Covid-19

Anfrage an: Robert Koch-Institut

1. Wie viele der positiv Getesteten Personen müssen mit Stand 23.03.2020 intensiv medizinisch behandelt werden? Wie viele davon müssen beatmet werden?

2. Warum werden diese Zahlen nicht jeweils mit Bekanntgabe der insgesamt positiv Getesteten und der Anzahl der Verstorbenen mitgeteilt?

Diese beiden Informationen und deren fortlaufende Aktualisierung ist besonders wichtig, da alle Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionen vor allem mit der Sorge vor zu viel intensiv zu behandelnden Personen begründet werden.

Besten Dank + viele Grüße!

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. März 2020
  • Frist
    25. April 2020
  • Ein:e Follower:in
bonum x
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wie viel…
An Robert Koch-Institut Details
Von
bonum x
Betreff
Covid-19 [#183174]
Datum
23. März 2020 10:54
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie viele der positiv Getesteten Personen müssen mit Stand 23.03.2020 intensiv medizinisch behandelt werden? Wie viele davon müssen beatmet werden? 2. Warum werden diese Zahlen nicht jeweils mit Bekanntgabe der insgesamt positiv Getesteten und der Anzahl der Verstorbenen mitgeteilt? Diese beiden Informationen und deren fortlaufende Aktualisierung ist besonders wichtig, da alle Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionen vor allem mit der Sorge vor zu viel intensiv zu behandelnden Personen begründet werden. Besten Dank + viele Grüße!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen bonum x Anfragenr: 183174 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183174
Mit freundlichen Grüßen bonum x
Robert Koch-Institut
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank f?r Ihre Anfrage. Das Robert Koch-Institut ist f?r Fragen aus der Fac…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Automatische Antwort: Covid-19 [#183174]
Datum
23. März 2020 10:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank f?r Ihre Anfrage. Das Robert Koch-Institut ist f?r Fragen aus der Fach?ffentlichkeit zust?ndig. Wegen eines erh?hten Aufkommens an Anfragen aufgrund des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 k?nnen derzeit keine B?rgeranfragen beantwortet werden. Die eingehenden fachlichen Anfragen werden kapazit?tsbedingt nach Dringlichkeit bearbeitet. ?rzte k?nnen sich auch an die Kassen?rztlichen Vereinigungen wenden. Informationen zu SARS-CoV-2 finden Sie auf den Seiten des RKI unter www.rki.de/covid-19. Das Robert Koch-Institut erfasst kontinuierlich die aktuelle Lage, bewertet alle Informationen und sch?tzt das Risiko f?r die Bev?lkerung in Deutschland ein. Vielleicht sind auch unsere zahlreichen Antworten auf h?ufig gestellte Fragen f?r Sie hilfreich: www.rki.de/covid-19-faq . Informationen f?r B?rger stellt die Bundeszentrale f?r gesundheitliche Aufkl?rung (BZgA) auf ihrer Internetseite zu COVID-19 zur Verf?gung (https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html). Das FAQ-Tool bietet die M?glichkeit, gezielt nach Antworten auf h?ufig gestellte Fragen zu suchen: https://www.infektionsschutz.de/mediathek/fragen-antworten.html. F?r die Durchf?hrung der empfohlenen Ma?nahmen sind die Landesbeh?rden und Gesundheits?mter vor Ort zust?ndig. Zudem gibt es verschiedene Telefonhotlines f?r B?rger: - das B?rgertelefon des Bundesministeriums f?r Gesundheit ist zum Thema Coronaviren von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr unter folgenden Nummern: 030 / 346 465 100 erreichbar - Beratung durch die unabh?ngige Patientenberatung unter der Nummer: 0800 330 4615 32 Zum Teil bieten ebenfalls Krankenkassen und Gesundheitsbeh?rden der Bundesl?nder telefonische Beratung an. Vielen Dank f?r Ihr Verst?ndnis und freundliche Gr??e
Robert Koch-Institut
Sehr geehrte Damen und Herren, wunschgemäß bestätigen wir den Erhalt Ihrer Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Covid-19 [#183174]
Datum
23. März 2020 20:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, wunschgemäß bestätigen wir den Erhalt Ihrer Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Robert Koch-Institut
Sehr geehrte Damen und Herren, die von Ihnen aufgeworfenen Fragen können wir nicht beantworten. Uns stehen dazu d…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Covid-19 [#183174]
Datum
24. März 2020 15:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, die von Ihnen aufgeworfenen Fragen können wir nicht beantworten. Uns stehen dazu derzeit keine belastbaren Daten zur Verfügung Mit freundlichen Grüßen
bonum x
Sehr geehrte<< Anrede >> wie es sein kann, dass in dieser (alles) entscheidenden Frage dem RKI keine …
An Robert Koch-Institut Details
Von
bonum x
Betreff
AW: Covid-19 [#183174]
Datum
24. März 2020 18:00
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> wie es sein kann, dass in dieser (alles) entscheidenden Frage dem RKI keine Informationen vorliegen? Wenn Freiheiten eingeschränkt und Verluste von Firmen und Bürgern in Milliardenhöhe in Kauf genommen werden und dies explizit auf Grund der Furcht vor einer Überlastung der Krankenhäuser und speziell der Intensivstationen erfolgt, besteht doch für das RKI, dem dabei eine wichtige Beraterrolle zufällt, geradezu die Pflicht diesen Fragen tagesaktuell nachzugehen. Wie kann es sein, dass dies nicht passiert (oder nicht möglich ist), wenn gleichzeitig die Anzahl der positiv Getesteten und der Verstorbenen immer aktualisiert wird? Beste Grüße! bonumx ... Mit freundlichen Grüßen bonum x Anfragenr: 183174 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183174

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Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 23.03.2020 / Ihre Nachfrage vom 24.03.2020 Sehr geehrte Dame/sehr geehrter Herr, wir haben Ihre …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 23.03.2020 / Ihre Nachfrage vom 24.03.2020
Datum
24. Juni 2020 12:05
Status
Sehr geehrte Dame/sehr geehrter Herr, wir haben Ihre Nachfrage zum Anlass genommen, die ursprüngliche Beantwortung noch einmal zu überprüfen. Beanstandungen haben sich dabei nicht ergeben, entsprechende Informationen liegen hier nicht vor. Sollten Sie einen förmlichen Bescheid wünschen, bitten wir um Mitteilung Ihres Namens sowie Ihrer zustellfähigen Anschrift. Mit freundlichen Grüßen