Coronavirus SARS-CoV-2, COVID-19 in Werkstätten für behinderte Menschen
Weshalb gibt es keine Anordnung zur Schliessung von WfbM's in Rheinland-Pfalz?
Menschen, die in einer Behindertenwerkstatt beschäftigt sind, gehören i. d. R. zu den besonders Schutzbedürftigen. WfbM's haben schon im Normalbetrieb keine Kontrolle darüber, ob Menschen sich z. B. nach dem Toilettengang, dem Niesen oder Husten u. ä. die Hände waschen. Besondere Hygiene ist dort nicht möglich. Um Sicherheit, auch in den Abläufen, zu gewährleisten, müssen a l l e WfbM's sich auf verlässliche Rahmenbedingungen stützen können.
Es kann z. B. in Zeiten von Corona nicht sein, das behinderte Menschen, deren Betreuung sicher gestellt ist, telefonisch aufgefordert werden, Sonderurlaub zu nehmen, sollten sie jedoch zur Zeit des Anrufes krank gewesen sein, müssen sie vor dem Sonderurlaub erst nochmals einen Arbeitstag in der Werkstatt anwesend sein - das ist unhaltbar!
Gerade behinderte Menschen brauchen in allen
Bereichen (!) ein Stück Rechtssicherheit in Krisenzeiten!
Ich ersuche Sie, öffentlich konkrete Anweisungen für Behindertenwerkstätten zu erlassen, so wie es für Schulen, Kindergärten und Tagesförderstätten bereits geschehen ist.
Bitte teilen Sie mir schnellstmöglich mit, weshalb es keine entsprechende Anordnung gibt.
Anfrage wurde zurückgezogen
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Datum20. März 2020
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22. April 2020
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