und #179798. Weitergehende Antworten sind nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Coronavirus ECMO-Plätze, differenzierte …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Coronavirus ECMO-Plätze, differenzierte Langzeitbeatmung [#179837]
Datum
21. März 2020 09:49
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Coronavirus ECMO-Plätze, differenzierte Langzeitbeatmung“ vom 09.02.2020 (#179837) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Walter Dr. Seyde Anfragenr: 179837 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179837
Bundesministerium für Gesundheit
Ihre E-Mails vom 9. und 29. Februar 2020 (Anfrage #179837 und #181669) Sehr geehrter Herr Dr. Seyde, vielen Dank…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Ihre E-Mails vom 9. und 29. Februar 2020 (Anfrage #179837 und #181669)
Datum
31. März 2020 15:21
Status
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1,5 KB


Sehr geehrter Herr Dr. Seyde, vielen Dank für Ihre E-Mails vom 9. und 29. Februar 2020. Die verspätete Beantwortung bitte ich wegen der Vielzahl der hier eingehenden Anfragen zu entschuldigen. Sie sprechen die in Deutschland vorhandenen Intensivpflegeplätze sowie die Situation am Hamburger Flughafen im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Pandemie an. Ihr letztgenanntes Anliegen möchte ich zunächst zum Anlass nehmen, Sie darauf hinzuweisen, dass weder die Flughäfen noch der Flugverkehr in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Gesundheit fallen. Anmerken kann ich daher lediglich Folgendes: Die Luftfahrtunternehmen haben den Reisenden Aussteigekarten auszuhändigen. Sie haben die Reisenden zudem beim Ausfüllen zur Lesbarkeit und Vollständigkeit anzuhalten und die ausgefüllten Aussteigekarten unverzüglich dem für den Zielflughafen zuständigen Gesundheitsamt zu übergeben. Verstöße sind bußgeldbewehrt. Ich empfehle Ihnen daher, sich an das für den Flughafen zuständige Gesundheitsamt zu wenden: Bezirksamt Hamburg-Nord Fachamt Gesundheit Eppendorfer Landstraße 59 20249 Hamburg <<E-Mail-Adresse>> Bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 9. Februar 2020 verweise ich auf die Internetseite des "Intensivregisters" (von Robert Koch-Institut, DIVI und Deutsche Krankenhausgesellschaft), wo Daten über Kapazitäten in Intensivbereichen von Kliniken in Deutschland zentral erfasst und abgebildet werden: https://www.divi.de/register/intensivregister. Aktuell wird zudem mit Hochdruck daran gearbeitet, auf Basis dieses Registers weitere Koordinierung zu ermöglichen. Wir bitten Sie, sich dazu auf dem aktuellen Stand zu halten und zu informieren. Weitergehende Antworten sind nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Ihre E-Mails vom 9. und 29. Februar 2020 (Anfrage #179837 und #181669) Sehr geehrter Herr Dr. Seyde, vielen Dank…
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Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Ihre E-Mails vom 9. und 29. Februar 2020 (Anfrage #179837 und #181669)
Datum
31. März 2020 15:21
Status
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Sehr geehrter Herr Dr. Seyde, vielen Dank für Ihre E-Mails vom 9. und 29. Februar 2020. Die verspätete Beantwortung bitte ich wegen der Vielzahl der hier eingehenden Anfragen zu entschuldigen. Sie sprechen die in Deutschland vorhandenen Intensivpflegeplätze sowie die Situation am Hamburger Flughafen im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Pandemie an. Ihr letztgenanntes Anliegen möchte ich zunächst zum Anlass nehmen, Sie darauf hinzuweisen, dass weder die Flughäfen noch der Flugverkehr in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Gesundheit fallen. Anmerken kann ich daher lediglich Folgendes: Die Luftfahrtunternehmen haben den Reisenden Aussteigekarten auszuhändigen. Sie haben die Reisenden zudem beim Ausfüllen zur Lesbarkeit und Vollständigkeit anzuhalten und die ausgefüllten Aussteigekarten unverzüglich dem für den Zielflughafen zuständigen Gesundheitsamt zu übergeben. Verstöße sind bußgeldbewehrt. Ich empfehle Ihnen daher, sich an das für den Flughafen zuständige Gesundheitsamt zu wenden: Bezirksamt Hamburg-Nord Fachamt Gesundheit Eppendorfer Landstraße 59 20249 Hamburg <<E-Mail-Adresse>> Bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 9. Februar 2020 verweise ich auf die Internetseite des "Intensivregisters" (von Robert Koch-Institut, DIVI und Deutsche Krankenhausgesellschaft), wo Daten über Kapazitäten in Intensivbereichen von Kliniken in Deutschland zentral erfasst und abgebildet werden: https://www.divi.de/register/intensivregister. Aktuell wird zudem mit Hochdruck daran gearbeitet, auf Basis dieses Registers weitere Koordinierung zu ermöglichen. Wir bitten Sie, sich dazu auf dem aktuellen Stand zu halten und zu informieren. Weitergehende Antworten sind nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen